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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ![]() Ich bin neu hier u hätte ein paar fragen und hoffe das mir da jemand helfen kann ![]() Meine Tochter wird bald 16 und will ihr eigenes Konto und das Kindergeld darauf beziehen und selbst darüber verfügen. Jetzt meine Frage: Ich bekomme Harz 4, wie ist es dann wenn sie ihr eigenes Konto hat und das Kindergeld dann auf ihr Konto geht? Bekomme ich dann das fehlende Kindergeld von Harz 4 erstattet jeden Monat weil es ja mir dann fehlt und meine Tochter ja dann selbst über ihr Kindergeld verfügt?! Denn normalerweise müsste es doch so sein das das kindergeld ja dann ihr Einkommen ist aber dadurch das es die 165 Eu? Nicht übersteigt ( die man im Monat dazu verdienen darf)es ja dann ihr nicht angerechnet werden darf oder?Bekomme ich dann das Geld von der Arge erstattet? Wenn das Geld auf ihr Konto geht? Hoffentlich kann mir einer von euch helfen, weiß echt nicht weiter ![]() |
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#2
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| Deine Tochter kann zwar das Geld auf ihr Konto bekommen, aber die Eltern sind die Kindergeldberechtigten. Und Ihr bildet mit dem Kind eine BG, in welcher alle Einnahmen in einen Topf geschmissen werden und so der Bedarf errechnet wird. Was meinst Du wieviele Kinder von ALG II-Empfängern plötzlich ihr Kindergeld auf ihr Konto überwiesen bekommen würden, wenn man auf diese Art mehr ALG II bekäme.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Oh hallo Mandy, vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort, hab mir echt den Kopf darüber zerbrochen ob das nun möglich ist oder nicht. Vielen Dank! |
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#4
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| Nun ja, möglich ist alles........ sie kann ihr Kindergeld bekommen und dann damit auch den Lebensunterhalt bestreiten. ![]() Mietanteil kommt ja noch zu dir, genauso die ALGII Differunz zu ihrem Regelsatz. Für die Fixen Kosten müßte das reichen. Klamotten, Schulsachen, Lebensmittel muß sie dann halt von den 164 Euro selbst einkaufen. Mal sehn wie weit sie damit kommt........... ![]() DAs Kindergeld ist kein Taschengeld sondern dazu da, mit den aufstockenden ALGII den Lebensunterhalt zu sichern. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#5
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| Zitat:
Und der Zusatz "weil es die 165 Euro nicht übersteigt, die man im Monat dazu verdienen darf": wo hast du denn bitte die Weisheit her? Erstmal: VERDIENT man denn Kindergeld? Arbeitet deine Tochter für die 164 Euro Kindergeld oder wie?? Seit wann ist Kindergeld ein Verdienst? Und beim ALG 2 sind auch keine 165 Euro VERDIENST frei. Das ist beim ALG 1 so. Turtle |
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#6
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| Ok vielen herzlichen Dank für all die schnellen Antworten das war sehr hilfreich, Danke |
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| harz 4 und kindergeld |
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