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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.01.2012, 12:16
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Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 7
Standard Kindesunterhalt erhöhung?trotz Hartz4 Bezug

Hallo,ich bin neu hier und habe Zwei Fragen.Mein Mann zahlt Kindesunterhalt für 2 Kinder aus erster Ehe.(Titel vorhanden).Hat auch immer gezahlt. Wir haben selber noch ein Kind zusammen(Adoption). Durch einen JA Mitarbeiter und die unzulänglichkeit unseren RA hatten wir eine Pfändung und mussten Hartz 4 beantragen. Nun hat das Gericht einen Beschluß gefasst,die Pfändung aufzuheben und 10 X 41 € zu den gezahlten 250 KU pro Kind zu zahlen. Klar das wir froh sind das die Pfändung weg ist. Nun zahlt das Jobcenter die 41 € die wir mehr zahlen müssen nicht,weil das ein Rückstand wäre. Ist das so richtig?????? Wir müssen das ja zahlen sonst pfändet das JA wieder.Außerdem, hat das JA gesagt es wird sowieso wieder neu berechnet und der Unterhalt erhöht, geht das trotz Hartz4 Bezug???
Hoffe ich bekomme hier Hilfe.
Ein frohes neues Jahr und liebe Grüße
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  #2  
Alt 01.01.2012, 12:19
Benutzerbild von WalterWinter
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Beiträge: 2.193
Standard

Habt Ihr denn Eure aktuelle Einkommenssituation entsprechend mitgeteilt?
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  #3  
Alt 01.01.2012, 12:26
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 788
Standard

Hallo Fam.Bauer,


Zitat:
Durch einen JA Mitarbeiter und die unzulänglichkeit unseren RA hatten wir eine Pfändung und mussten Hartz 4 beantragen
Die Pfändung hattet ihr bei bestehendem Titel, doch nur weil ihr diesen
nicht bedient habt?

Und deshalb musstet ihr "Hartz4" beantragen?

Ihr müsst den Titel abändern lassen(durch Neuberechnung/Klage).

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #4  
Alt 01.01.2012, 12:33
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Beiträge: 7
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Ja das weiß der JA Mitarbeiter, er hat auch unsere Tochter zwieschen durch nicht mitgerechnet.(Beamten Willkür) Unser RA hat Fristen nicht eingehalten und falsch berechnet, dadurch pfändung und Hartz 4 bezug.Nun brauchen wir 410 € statt 7500,00 Euro Rückstand bezahlen und haben um Ratenzahlung gebeten, also 10 x 41 Euro und 250 KU. Wir zahlen also 291 € und das JA will ,wieder eine Neuberechnung im Januar 2012 berechnen.Das Jobcenter berechnet die 41€ nicht,weil es rückstand wäre,aber wo gepfändet wurde,haben sie gezahlt.
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  #5  
Alt 01.01.2012, 12:40
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Haben wir mit den RA versucht und hat er schriftlich bei Gericht im November2010 beantragt, aber jetzt bei dem Gerichtstermin am 23.11.2011 meinte er ach das kann ja erstmal so bleiben.Da wird ja erstmal neu berechnet im Januar 2011.Wir konnten uns leider keinen anderen RA nehmen,weil es nur einmal PKH gibt.Aber nun wo der AKT mit den angeblichen Rückstand von 7500,00 abgeschlossen ist,wollen wir einen anderen RA nehmen
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  #6  
Alt 01.01.2012, 12:40
Benutzerbild von Turtle1972
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A) diese 10 x 41 Euro sind offensichtlich Schulden. Und für Schulden ist das Jobcenter nicht zuständig.

B) Beamtenwillkür wäre wohl nicht vom Gericht bestätigt worden. Und wenn es Beamtwenwillkür wäre, dann könntest du per Herstellungsanspruch dagegen vorgehen. Scheinst du nicht zu mache, du hast nur große Klappe und suchst andere Schuldige für eure Misere.

