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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.09.2009, 14:12
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Beiträge: 3
Standard Kinderzuschlag abgelehnt, kein anspruch auf alg II wegen wohngeld

Hallo,
wir sind verheiratet, haben ein bruttoeinkommen von 1.200,-- und ca. 750,-- EUR, sowie Kindergeld für 3 Kinder und Wohngeld in unterschiedlicher Höhe, da der Bruttoverdienst meines Mannes, bedingt durch Zeitverträge bei Zeitfirmen, oft stark schwankt.
Seit einigen Monaten erhalten wir Kinderzuschlag für alle 3 Kinder, dieser wird monatlich neu berechnet.
Für Juli 2009 wurde der Kinderzuschlag nun abgelehnt, mit der Begründung von 52,-- EUR ungedecktem Bedarf.
Grund hierfür war die Arbeitsaufnahme meines Mannes Mitte Juni 09, den Lohn hierfür hat er am 20.07.09 (dem Zuflussmonat) erhalten, in diesem Fall nur 343,-- EUR brutto. Zu wenig für den Kinderzuschlag. ALG I für die beiden ersten wochen im Juni wurde auch bereits im Juni bezahlt, fällt also nicht in den Zuflussmonat.
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des KiZ wurde bereits abgelehnt, ALG II können wir auch nicht erhalten, da wir im Juli ja Wohngeld bezogen haben und sich das mit ALG II wohl ausschließt.
Uns fehlen also 420,-- EUR, was eine mittlere Katastrophe ist. Eine Berechnung des KiZ wurde uns mit der Ablehnung erstmals ausgehändigt. Da ich das mit dem Zuflussmonat so nicht wusste (nicht beim KiZ) war das auch nicht absehbar für uns.
Gibt es noch irgend etwas, was wir tun können? Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
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  #2  
Alt 13.09.2009, 20:34
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Habt ihr ALG 2 beantragt? Oder gehst du nur davon aus, dass es wegen Wohngeldbezug nicht geht?

Turtle
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  #3  
Alt 14.09.2009, 09:36
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 126
Standard

Bei meinem Erstantrag auf ALGII bezog ich auch noch Wohngeld, dennoch habe ich dann ergänzendes ALGII erhalten.
Dazu muss ich allerdings anmerken, ich wohne in Ba-Wü. da ist alles ein wenig anders.
Wo ich wohne gibt es keine ARGEN, sondern die Agentur für Arbeit berechnet den Bedarfzum Lebensunterhalt, zahlt diesen auch aus, und das Sozialamt zahlt extra die Hilfe zum Wohnen aus.

Bei mir wurde dann das Wohngeld von meinem Bedarf der Hilfe zum Wohnen abgezogen, und die Restsumme ausgezahlt.

Also mit der Ablehnung des Kinderzuschlags zum Amt und ALGII beantragen und darauf achten, dass ihr Bedarf habt ab der Ablehnung des Kinderzuschlags.

Will man euch abwimmeln und erst ab Antragstellung ALGII bewilligen, könnt ihr darauf verweisen, dass die Kindergeldstelle euch nicht darauf hingewiesen hat, dass ihr glechzeitig ALGII beantragen müsst, falls einmal euer Bedarf nicht gedeckt ist.
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  #4  
Alt 15.09.2009, 10:03
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Beiträge: 3
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Ja, wir haben ALG II beantragt, das wurde aber abgelehnt, weil wir a) den Antrag erst am 28.07. abgegeben haben (Zugang des Ablehnungsbescheides der Familienkasse) und weil wir im Juli Wohngeld bezogen haben und das eine schließt das andere aus. Werde jetzt aus mit dieser Ablehnungsbegründung des Sozi Klage beim Sozialgericht einreichen.
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  #5  
Alt 15.09.2009, 12:53
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Beiträge: 3.091
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Zitat:
Zitat von schneeflocke0611 Beitrag anzeigen
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Ja, wir haben ALG II beantragt, das wurde aber abgelehnt, weil wir a) den Antrag erst am 28.07. abgegeben haben (Zugang des Ablehnungsbescheides der Familienkasse) und weil wir im Juli Wohngeld bezogen haben und das eine schließt das andere aus. Werde jetzt aus mit dieser Ablehnungsbegründung des Sozi Klage beim Sozialgericht einreichen.
Zusammen geht das auch nicht.
Wenn das Wohngeld zurückgezahlt wird, für den betreffenden Monat, müsste es doch aber wieder gehen.

Seid ihr gegen den Bescheid denn in Widerspruch gegangen?
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  #6  
Alt 16.09.2009, 14:59
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Beiträge: 3
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Hallo,
ja, sind wir, der wurde aber abgelehnt, vom Sozi haben wir keinen schriftlichen Bescheid, da ja kein Antrag von uns angenommen wurde.
Rückzahlung des Wohngeldes geht nicht, so die Auskunft des Sozi, abziehen angeblich auch nicht.
Habe zwischenzeitlich mit einem Anwalt telefoniert und werde jetzt Klage beim Sozialgericht einreichen, mit der Begründung, dass Wohngeld und Alg II sich ausschließen. Der Anwalt meinte, das habe schon Aussicht auf Erfolg.
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ablehnung, alg ii, kinderzuschlag, wohngeld

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