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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 15.01.2009, 08:27
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Standard Kindergeldanrechnung

Hallo erstmal ich habe da ein kleines problem:

Ich und meine Partnerin haben ein Kind bekommen welches am 30.12.2008 geboren ist.Elterngeld und Kindergeld haben wir noch nicht beantragen können da die Koba immer noch keinen aktuellen Bescheid uns zugesand hat.
Das Problem ist das das noch nicht beantragte Kindergeld angerechtnet werden soll!Das heißt wir sollen Geld abgezogen bekommen welches aber wir noch nicht mal bekommen haben bzw nicht mal wissen ob wir es bekommen!Meine Frage ist ist das rechtens?
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  #2  
Alt 15.01.2009, 08:33
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Standard

Ihr müsstet beantragen, dass die Leistung vorläufig ohne Anrechnung KG gezahlt wird und das Amt sich dann das rückwirkend gezahlte KG von der Familienkasse erstatten lässt.
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 15.01.2009, 08:37
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Ich verstehe allerdings nicht warum Ihr das Kindergeld noch nicht beantragen konntet. Außer der Bescheinigung des Standesamtes sind da doch keine Unterlagen notwendig, da das Kindergeld ja eine Leistung unahängig vom Einkommen ist. Das Elterngeld spielt beim ALG II meines WIssens ohnehin keine Rolle
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  #4  
Alt 15.01.2009, 08:43
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Danke für die schnelle Antwort aber ich verstehe es net warum es angerechnet wird da man die Leistung noch nicht bezogen hat(beantragt hat) also noch nicht mal feststeht das man das KG bekommt Laut den Unterlagen der Kindergeldkasse sind auch aktuelle Bescheide der Koba,AA usw nötig
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  #5  
Alt 15.01.2009, 08:47
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Es ist aber sehr unwahrscheinlich, daß Ihr kein Kindergeld bekommt, oder hast Du einen konkreten Grund keines zu erhalten ?
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  #6  
Alt 15.01.2009, 08:51
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Nein wir werden es bekommen ich selber bin Arbeitssuchend und meine Partnerin im Babyjahr aber wie gesagt ich verstehe net warum es jetzt schon angerechnet werden soll obwohl man keinen positiven bescheid bekommen hat.Ich muß ja auch sonst immer nachweisen was ich im monat an geld bekommen hab zb Sonderzahlungen
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  #7  
Alt 15.01.2009, 09:06
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Da auf das Kindergeld ein Anspruch besteht ohne irgendwelche besonderen Anspruchsvoraussetzungen geht man schlicht davon aus, dass ihr es bezieht.
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  #8  
Alt 15.01.2009, 09:12
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Ja ist ja irgendwo okay aber wenn ich es noch net bekomme kann es meiner meinung nicht angerechnet werden.In ordnung wäre es wenn der Bescheid der Kinderkasse da wäre.Schließlich rechnet man mit jedem Cent und wenn dann auch noch was abgezogen bekommt ohne den Ausgleich zu bekommen ist an der Gesetzeslage was verkehrt
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  #9  
Alt 15.01.2009, 09:14
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Das Amt geht vom Normalfall aus. Es kann ja nicht wissen, dass ihr ein Sonderfall seid.
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  #10  
Alt 15.01.2009, 09:43
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Selbst im Normalfall ist es net richtig das gleiche wäre es wenn ich zum Beispiel Urlaubsgeld bekommen würde und es vorher verrechnet werden würde bevor ich weiß wieviel ich bekomme.(ich weiß der vergleich hinkt)
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