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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ich hab hier mal nen komplizierten Fall bzw. eine Frage zu ALG-2: Eigentlich passt das Thema auch ganz gut zum Unterhalt, ist leider nicht so eindeutig! Ich habe einen 7-jährigen Sohn, der halb bei mir und halb bei meinem Ex lebt. Ich selbst beziehe ALG 2, mein Sohn dadurch auch. Demnächst wird festgestellt, wieviel Unterhalt mein Ex leisten muss. Ich bin eigentlich der Auffassung, dass mein Ex keinen Unterhalt leisten muss, weil unser Sohn bei uns beiden zu gleichen teilen wohnt. Es scheint aber anders zu laufen. Ich befürchte, dass mein Ex den kompletten Unterhalt unseres Sohnes übernehmen soll. Das wäre doch Wahnsinn, und außerdem wäre es Krieg! |
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#2
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| Bekommst Du alleinerziehenden Mehrbedarf? Wenn Du diesen in volle Höhe beziehst, wäre m.M.n. auch die Unterhaltsprüfung gerechtfertigt. |
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| Stichworte |
| alg 2, eltern, geteilte erziehung, unterhalt |
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