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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.04.2009, 11:25
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Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 2
Standard Komplette Rückzahlung von einmaligen Zahlungen vom Arbeitgeber??

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hoffe, hier eine Antwort zu finden.

Ich bin mit einer halben Stelle berufstätig und bekomme nur noch eine "Aufstockung" von ca. 90,-€.

Im letzten Jahr habe ich in zwei Monaten (August und Dezember) einmalige Zuzahlungen von meinem Arbeitgeber erhalten. Im August, weil ich wegen einer Urlaubsvertretung eine volle Stelle hatte und im Dezember weil es Weihnachtsgeld gab. Im Januar habe ich der zuständigen Beraterin meine Einkommensnachweise für 2008 übergeben. Da sich die Verantwortlichkeiten geändert haben, wusste ich nichts davon, dass ich wohl eigentlich jeden Monat diese Nachweise einreichen muss. Nun gut, vor ca. zwei Wochen bekomme ich einen Nachzahlungsanweisung von über 1.400,-€ mit der Begründung, dass ich nicht - wie ich das sonst kannte - nur die ausgezahlten Beträge zurückerstatten müsste (in meinem Fall ja monatlich ca. 90,-€), sondern den Betrag, der mir vom Arbeitgeber mehr ausgezahlt wurde (sprich: wenn ich z.b. 400,-€ Weihnachtsgeld bekommen habe, müsste ich diesen Betrag auch zurück zahlen). Die Begründung war: bei einmaligen Zuzahlungen vom Arbeitgeber ist das eben so und hätte ich das sofort angegeben, wären die Zuzahlungen vom Arbeitgeber aufgesplittet worden und mir über die Folgemonate abgezogen worden (also z.B. Ich bekomme 600,-€ extra, so wird mir für die Folgemonate z.B. monatlich 50,-€ abgezogen, bis ich die 600,-€ abgezahlt habe. Ich habe jetzt ja schließlich mehr Geld, dass ich eben sparen müsste. **hhhääää????**

Was für ein Unfug ist das denn? Bisher war es immer so, dass bei Überbezahlungen durch das Amt nur das zurück gezahlt werden muss, was ich tatsächlich in dem Monat auch bekommen habe.

Kann mir jemand helfen?? Wäre sehr nett.

Vielen Dank und viele Grüße
Danny0273
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  #2  
Alt 05.04.2009, 12:56
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von Danny0273 Beitrag anzeigen
Nun gut, vor ca. zwei Wochen bekomme ich einen Nachzahlungsanweisung von über 1.400,-€ mit der Begründung, dass ich nicht - wie ich das sonst kannte - nur die ausgezahlten Beträge zurückerstatten müsste (in meinem Fall ja monatlich ca. 90,-€), sondern den Betrag, der mir vom Arbeitgeber mehr ausgezahlt wurde (sprich: wenn ich z.b. 400,-€ Weihnachtsgeld bekommen habe, müsste ich diesen Betrag auch zurück zahlen). Die Begründung war: bei einmaligen Zuzahlungen vom Arbeitgeber ist das eben so und hätte ich das sofort angegeben, wären die Zuzahlungen vom Arbeitgeber aufgesplittet worden und mir über die Folgemonate abgezogen worden (also z.B. Ich bekomme 600,-€ extra, so wird mir für die Folgemonate z.B. monatlich 50,-€ abgezogen, bis ich die 600,-€ abgezahlt habe. Ich habe jetzt ja schließlich mehr Geld, dass ich eben sparen müsste.
Das steht da wirklich so?

Oder kann es sein, dass es sich um eine Rückzahlung für einen Zeitraum von gut 15/16 Monaten handelt, dann passt das wieder mit deinen € 90.

Wobei ich mich echt frage, warum man sich für diesen Mickerbetrag die Arge antut und sich nicht besser mit Wohngeld arrangiert.
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  #3  
Alt 05.04.2009, 13:04
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Registriert seit: 05.04.2009
Beiträge: 2
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Hi Grubenpon,

vielen Dank für Deine Antwort. Also, so steht es da nicht, sondern "meine" Beraterin hat mir das telefonisch gesagt, dass sich das so eben erklärt.

Was ich bei Deiner Antw. nicht ganz verstehe: Wieso 15/16 Monate? Ich hab versuche mal zu erklären:

- Ich habe eine Aufstellung erhalten, was ich für welchen Monat zurück zahlen soll. Da ich das letzte Mal im Juni 2008 (?) einen Gehaltsnachweis eingereicht habe und sich mein Gehalt seit dem marginal erhöht hat, muss ich für fast jeden Monat was zurück zahlen (ca. 20-30 €) Nur eben bei den besagten Monaten (Juli und Dez.) soll ich jeweils über 600,-€ blechen.

- so wie ich das verstehe, erhalte ich auch nur Wohngeldzuschuss und nicht mehr Grundleistung.

Hmmmm....

VG
Danny
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  #4  
Alt 05.04.2009, 13:20
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
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ALGII (=Regelleistung und Kosten der Unterkunft) hat nichts mit Wohngeld zu tun. Vielleicht definierst du mal etwas genauer, was du jetzt bekommst.

Die Aufstellung als solche kann ich nicht beurteilen, aber im Endeffekt kannst du nicht zurückzahlen, was du nicht erhalten hast. Guck bitte mal auf diesen Bescheid, für welchen Zeitraum die Berechnung angestellt wurde.
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