C) Wenn euer Rechtsanwalt eine Flachpfeife ist, dann geh doch privatrechtlich gegen ihn vor und verklag ihn auf Schadensersatz. Wenn du das nicht machen willst, solltest du dich zurückhaltender in deinen Äußerungen sein, die schlichtweg nach "Alle haben Schuld, nur wir nicht." klingen. Fehlt nur noch die Äußerung, dass die Kinder deines Mannes oder deren Mutter Schuld hat.

D) Niemand MUSS ALG 2 beantragen.

E) Die Misere kann man bekämpfen, indem man sich (besser bezahlte) Arbeit sucht. Und aufhört, zu nörgeln.

Turtle
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  #7  
Alt 01.01.2012, 12:58
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Beiträge: 7
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Das JA hat einen Rückstand von 7500,00 erhoben, was wir aber beweisen konnten das es nicht stimmt.Einen anderen RA nehmen wir uns, weil wir die Titel abändern möchten,was der RA zwar geschrieben hat ,aber nicht durchgezogen hat.Ich beschuldige niemanden,ich schreibe was passiert ist und was ich schriftlich habe und beweisen kann.Und ich habe hier nur 2 Fragen gestellt, da brauche ich keinen Spruch mit besser bezahlter Arbeit. Die Arbeitstelle habe ich seit 29 Jahren
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  #8  
Alt 01.01.2012, 13:06
Benutzerbild von Turtle1972
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Was hat DEINE Arbeitsstelle mit der Unterhaltspflicht deines Mannes zu tun? Der ist ja wohl unterhaltspflichtig und sollte sich eine besser bezahlte Arbeit oder Nebenjobs suchen. Dazu ist man nämlich nach Rechtsprechung der Familiengerichte verpflichtet, wenn man nicht genug verdient um den Unterhalt für seine Kinder abzusichern.

Turtle
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  #9  
Alt 01.01.2012, 14:42
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Mein Mann arbeitet seit 31 Jahren in dem Beuf und hat immer Unterhalt bezahlt und zwar die Summe die immer errechnet wurde von dem damaligen JA Beamten. Seit Oktober 2008 ist ein neuer JA Beamter der rückwirkend für 10 Jahre neu gerechnet hat,um auf einen Rückstand von 7500,00 € zukommen.Wir hatten nie Probleme mit dem JA und immer gezahlt was berechnet wurde, aber seit unsere Tochter mitgerechnet werden muss, und dem neuen MA haben wir nur Probleme. Da wir nun einen anderen RA nehmen,werden wir sehen was man dagegen tun kann, gegen Beamten Willkür und falsch Beratung RA.
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  #10  
Alt 01.01.2012, 15:38
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Hallo,

das Jugendamt vertritt in 1. Stelle Kinder, welche Unterhalt erhalten müssen und nicht die Unterhaltspflichtigen. So viel erst mal dazu.

Wie alt sind den die Kinder aus der 1. Ehe Deines Mannes. Evtl. hat der Unterhaltssachbearbeiter eine Unterhaltsrückstandsberechnung vorgenommen und vielleicht sich auch irgendwo verrechnet - kann ja sein, oder hast Du in Deinem Job noch nie einen Fehler gemacht?

Und für die Zukunft würde ich Euch empfehlen, die Unterhaltstitel abändern zu lassen, falls der bisher titulierte Unterhalt nicht mehr geleistet werden kann. Dies wird auch das JC "verlangen".

Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, dass Ihr bisher immer gezahlt habt und kein H4 benötigt habt. Und Ihr beide anscheinend langjährige Jobs habt, wie kann es dann so schnell geschehen, dass Ihr auf H4 angewiesen seid?

Evtl. könntet Ihr ja auch - statt H4 - Wohngeld, Lastenzuschuss, Kindergeldzuschlag - beantragen. Und seit wann habt Ihr ein Adoptivkind - wurde dieses erst vor kurzer Zeit adoptiert?
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hartz4 kürzung, kindesunterhalt

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