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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage zur Einkommensanrechnung des Kindergeldes bei ALG 2. Meine Situation: Ich bin Studentin,verheiratet, wohn nicht mehr zuhause, bekomme Bafög (643 Euro), arbeite auf 400 Euro Basis und meine Mutter bekommt 164 Euro Kindergeld für mich. Mein Mann bezieht Hartz 4.(Bedarf 526) Nun wird ja ein Teil meines Einkommens auf das Alg 2 meines Mannes angerechnet, kann mir denn jemand sagen wieviel die meinem Mann abziehen dürfen? (Zur Info: Mein ALG 2 Bedarf wäre 526 Euro, wenn ich es beziehen dürfte) Zur eigentlichen Frage: Das Kindergeld müsste doch eigentlich als EInkommen meiner Mutter zählen und nicht als meins. Sie gibt es auch bei Ihrer Einkommenssteuereklärung als ihr Einkommen an. Dazu hab ich das hier im Internet gefunden: Zur Einkommensanrechnung von Kindergeld volljähriger Kinder - Der Sozialticker Ich müsste aber nachweisen, dass meine Mutter das Kindergeld nicht an mich weiterleitet. Kann ich denn sagen, dass ich mein Kindergeld nicht bekomme? Ohne das es dann meiner Mutter gestrichen wird? Ich will nicht unverschämt sein, aber das Problem ist,dass ich dieses Jahr für ein Jahr ins Ausland studieren gehe und mich dort mein Studentenwohnheim schon 520 Euro kostet, ich hier zusätzlich 210 Euro Miete zahlen muss und ich werde auch den 400 Euro Job nicht mehr haben, also siehts ziemlich schlecht für mich aus. Und wenn dann meinem Mann noch Geld von meinem Einkommen abgezogen wird....dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Deshalb möchte ich, dass das Kindergeld nicht bei mir als Einkommen zählt sondern bei meiner Mutter. |
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#2
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| Anscheinend bekommst du aber das Kindergeld, zumindest schreibst du es in einem anderen Thread und somit wird es auch bei dir als Einkommen berücksichtigt. Und selbst, wenn du nicht bekommen solltest, dann würde man dich auffordern, dass das Kindergeld an dich weitergeleitet wird.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| ....weil es eine dem ALG II vorrangige Leistung ist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Ich habe es in einem anderem Thread geschrieben, weil es da um die EInkommensanrechnung ging und das Arbeitsamt berücksichtigt es bei mir als Einkommen., was ich ja anfechten will! Und ich bekomme mein Kindergeld nicht auf die Hand. Meine Mutter zahlt davon z.B die Semestergebühren, Bücher und ganz allgemein so Sachen für die Schule. Aber ich kriege das Geld nicht bar auf die Hand ausgezahlt! Und meine Mutter gibt es ja wie gesagt auch als ihr Einkommen an! |
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#5
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| Das ist völlig egal. Das Amt wird dich, wie schon geschrieben, ansonsten auffordern, dass das Kindergeld direkt an dich gezahlt wird!!!
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#6
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| Es ist schon so, dass du studierst oder? Selten jemand aus diesen Kreisen erlebt, der so schwer von Begriff ist. ![]() Du schreibst hier ausführlichst, dass deine Mutter von deinem Kindergeld Unterhaltsleistungen für dich erbringt, also der abgekürzte Zahlweg. Ob sie das Kindergeld an dich auszahlt und du begleichst deine Rechnungen selbst oder deine Mutter macht das mit dem Kindergeld - das Kindergeld steht dir nicht nur zu, sondern wird von dir auch verwendet. |
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#7
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| Was soll denn dann dieses Gesetz was ich in dem Link oben angegeben habe? Da steht doch wenn ich meinen Bedarf selbst decken kann, was mir ja mein Bafög ermöglicht, zählt das Kindergeld als Einkommen der Eltern. Und sieh mal diesen Abschnitt (Aus dem Link Ratgeber Einkommensberechnung und Hartz IV Hartz IV 4, ALG II, Arbeitslosengeld 2 Hilfe und Ratgeber Kindergeld für Eltern Benötigt das Kind sein Kindergeld nicht oder nur zum Teil für seinen Bedarf, wird das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld beim Erziehungsgeldberechtigten (§ 1 BKGG) als sonstiges Einkommen angerechnet (Handlungsanweisung zu § 11 SGB II in Rz. 11.12). Wie soll das denn dann zu verstehen sein??? |
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#8
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| Ach und nochwas: Auf diese Idee bin ich nicht selbst gekommen, sondern mir wurde das im Forum von Studis online so gesagt. Da hatte ich meine Situation geschildert und die haben mir geantwortet, dass aufgrund dieses Gesetzes das Kindergeld als Einkommen meiner Mutter gezählt werden müsste. Also ich bin nicht schwer von Begriff, ich versuche nur dem nachzugehen, was mir andere schreiben und nachzuforschen ob das auch richtig so ist. |
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#9
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| Das ist der Fall, wenn das "Kind" mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt und aufgrund seines Einkommens aus der Bedarfsgemeinschaft fällt. Dies ist aber bei euch nicht der Fall, denn du lebst nicht mit deiner Mutter zusammen. Im übrigen ist dein erster Link schon völlig veraltet!
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#10
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| Man sollte sich aber vielleicht eher an ein Forum für Alg2 halten, wenn es um das Thema Alg2 und Einkommensanrechnung geht.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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