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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Grüße, bin neu hier und habe ne interessante Frage! Hab nun meinen ALG II Bescheid erhalten und aus dem werde ich nicht schlau... ![]() Das Kindergeld meiner Söhne wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Allerdings wird das Kindergeld auch auf das ALG II angerechnet. Was in aller Welt soll das? Warum wird ein Einkommen doppelt angerechnet?Hoffe, dass mir da jemand helfen kann und mir mal erklären kann, wie die Rechtslage in dieser Hinsicht aussieht? Bin für jede Antwort dankbar! LG redmoon |
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#2
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| Diese Frage taucht immer und immer wieder auf. Ich erkläre es dir mal an einem vereinfachten Beispiel. Sagen wir mal, du bekommst 120 Euro UVG. Würde das -übrigens hälftige-Kindergeld nicht angerechnet (ich rechne der Einfachheit halber mal mit 160 Euro Kindergeld), wären es 200 Euro UVG. Dir würde also beim ALG 2 200 Euro UVG und 80 Euro (restliches Kindergeld) angerechnet = 280 Euro. So, nun ist es aber nicht so, du bekommst 120 Euro UVG, weil das hälftige KG abgezogen wurde (Gesetzesregelung). Ergo werden beim ALG 2 120 Euro UVG und 160 Euro KG angerechnet, insgesamt wieder 280 Euro. Denn das ist ja das Einkommen, was du von den anderen Behörden (Jugendamt und Kindergeldkasse) auch tatsächlich erhältst. Es ist ja nicht so, dass das Jugendamt das Kindergeld einbehält. Turtle |
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#3
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| Deine Antwort ist ja recht plausibel, aber bei mir sieht's anders aus! Der maßgebende Mindestunterhalt beträgt für jedes meiner beiden Kinder 281,-€ laut Bescheid werden 164,-€ Kindergeld pro Kind abgezogen, was meinen Unterhaltsvorschuss von 117,-€ pro Kind ergibt. Was ja alles noch recht verständlich ist! Nun wird mir aber laut ALG2Bescheid 271,-€ pro Kind als Einkommen angerechnet, welche sich aus 154,-€ KG und 117,-€ UVG pro Kind zusammensetzen. Zudem kommt noch ein Einkommensüberhang meiner Kinder in Höhe von je 60,-€... was auch immer das bedeuten soll... Trotz allem wird mir das Kindergeld auf beide Leistungen voll angerechnet und deiner Aussage nach ist das nicht korrekt! Nun werde ich Widerspruch einlegen und mal abwarten, was passiert. Vielen lieben Dank, redmoon |
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#4
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| Ja, was um Himmels Willen soll denn nicht stimmen? Das Kind hat folgendes Einkommen: 117 Euro vom Jugendamt 154 (165) Euro Kindergeld Das bekommst du doch ÜBERWIESEN, oder etwa nicht??? Und genau DAS ist beim ALG 2 auch als Einkommen anzurechnen! Und wenn das Kind seinen Bedarf durch das UVG und Kindergeld selbst deckt und es sind noch 40 Euro vom Kindergeld über, dann sind diese 40 Euro dein Einkommen, da du Kindergeldberechtigte bist. Das ist alles so korrekt. Turtle |
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#5
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| Das Kindergeld wird mir da in voller Höhe auf zwei Leistungen angerechnet! Quasi wird mir Kindergeld in voller Höhe von zwei Leistungen abgezogen, obwohl ich das Geld doch nicht doppelt erhalte... Das ist deutsche Bürokratie... muss man wohl nicht verstehen bzw. darf man nicht zu sehr drüber nachdenken! Wenn man bedenkt, dass die sowas dürfen! Das kann man nicht verstehen... LG redmoon |
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#6
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| Seh es doch mal so wie es Turtle schon weiter oben beschrieben hat. Wenn das Kindergeld nicht auf das UVG angerechnet wird, dann wäre der UVG-Satz bei 281 €. Und dann würde eben dieser Betrag beim Alg2 angerechnet werden. Vom Einkommen bei dir würde sich so oder so nichts ändern. Wo liegt denn jetzt dein Problem?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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wieso wird es dir von zwei Leistungen abgezogen??? Mir scheint, du fühlst dich zu Unrecht schlecht behandelt. Zumal UVG ja eigentlich generell schon mal ne nette Erfindung ist.Der Mindestunterhalt muss gedeckt sein. Dieses ist er doch dann auf Grund Kindergeld UND UVG... Es gibt doch nicht den Mindestunterhalt für das Kind und dann noch Kindergeld obendrauf??? Und da du UVG erhälst und Kindergeld ist dieses auch bei der ALG II Berechnung so zu berücksichtigen. Wenn deine Kinder keinen eigenen Sozialgeld Anspruch mehr haben, kannst/musst du eventuell noch Wohngeld für die Kinder beantragen. Wird aber auch angerechnet, so dass du im Endeffekt nicht mehr zur Verfügung hast. Ein Widerspruch hat keine Erfolgsaussichten, aber lass dir das vielleicht nochmal von deinem Sachbearbeiter erklären. |
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#8
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| Zitat:
Wenn das Kindergeld beim UVG nicht abgezogen würde, hättest du 281 Euro UVG und 164 Euro Kindergeld = 445 Euro, welche beim ALG 2 anzurechnen wären. Das UVG sind aber nur 117 Euro, also kann die ARGE nur 117 Euro + 164 Euro = 281 Euro anrechnen. Und das ist doch auch GENAU DER BETRAG; DEN DU AUCH VON DEN BEIDEN ÄMTERN BEKOMMST!!! Wieso soll man dir WENIGER anrechnen, wenn du tatsächlich 281 Euro vom Jugendamt und der Kindergeldkasse erhältst? Turtle |
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#9
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| Zitat:
Dir werden für Deine Kinder 271€ Einkommen angerechnet. Da der Bedarf derzeit aber bei 211€ liegt sind die restlichen 60€ Einkommensüberhang. Und Turtles Rechnung ist ja nun plausibel genug um diese zu verstehen. Es wird nix doppelt verrechnet oder abgezogen. Habe mich anfangs auch über diese Rechnungen gewundert, aber ich habe es mir von meinem Sachbearbeiter haargenau erklären lassen. |
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#10
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| alg2, kindergeld, unterhaltsvorschuss |
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