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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo. Ich hab im Forum schon gesucht, aber leider nicht meinen Fall gefunden. Folgendes Problem: Ich war nach meinem Studium arbeitslos und habe zum 13.5. wieder einen Job gefunden. Nun will die ARGE sowohl von mir, als auch von meiner Freundin (eheähnliche Gemeinschaft) den kompletten Mai zurück. Ist das rechtens? Immerhin war ich die ersten 12 Tage ja noch arbeitslos. §48 SGB X festehe ich auch so, daß ich erst ab der Änderung der Verhältnisse (also ab 13.5.) zurückzahlen muß. Ist meine Interpretation da korrekt? Tipps und Tricks für meine weitere Vorgehensweise? |
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#2
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| Einkommen wird immer im kompletten Monat angerechnet. Dabei ist es egal, ob es nun am Anfang des Monats zufließt oder in der Mitte oder am Ende.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Iss aber schon ungerecht, oder? Ich bemüh mich nach Leibeskräften, damit ich nen Job finde und soll quasi als Strafe noch Geld zurückzahlen, für eine Zeit, in der ich noch gar keinen Job hatte... Naja, nächstes Mal bin ich dann zumindest schlauer und laß mich erst zum 1. einstellen... |
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#4
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| Stimmt, es ist immer schrecklich, wenn man geschenktes Geld, für welches so mancher jeden Tag richtig knufft, um die Steuern aufzubringen, mit denen das Geschenk bezahlt wird, zurückgezahlt werden muss. ![]() Turtle |
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#5
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| Erzähl mir nix von Steuern.... Immerhin geh ich so ab der 2. Hälfte des Monats mal für mich Geld verdienen. Ich hab inzwischen schon wesentlich mehr eingezahlt, als ich bekommen hab. Aber das reicht ja nicht. Alles kassiert hier immer nur ab, aber daß ich ALG II nicht seit dem Tag bekommen hab, ab dem ich eigentlich ja auch arbeitslos war, interessiert ja auch keinen. Und mit dem geschenkt... Mir iss das schon klar, daß das von anderen Steuern bezahlt wird. Lieg den anderen ja auch nicht gern auf der Tasche. Deswegen hab ich mir ja auch Arbeit gesucht (wohlgemerkt ohne zutun von der Arge oder anderen). Aber wenns dann ja mal Arbeitslosengeld gibt, will man das ja auch haben für die Zeit, in der man auch ARBEITSLOS (wie der Name eben schon sagt) ist. Immerhin hätt ich mich ja auch auf die faule Haut legen können und noch ein paar Monate vor mich hin faulenzen. Der Bescheid über noch ein paar Monate war ja schließlich schon da. |
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#6
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| Zitat:
Ein Hoch auf die studierte Elite dieses Landes. ![]() Mach dich lieber mal ein wenig schlau über die Unterschiede zwischen ALGI und ALGII und vor allem über das Zuflußprinzip. |
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#7
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| Es ist hier aber doch noch nicht die Frage geklärt, wann denn das erste Gehalt zugeflossen ist? Wenn ab 13.5. gearbeitet wird, fließt ja nicht ab 13.5. der Lohn. Falls dieser erst am 1.6. oder später auf dem Konto war, dann wäre nichts für den Mai zurückzuzahlen. |
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#8
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| Clownfisch: korrekt. So wäre übrigens meine Antwort ausgefallen, wäre mir die Aussage ala "Scheiß Staat" nicht auf den Magen geschlagen. @ MSJones: Zitat:
Zitat:
Turtle |
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#9
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| Turtle kommt mir so richtig geladen vor. Aber sind es nur die Steuern? Mancher Mann, wie auch meiner, muss seine Frau auch noch zum Teil privat krankenversichern. Seltsam, die am wenigstens haben fordern am meisten, die, welche arbeiten gehen, können auch nicht mal irgendwo hin gehen und sagen..ich brauche! Wer unverschuldet in Not ist, dem muss geholfen werden, aber gegen Schmarotzer sollte hart vorgegangen werden. Steuerzahler und Krankenversicherungszahler, Rentenabsicherer etc. sind doch keine Heilsarmee. Wo kommen wir denn da hin? Mein Sohn hat studiert und konnte sich damals keine eigene Wohnung leisten, kein Auto etc. Und heute hat er sein Einkommen. Wo Hilfe notwendig ist, wirklich notwendig, da sollte sie geleistet werden (werde nie alt und krank..ich sah genug), aber wo Spielchen gespielt werden, da sollte auch mal durchgegriffen werden, da fehlt wohl mal der nötige Drill, vor allem bei den gesunden jungen Herrschaften. |
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#10
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| Ja, natürlich bin ich geladen, wenn ich sowas sehe. Im guten alten BSHG gab es damals die Möglichkeit des Darlehens nach 15b. Da konnte es gut sein, dass die gesamte Hilfe zurückgezahlt werden musste, wenn innerhalb eines halben Jahres Arbeit gefunden wurde oder die Hilfebedürftigkeit auf andere Weise weggefallen ist. Vielleicht war es nicht gut, dass der Gesetzgeber eine solche Regelung nicht ins SGB II aufgenommen hat. Man kommt sich manchmal vor, als sähen Einige das ALG 2 als Rente auf Lebenszeit an. Nur, dass andere knuffen, damit die Steuergelder dafür aufgebracht werden, das wollen sie wohl nicht sehen. Oder sieh "haben schon genug eingezahlt". Boh ey. ![]() Turtle |
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