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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.06.2009, 23:21
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Standard Kindesunterhalt, ALG-II Anspruch ?

hallo an alle. ich bin selbständig, allerdings reicht der umsatz noch nicht wirklich zum leben.
ich habe seit 9 jahren -nach dem tödlichen unfall meiner kleinen schwester, die vormundschaft für meine nichte, die mit mir zusammen in einem haushalt lebt und vom kindesvater erhalte ich keinen unterhalt. z.zt werde ich von meiner schwester finanziell unterstützt, aber da auch in ihrem job die mauern etwas wackeln, möchte ich sie nicht weiter belasten.
nun ist meine frage, ob mir jemand evtl sagen könnte, was für schritte ich tun kann. das jugendamt ist mir absolut keine hilfe, die unterhaltsvorschusskasse teilte mir mit, dass ich kein anrecht auf zahlung habe-nur mutter oder vater des kindes, ich als tante bzw sorgeberechtigte hätte keinen anspruch; obwohl die kleine nachweislich bei und mit mir lebt.
die umsätze in meiner selbständigkeit werden besser, es ist also nicht so, dass es besser wäre, diese zu beenden, aber alles wird teurer und auch ein heranwachsendes kind - angefangen von schulischen aktivitäten.
kann mir vllt jemand sagen, ob ich überhaupt anrecht habe auf kindesunterhalt und alg 2-hilfe ? lieben dank im voraus.
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  #2  
Alt 23.06.2009, 05:29
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Zitat:
Zitat von tabea69 Beitrag anzeigen
das jugendamt ist mir absolut keine hilfe, die unterhaltsvorschusskasse teilte mir mit, dass ich kein anrecht auf zahlung habe-nur mutter oder vater des kindes, ich als tante bzw sorgeberechtigte hätte keinen anspruch; obwohl die kleine nachweislich bei und mit mir lebt.
DU hast auch keinen Anspruch gegen den Kindesvater, aber das Kind. Und da du die Vormundschaft hast, darfst du die Interessen des Kindes vertreten. Warst du mal bei einem Anwalt?
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  #3  
Alt 23.06.2009, 05:52
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Bekommt das Kind Halbwaisenrente?
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  #4  
Alt 23.06.2009, 05:57
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Zitat:
Zitat von irrwisch Beitrag anzeigen
Bekommt das Kind Halbwaisenrente?
Und/oder Kindergeld?
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  #5  
Alt 23.06.2009, 10:13
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Zitat:
Zitat von irrwisch Beitrag anzeigen
Bekommt das Kind Halbwaisenrente?
ja, sie bekommt halbwaisenrente und kindergeld.
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  #6  
Alt 23.06.2009, 10:16
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von tabea69 Beitrag anzeigen
ja, sie bekommt halbwaisenrente und kindergeld.
Dann solltest du dich auf die Socken zu einem Fachanwalt für Familienrecht machen und den Kindesunterhalt für deine Nichte geltend machen.
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  #7  
Alt 23.06.2009, 10:18
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
DU hast auch keinen Anspruch gegen den Kindesvater, aber das Kind. Und da du die Vormundschaft hast, darfst du die Interessen des Kindes vertreten. Warst du mal bei einem Anwalt?
ja, ich war bei einem anwalt. aber das liegt alles schon ein paar jahre zurück. damals, nachdem der sorgerechtsstreit war,der sich jahre in die länge zog. das war damals ziemlich hart, erst der tötliche unfall-2 wochen später der streit der sich jahre hinzog. irgendwann war ich soweit das ich keine nerven mehr hatte das mit dem unterhalt durchzuziehn, weil mir da auch steine in den weg gelegt wurden. der k-vater hat ein ellenlanges vorstrafenregister aber einen onkel an unserem gericht, der richter ist, dass hat alles ganz schön an den nerven gezerrt.
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alg ii berechtigt ?, kindesunterhalt

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