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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.08.2010, 14:24
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Cool Kinder raus aus HartzIV -Unterhalt -Wohngeld

Hallo
ich habe eine Frage meine Kinder sind seit 05.2009 raus aus HartzIV und bekommen Wohngeld!

Wie sieht das nun aus da ich noch Hartz IV bekomme und das Unterhaltsgeld erhöht wurde kann die Arge es nanrechnen?,

man hatte es mir so zu verstehen gegeben damals wenn ihre Kinder raus so wird auch der Unterhalt nicht abgezogen,

hat die Arge einen Anspruch darauf und den Satz zu kürzen ist das richtig?
Denn ich habe nun ein Schreiben bekommen das ich es nicht gemeldet hätte und nun soll ich für 05.2010-30.7.2010 das Geld zurück zahlen !!!
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  #2  
Alt 01.08.2010, 16:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Der Unterhalt und das Wohngeld wird den Kindern angerechnet. Und auch das Kindergeld, aber nur IN DEM UMFANG, in dem es die Kinder zur Deckung ihres Bedarfs brauchen. Alles, was darüber hinausgeht an Kindergeld, wird dir als Einkommen angerechnet.

Wenn jetzt aber Unterhalt oder Wohngeld steigt, wird natürlich der Betrag an Kindergeld, den die Kinder noch brauchen, geringer. Und damit der Betrag, der bei dir als Einkommen anzurechnen ist, höher. Darauf basiert die Überzahlung. Du hättest es melden müssen, es kann jetzt also neben der Rückforderung auch noch ein Bußgeldverfahren auf dich zukommen!

Turtle
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  #3  
Alt 01.08.2010, 20:56
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Der Unterhalt und das Wohngeld wird den Kindern angerechnet. Und auch das Kindergeld, aber nur IN DEM UMFANG, in dem es die Kinder zur Deckung ihres Bedarfs brauchen. Alles, was darüber hinausgeht an Kindergeld, wird dir als Einkommen angerechnet.

Wenn jetzt aber Unterhalt oder Wohngeld steigt, wird natürlich der Betrag an Kindergeld, den die Kinder noch brauchen, geringer. Und damit der Betrag, der bei dir als Einkommen anzurechnen ist, höher. Darauf basiert die Überzahlung. Du hättest es melden müssen, es kann jetzt also neben der Rückforderung auch noch ein Bußgeldverfahren auf dich zukommen!

Turtle

Sicher? weil da habe ich mich abgesichert das ich nur das bekommen habe was mir zu stand an Unterhalt das hat die Frau vom Jugendamt ausgerechnet was mir zu steht den rest was die arge bekommt muss sie selber einfordern!!!
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  #4  
Alt 01.08.2010, 21:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Hä?

Nochmal: Je mehr Einkommen deine Kinder haben (Renten, Unterhalt, Wohngeld etc.), desto mehr KINDERGELD kann DIR als EINKOMMEN angerechnet werden.

Wer jetzt den Unterhalt geltend macht, ob nun du selbst, das Jugendamt, ein Rechtsanwalt oder der liebe Gott: das ist doch völlig unrelevant. Relevant ist nur, dass bei höherem Unterhalt MEHR KINDERGELD BEI DIR angerechnet wird!

Kindergeld ist nämlich nach dem Einkommensteuergesetz Einkommen des Kindergeldberechtigten, also DEINS!

Turtle
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  #5  
Alt 02.08.2010, 20:35
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Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 24
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Hi ihr zwei tut mir leid, dass es diese schlechte nachricht ist, aber besser als Turtle1972 hätte ich es auch nicht beschreiben können. Ist leider so lg timmer
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