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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Eigentlich bin ich Hartz-IV-Fragen selber recht kompetent. Bei mir ist es es jedoch derzeit so kompliziert, dass ich mir selbst keine Antwort mehr geben kann. Kurz zu den Fakten: Nach einem verheerenden Bürobrand mußte ich im März 2007 einen Insolvenzantrag stellen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung mit diesem Thema war das gar kein Problem. Es war absolut reibungslos. Habe mich dann durch einen befreundeten ehemaligen Kunden breitschlagen lassen und in seinem Unternehmen eine Stelle als Prokurist angenommen. Im Vorfeld wußte ich, dass das nicht funktioniert. Fünf Monate später habe ich gekündigt und als slebtändiger Unternehmensberater wieder angefangen in meiner Heimatstadt Fuß zu fassen. Damals war ich mir ziemlich sicher auch trotz Insolvenz alles alleine zu schaffen. Im März letzten Jahres ging es aber nicht mehr. Also habe ich den Antrag eingereicht, was - dank ebenfalls langjähriger Erfahrung in diesem Bereich - ein Kinderspiel war. Meine Planung sah etwa sechs Monate den Bezug von Hartz IV vor. Danach mußte mein Betrieb funktionieren, da ich zwei gute Kunden ab Mai haben sollte. Leider wurde der eine eingesperrt (zu recht) und der andere hat nach jahrelangem Erfolg seinen Hauptauftraggeber verloren und ist mittlerweile ärmer als ich selbst damals war. Pech, aber egal. Habe die Bezugszeit dann um ein weiteres halbes Jahr verlängert und beziehe daher aktuell noch Leistungen. Ich schätze auch, dass ich dieses Jahr noch brauchen werde, was nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin aber kein Problem darstellt (sie kennt meine Geschichte). Jetzt müssen wir kurz den Akteur wechseln... meine Lebensgefährtin bezieht ebenfalls Hartz IV, da sie als Ausländerin mit zwei Kindern kaum eine Chance auf einen gutbezahlten Job hat. Wir leben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft sondern etwa 25 km von einander entfernt und haben bundeslandbedingt zwei verschiedene ARGEn für den Hartz-IV-Bezug. Im Juli werde ich Vater. Sie ist derzeit in der 23. SSW. Wir würden gerne heiraten, was auch kein echtes Problem darstellt. Jetzt kommen wir zum dritten Darsteller meines Problems: Meine Mutter bezieht ebenfalls Lebenshilfe (für Ältere und Kranke oder so ähnlich). Außerdem ist sie ein Pflegefall und ich ihre Pflegeperson (zusammen mit meiner Schwester). Sie ist 100%ig behindert und kommt ohne mich nicht aus. Nachdem ich jetzt mal alle Faktoren zusammen habe, meine Frage: Wenn meine Lebensgefährtin und ich heiraten, können wir getrennte Wohnsitze haben (wegen meiner Mutter). Da wir beide ja derzeit im Bezug von Hartz IV sind, wäre die Frage der Bedarfsgemeinschaft zu lösen. Wir wären, würde ich nicht mit ihr zusammen wohnen, keine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings wollte ich ihre Wohnung zu meinem zweiten Wohnsitz erklären. Worauf müssen wir achten und welche Probleme erwarten uns? Vielen Dank im Voraus. Karsten |
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#2
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| Das wird nicht funktionieren, denn mit dem Tag der Eheschließung seid ihr ein Paar, das füreinander einsteht, ganz offiziell. Mit Sicherheit wird euch schon mal keine zweite Wohnung bezahlt. |
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#3
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| Hallo Gruppenpony! Hatte vergessen, es zu erwähnen: Ich bekomme nur den Regelsatz, da ich bei meiner Mutter in ihrem eigenen Haus wohne. Meine Lebensgefährtin bekommt Regelsatz plus Miete und Heizung. Viele Grüße, Karsten |
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#4
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| Zitat:
Wenn du in der Nähe von Mama bleiben willst, warum kann dann deine Frau mit den Kindern nicht zu dir ziehen? Turtle |
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#5
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| Dann sehe ich das Problem darin, das du eigentlich der Arge am Wohnort deiner Frau angehören wirst, denn ihr werdet auf jeden Fall als eine Bedarfsgemeinschaft geführt werden inkl. gekürzten Partnerregelsatz. |
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#6
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| Hallo Turtle! Wir wollen ja gar keine zwei Wohnungen finanziert bekommen. Es reicht, wenn die Wohnung meiner Lebensgefährtin (vorerst) noch mitfinanziert wird. Das mit dem zusammen zu meiner Mutter ziehen ist ein anderes Problem. Kurz zusammen gefasst: Diese Lösung hatten wir ins Auge gefasst - funktioniert aber nicht. Hinzu kommt, dass meine Selbständigkeit ja auch noch ein gewisses Wörtchen da mitzureden hat. Mein Büro ist im gleichen Haus wie die Wohnung meiner Lebensgefährtin. Das macht die Sache insgesamt für mich leichter, da ich schon an manchen Tagen sehr lange arbeite. Da bietet es sich an, diese Wohnung zu behalten. Sie ist ausreichend groß und halt direkt an meinem Büro. Da ich nächstes Jahr wieder auf eigenen Beinen stehen will (und hoffentlich auch werde), will ich diesen Vorteil auch nicht unbedingt aufgeben. Die Alternative, dass meine Mutter aus ihrem Eigenheim auszieht, geht nicht. Das würde sie nie machen. Daher muss es bei dieser Konstellation bleiben. Mir geht es eigentlich nur darum, ob die ARGE uns als Bedrafsgemeinscft sieht nur weil wir heiraten (oder gerade deswegen) oder ob die Trennung der Wohnung (1. Wohnsitz bei meiner Mutter wegen der ständigen Pflegenotwendigkeit und 2. Wohnsitz bei meiner zukünftigen Ehefrau) dazu führt, dass wir wie bisher getrennte Anträge und zuständige Stellen haben. Mit wollen hat das im Übrigen nicht viel zu tun... ausgesucht habe ich mir weder dass meine Mutter zu einem Pflegefall wird, noch dass mein Büro abfackelt und die beiden wichtigsten Kunden einen Totalausfall erleiden. Immerhin habe ich von März 2007 bis März 2008 alles versucht nicht zum Amt zu gehen. Leider hat es im Finale nicht mehr gereicht. Viele Grüße, Karsten |
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#7
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| Dann sehe ich es wie Grubenpony, dann wird nur noch die ARGE deiner künftigen Frau für dich zuständig sein. Mit eben nur noch 316 Euro Regelsatz/Monat. Turtle |
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#8
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| Zitat:
Danke und viele Grüße, Karsten |
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#9
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| Du solltest jedoch hinsichtlich deiner selbständigen Tätigkeit bedenken, dass mit dem Wechsel der Arge auch dein Sachbearbeiter wechselt. Ich hoffe, das der/die dann auch das nötige Verständnis dafür aufbringt wie der/die bisherige es gemacht hat. |
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#10
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| Halloo Gruppenpony! Zitat:
Vielen Dank nochmals. |
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