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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.10.2009, 14:06
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Beiträge: 4
Standard Kind hat Behinderung , Mehrbedarf?

Hallo ,

mein jüngster Sohn muß in einen sonderpädagogischen Kindergarten für Kinder mit Behinderungen und Kinder die von Behinderung bedroht sind . Habe ich Anrecht auf einen Mehrbedarf für meinen Sohn ?

Danke
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  #2  
Alt 27.10.2009, 15:49
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
Standard

Braucht er eine kostenaufwändige Ernährung?

Turtle
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  #3  
Alt 27.10.2009, 17:03
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Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 4
Standard

nein aber eine kostenaufwändige Therapie . Die Therapie wird vom LwL getragen aber ich habe Kostgeld zu zahlen ( 2,80 E pro Tag) und anteilig etwas bei der Fahrt da die nicht komplett getragen werden .
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  #4  
Alt 28.10.2009, 14:24
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Eine MB für Behinderung gibts nur für erwerbsfähige Personen unter bestimmten Bedingungen. Da dein Kind noch unter 15 ist, gilt es nicht als erwerbsfähig. Verköstigen müsstest du das Kind zuhause auch, evtl. Fahrkosten sind pauschal auch über den Regelsatz abgegolten, so dass es da nichts extra gibt.

Turtle
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  #5  
Alt 28.10.2009, 18:18
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 235
Standard Fahrtkosten

Da bin ich mir nicht so sicher das diese mit dem Regelsatz abgegolten sind.

Es scheint sich hierbei um einen atypischen Fall zu handeln.

Evtl. würde sich da ein Antrag nach § 73 SGB 12 lohnen. Der ist nicht bei der arge sondern bei dem zuständigem Sozialamt zu stellen.

Ausserdem kann evtl. das jugen- oder schulamt näheres dazu sagen.


gruss zossi
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