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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.07.2010, 21:19
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 3
Standard Kindergartenzuschuß

Hallo!

Bin Mutti von 2 Kindern und mein Partner arbeitet Vollzeit. Leider verdient er zu wenig und wir fallen dadurch in Hartz IV.
Nun meine Frage. Der Arbeitgeber zahlt ihm jetzt das Essengeld für unseren kleinen Sohn ( er besucht den Kindergarten) zum Lohn als Kindergartenzuschuß. Wird diese Summe bei Hartz IV wieder abgezogen, oder wie verhält sich das?

Vielen Dank.
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  #2  
Alt 02.07.2010, 13:17
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Kindergartenzuschuss ist zweckgebunden

Kindergartenzuschuss: Kein Anrechenbares Einkommen zu Hartz IV, weil als Kinderbetreuungszuschuss
Zweckgebundene Einnahme s. u. a. hier

http://www.nettolohn.de/magazin/steuertipps/kinderbetreuungszuschuss.html

Damit dürfte aber SGB II § 11 Abs. 3 Punkt 1 greifen (also, was nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist).

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Anzugeben ist es aber. Da es als steuerfreier Zuschuss zum Lohn gezahlt (§ 3 Abs. 33 EStG) wird, wird es sicher mit im Lohn-/ Gehaltsnachweis enthalten sein. Damit wird mit der ARGE gemeldet.
Wenn ich in der Auslegung falsch liege, bitte um Korrektur.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #3  
Alt 02.07.2010, 16:01
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 3
Standard

Hallo!

Danke für die Antwort.

Das wäre nicht schlecht, wenn mal was nicht angerechnet würde! Muß Montag eh aufs A-Amt und dort werde ich ja sehen, was nun genau rauskommen wird.

Immer gut, wenn es Leute gibt, die mehr Ahnung haben als man selbst......
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  #4  
Alt 02.07.2010, 19:16
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wieso stellt Ihr eigentlich keinen Antrag beim Jugendamt auf Erlass bzw. teilweisen Erlass der Kita-Gebühren? Einen Versuch wäre das doch wert.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 04.07.2010, 15:57
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Registriert seit: 01.07.2010
Beiträge: 3
Standard

Wir haben die Kostenübernahme des Kindergarten- und des Hortplatzes unserer Kinder vom Jugendamt. Geht ja nur ums Essengeld. Und das zahlt nun der Arbeitgeber meines Partners.
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