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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo guten Morgen, ich bekomme Alg2 und Unterhalt für meinen Sohn, da mein Exmann immer sehr unterschiedlich bis gar nicht den Kindesunterhalt zahlt, muss ich nach Erhalt die Kontoauszüge vorzeigen. Am 1. des Monats werden mir die 330 € immer abgezogen und nach dem er überwiesen hat wird es gegebenfalls korrigiert. Nun mein Problem, gestern Hat mein Ex ausnahmsweise schon vor dem 1. bezahlt, d.h. er hat den Dezemberunterhalt bereits im November bezahlt. Also habe ich laut Arge im November zuviel bekommen und sie ziehen mir nochmal 330€ ab, dann habe ich zu Weihnachten 330€ weniger was sie mir dann wohl im Januar wierder nachzahlen :-) hat jemand einen Tipp was ich jetzt am besten machen soll ? Ich weiss das der nächste Unterhalt erst wieder im Januar gezahlt wird von ihm. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben, wäre sehr nett wenn ich eine schnelle Antwort von euch bekomme. Viele Grüsse Sunshine |
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#2
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| Da werden sich sicherlich die Experten noch zu äußern. Ich jedenfalls kann zunächst einmal nur sagen: Dumm gelaufen. Denn zumindest theoretisch kann es darauf hinauslaufen, dass Du in einem Monat überhaupt keinen Anspruch auf ALG-II hast, also auch keine KV etc. Du hast in Vergangenheit den Vorzug genossen, wenn der Vater nicht gezahlt hatte, das Geld halt dann vom Amt zu bekommen. Nun kommt es anders rum - das musst Du dann auch in Kauf nehmen. Ich könnte mir nur vorstellen, mit dem Amt eine Regelung zu treffen, dass der Unterhalt stets und immer gleich berücksichtigt wird - und Du Dich bezüglich der Zahlungsmodalitäten selber mit dem Kindsvater auseinandersetzt. Freilich wird dies rückwärts nicht mehr gehn - aber vielleicht zukünftig. |
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#3
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| Ich sehe grade, dass dieses Dein Problem ja schon seit Mai vorigen Jahres besteht. Da solltest Du dann doch mal die Dir damals gegebenen Ratschläge neu aufnehmen. Ich weiß bspw. aus einen konkreten Fall, dass der Unterhalt quasi an die Arge (jetzt Jobcenter) abgetreten wurde. Das wäre doch die einfachste Möglichkeit für Dich. Hast Du Dich entsprechend erkundigt? |
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#4
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| Hi, danke für die schnelle Antwort... diese ganze Tortur mache ich nun schon seit 6 Jahren mit...im Schnitt fehlt mir ständig Geld vom Mindestlebensunterhalt! Mein Exmann sagte mir umso später er zahlt( was er bis vor ein paar Monaten machte) er wäre meine Spardose umso länger hätte ich was von dem Geld...Die Arge hatte mir um Januar Wohngeld abgezogen was noch nicht bewilligt wurde, die SB sagte mir dann könnte ich mich über eine Nachzahlung freuen :-(...man,man, ich müsste im Geld schwimmen, bei den ganzen Für mich Sparern :-( tja, vielleicht hat jemand eine Idee was ich der Arge jetzt sagen soll!Normalerweise müsste ja jetzt das Geld drauf sein und wenn ich den Kontoauszug erst morgen oder nachher in den Briefkasten werfe haben die ihn morgen erst und der KU wurde gestern abend überwiesen... Viele Grüsse Sunshine |
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#5
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| Im Schnitt gesehen, da scheinst Du also keinerlei 'Einnahmeverluste' zu haben. Darf ich das so verstehen? Und wenn ich Deinen Namen richtig interpretieren, sieht's ja auch irgendwie nicht düster aus ... |
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#6
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| Hi, die Arge hat mir immer gesagt, das es am 1ten abgezogen wird und nachträglich dann bezahlt wird...egal bei welcher SB ich war... mein Exmann macht sich einen Scherz draus :-( er weiss es ja das ich dadurch immer Stress habe... Im Grunde muss ich den Unterhalt immer übrig haben, da ich damit nicht rechnen darf... ich hatte bis August einen 400€ Job, hatte das Angebot eine Festanstellung zubekommen, doch leider sind allein die Fahrt kosten über 220€ da die Arbeit 80km entfernt ist...bin alleinerziehend und mein Sohn ist 14 Jahre... selbst dann wäre ich noch bei der Arge muss dann ständig dort antreten und das macht kein Arbeitgeber lange mit... also als Alleinerziehende ist man immer auf die Arge angewiesen :-( Viele Grüsse Sunshine |
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#7
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| Hi, zu meinem Benutzernamen...und die Hoffnung stirbt zu letzt... klar wenn ich im Jahr alles zusammenrechne habe ich keine Verluste...was bringt es mir aber wenn ich einen Monat 330€ zuwenig habe, den nächsten Monat diese erst zum Ende des Monats bekomme, dann muss ich diese 330€ 2 Monate überbrücken, wenn ich dann jetzt wieder einen Job anfange muss ich den ersten Monat die Fahrtkosten überbrücken...wie soll das alles gehen? Viele grüsse Sunshine |
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#8
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| Wenn man andererseits berücksichtigt, dass ALG-II immer zu Monatsanfang gezahlt wird, dann müsste - Deiner Logik nach - jeder 'normale' Arbeitnehmer IMMER einen kompletten Monat überbrücken. Oder sehe ich das falsch? |
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#9
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| Hi, ja genau das ist richtig... und es ist nicht nur bei Alg2 Beziehern, da man seinen Arbeitslohn nach getaner Arbeit bekommt, also am Monatsende... ich kann dir gern erklären wie es bei mir ist... am 1ten 582€ von der Arge incl. minus einbehaltenen 330€ Unterhalt am 6ten 184€ Kindergeld mit viel Glück am 25.ten Kindesunterhalt( ausser eben diesen Monat) das kommt daher weil mein Exmann mit meinem Sohn wegfahren möchte und der Opa nur Geld dazu gibt wenn er rechtzeitig den KU bezahlt. Die Miete weise ich am 1ten an das sind 450 und 50 Strom.... wenn ich dann jetzt arbeiten gehen würde muss ich 220 € für die Fahrkarte bezahlen...aber meinen Lohn bekomme ich dann erst zum Ende des Monats... und ich denke das ist nicht nur bei mir so... viele Grüsse Sunshine |
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#10
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| Ja, das ist nicht nur bei Dir so. Das ist bei allen so, die sich beispielsweise nicht hier im Forum melden. |
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| alg2, unterhalt für kinder |
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