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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 08.02.2009, 13:05
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 81
Standard Kind krank - Vater ist in der Maßnahme und die Mutter auf Arbeit

Ich schreibe für eine Bekannte. Folgende Situation: 2 Erwachsene, 4 Kinder. Es geht um das kleinste Kind (3 Jahre),welches in den Kindergarten geht. Die Mutter hat einen befristen Arbeitsvertrag, der Vater ist arbeitslos (zur Zeit aber in einer Maßnahme der ARGE). Die Familie bekommt aufstockend Hartz IV

Das kleinste Kind ist jetzt krank geworden und darf nicht in den Kindergarten. Das Kind hat 40 Fieber, Durchfall und Erbrechen. Bleibt die Mutter jetzt wegen dem Kind ein paar Tage daheim, bekommt sie von ihrem Arbeitgeber kein Geld, die Krankenkasse verweigert auch die Zahlung (Krankengeld), da ihr Mann ja arbeitslos sei. Nur der kann auch nicht daheim bleiben, da sonst die ARGE angedroht hat, eine Sperre aufzuerlegen. Zur Oma kann das Kind nicht (die wohnt zu weit weg). Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse wurde abgelehnt, mit der Begründung, der Mann wäre arbeitslos. Wenn die Mutter jetzt unbezahlt daheim bleiben würde, hat die ARGE auch schon angedroht, eine Sperre zu verhängen, da die Hilfsbedürftigkeit selbstverschuldet erhöht wurde.

Was kann die Familie noch machen? Man kann doch nicht verlangen, dass ein 3jähriges Kind mit 40 Fieber alleine daheim bleibt.
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  #2  
Alt 08.02.2009, 13:06
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Einer von beiden sollte sich vom Kinderarzt krankschreiben lassen, das kann jeder Erwerbstätige für 10 Tage im Jahr machen.
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  #3  
Alt 08.02.2009, 13:35
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 81
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@ Grubenpony

das hat die Mutter schon probiert und hat bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber die Krankschreibung reingereicht. Damit würde sie normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. ABER: Die Krankenkasse akzeptiert die Krankschreibung nicht und verweigert die Zahlung, da ja THEORETISCH sich der Mann um das Kind kümmern kann. Die Begründung, dass er in der Maßnahme steckt interessiert die nicht.
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  #4  
Alt 08.02.2009, 13:44
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Dann soll die Krankenkasse dass der Frau bestätigen und er sich eben auf das Kind krank schreiben lassen. Das muss die ARGE bzw. das Jobcenter dann auch akzeptieren.

Turtle
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