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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich würde gern einmal wissen, wieso Kindergeld und Unterhaltsvorschuß zum Einkommen zählen (laut Bescheid Einkommen der Kinder), aber weder ich noch meine beiden Kinder erhalten den Freibetrag von 100,-€, der sonst jedem Einkommen gegen gerechnet wird. |
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#2
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| Der Freibetrag, den du meinst, ist der Freibetrag, der auf Erwerbseinkommen gewährt wird. Und Unterhaltszahlungen und Kindergeld sind nunmal kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Danke Dir! |
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| Stichworte |
| einkommen bei hartz4, kindergeld, unterhaltsvorschuß |
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