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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin 32J und mein Sohn 5 Monate ich habe mal eine frage wir bekomme Elterngeld 300€ Unterhaltsvorschuss 317€ da das Kindergeld angerechnet wird bekomme wir nur 133€ Unterhaltsvorschuss Kindergeld 184€ Und von der Arge jetzt Job Center ca.80€ unsere Miete wird auch bezahlt 419€ warm inclusiver Nebenkosten.Meine Frage ist jetzt ist das Normal das dass Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss also vom Jugendamt und bei der Arge angerechnet wird also es wird uns das doppelt angerechnet einmal von dem Jugendamt und einmal von der Arge (Job Center)???? Was kann ich noch beantragen ?da das Elterngeld ja voll angerechnet wird fallen ja somit 300€ weg |
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#2
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| UVG ist in der Altersstufe Deines Sohnes immer 133 EUR, da kannst Du nichts machen. Das JobC handelt richtig - Kindergeld und UVG fließen tatsächlich jeden monat auf Dein Konto und werden somit angerechnet Frag mal im JobC nach ob es in Deinem Fall Sinn macht, Wohngeld NUR für deinen Sohn zu beantragen Nach dem Elterngeld gibts ja Landeserziehungsgeld (zumindest in Bayern) das ist anrechnungsfrei aber meistens auch "nur" 150 EUR im Monat |
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#3
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| danke erstmal für deine Antwort ich habe jetzt kinderwohngeld beantragt.Die vom Wohngeldamt meinten das es wesentlich mehr ist als was ich vom Job Center in Oldenburg bekomme.Ich habe noch gehört das ich Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse beantragen kann.Ich habe ehrlich gesagt keihne ahnung was uns zu steht und was nicht und was angerechnet werden darf und was nicht. Jetzt wo das Elterngeld auch voll angerechnet wird habe ich somit 300€ weniger im monat und jeder der einen Kind hat weis das alles viel geld kostet. Windeln, Babynahrung,Babybekleidung usw... ich kaufe die Nahrung und die windeln schon bei Rossmann ein weil billig und wegen der Bekleidung schaue ich auch auf den Preiß aber das liebe Geld reicht halt nicht aus für uns.Ich brauche einen Rat was uns noch so zu steht und was nicht bitte um hilfe. |
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#4
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| ALG 2, Elterngeld, Kindergeld, UVG und dann Wohngeld. Mehr wird es nicht geben. Du wirst damit wirtschaften müssen. Da du alleinerziehend bist, hast du sowieso noch ca. 130 Euro mehr als andere ALG 2 Empfänger. Turtle |
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#5
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| mir wurde gesagt das ich keinen Anspruch auf Wohngeld habe da ich ALGII beziehe.Also ist das richtig das die Arge alles als Einkommen sieht und es auch anrechnet und ich dann nur 80€ von der Arge bekomme. |
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#6
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| Hallo, ja die Einleuchtung haben Sie ja früh gekriegt, dass ein Kind viel Geld kostet. Denn hätten Sie sich ja keinen besseren Zeitpunkt für ein Kind aussuchen können. Beachten Sie aber bitte wenn Ihr Kind wie geplant Wohngeld und Kinderzuschlag bewilligt bekommt, es aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen wird und das übersteigende Einkommen bis zur Höhe des Kindergeldes bei Ihnen mit angerechnet wird. Außerdem müssen Sie beachten, dass wenn die kommenden Leistungen zur Bildung und Teilhabe auf die Jobcenter und damit in das SGB II übertragen werden für Ihr Kind wegfallen. Das ist aber auch nur der Fall wenn der Vermittlungsausschuss nicht anderes aushandelt. Im Moment sieht es ja so aus als wenn das Bildungspaket auf kommunale Behörden übertragen wird und auch Wohngeldberechtigte Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Ansonsten denke ich nicht, dass bei Ihren genannten Zahlen ein Wohngeldanspruch für Sie und Ihr Kind vorliegt. Eher nur bei Ihrem Kind. Der Anspruch auf UVG und die Anrechnung des KG sind ebenfalls korrekt. Sehen Sie doch die Anrechnung des Elterngeldes auf das ALG II ab Januar 2011 als Anreiz sich eine Erwerbstätigkeit und wenn möglich mit einem Verdienst von mehr als 400,00 Euro zu suchen. Ich denke das sich die Kindesbetreuung bei der entsprechenden Motivation in jeden Fall sicherstellen lässt und nicht als Ausrede gewertet werden kann. |
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