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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, wir haben bis Ende Juni ergänzend Alg2 bekommen. Seit 01.07. nun nicht mehr, wir sollten Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Kinderzuschlag wurde schon gezahlt, Wohngeldantrag läuft noch, da bekommen wir aber auch was, wurde uns gesagt. Da ich ja nun nicht mehr krankenversichert über die ARGE bin, musste ich mich und die 3 Kinder bei meinem Mann familienversichern. Die Krankenversicherung hat aber nur mich und 2 Kinder in die Familienversicherung aufgenommen, das andere Kind bekommt Unterhalt vom leibl. Vater und der Anteil soll wohl grösser sein als das was wir für ihn aufbringen. Über seinen leibl. Vater kann er nicht versichert werden, weil der in Österreich lebt und krankenversichert ist. Privat können wir ihn nicht versichern, das können wir uns nicht leisten. Nun war ich beim Jugendamt und die sagten mir, die ARGE müsste das Kind pflichtversichern, ich hab also einen Antrag gestellt und die Ablehnung unserer Krankenkasse sowie eine Bestätigung des Jugendamtes (dass der leibl. Vater im Ausland lebt und krankenversichert ist) dazugelegt. Bisher hab ich keine Antwort erhalten. Kann die ARGE das ablehnen oder müssen sie das Kind krankenversichern? Es eilt ja nun auch, da das Kind seit 01.07. praktisch nicht versichert ist. Nur leider fühlt sich niemand zuständig, ans Telefon geht niemand und wenn ich selbst hingehe, werde ich von einem Büro ins nächste geschickt, und niemand kann eine Auskunft geben. Parallel dazu hab ich auch einen Antrag beim Sozialamt gestellt. Irgendjemand muss doch dafür zuständig sein, wir werden ja nicht die Einzigsten in Deutschland sein, die in so einer Situation sind. Weiss das jemand, ob irgendein Amt mein Kind krankenversichern muss oder ob das nur Kulanz von denen sein wird? LG Sandra |
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#2
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| Ihr seid hierfür selbst verantwortlich. Bzw. der Papa. Euch wird kein Amt die Krankenversicherungsbeiträge übernehmen. Auf welcher Grundlage auch?? Alg II nach dem SGB II scheidet aus, weil das Kind alleine nicht anspruchsberechtigt ist. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII scheidet ebenfalls aus, da das Kind seinen Lebensunterhalt selbst sicherstellen kann. Bleibt nur noch der Papa.
__________________ "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller) |
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#3
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| Uns wurde aber beim Jugendamt gesagt, dass der Vater das Kind nicht versichern kann, solange er im Ausland krankenversichert ist. Wie soll das also gehen? Daher kommt nur die ARGE oder Sozialamt in Frage. Das Jugendamt meint, die ARGE ist verpflichtet, das Kind krankenzuversichern. |
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#4
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| Dann muss das Kind freiwilligt versichert werden und Papa oder ihr müsst dafür aufkommen. Ein anderes wäre es, wenn Dein jetziger Mann, das Kind adoptiert, dann wäre es familienversichert. Wenn das Jugendamt Dir sagt, dass die ArGe dazu verpflichtet ist, dann sollen sie Dir die entsprechende gesetzliche Grundlage dafür nennen.
__________________ "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller) |
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#5
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| Wenn mein Mann das Kind adoptiert, würden wir kein Unterhalt mehr für das Kind bekommen, das heisst, wir würden dann wieder in Alg2 fallen und die Familienversicherung hätte sich eh erledigt, weil ich ja dann wieder allein versichert werden könnte. Ausserdem wollen wir dem leibl. Vater weder die Rechte noch die Pflichten für seine Vaterschaft aberkennen. |
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#6
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| Andere Möglichkeiten sehe ich leider nicht.
__________________ "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller) |
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#7
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| Die Frage wurde jetzt schon x-mal gestellt und x-mal beantwortet: Kind allein krankenversichern über die ARGE? Familienversicherung Arge Ich schließe jetzt diesen hier. Sollte nochmal ein neuer Thread dazu aufgemacht werden, dann reißt mir der Geduldsfaden dahingehend, dass ich deinen Account sperren werde, Sandra! Turtle |
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