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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Bekomme ich als Aufstocker eigentlich auch Kilometergeld wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahre und wie wird das berechnet ? |
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#2
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| Hi, du arbeitest und beziehst aufstockend ALG II. Dann gilt folgendes : Eine Pauschale von 100 Euro bleibt immer anrechnungsfrei. Die Pauschale soll alle Ausgaben für
5. Aufwendungen durch das Arbeitsverhältnis, die nicht vom Arbeitgeber oder Dritten erstattet werden:werden in der Anlage EK Einkommenserklärung abgefragt.http://tinyurl.com/5acyap
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Danke erstmal. Ich bekomme 1250 EUR Brutto, wir sind als Bedarfsgemeinschaft trotzdem noch Hartz 4 Empfänger. ich zahle 101,40 EUR monatlich Fahrtkosten (Bahn). Durch Verspätung der Bahn bekam ich schon öfter Ärger. Nun würde mich interessieren, ob und wieviel das Amt bei einer Strecke von ca 70 km hin und zurück erstatten würde, wenn ich mit dem eigenen PKW fahre. |
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#4
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| Das Amt nimmt die einfache Strecke (also von zu Hause bis zur Arbeit). Bei dir also 35 km. Bei einer 5-Tage-Woche nimmt man dann einen Durchschnittsmonatswert von 19 Tagen und dann pro km 0,20 €. Rechnung nochmal zusammenhängend: 35 km x 19 Tage x 0,20 € = 133 € Fahrtkosten die berücksichtigt werden können beim Freibetrag.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| Wobei Du hier aber bitte zusätzlich bedenken musst, dass Du die Fahrtkosten zusätzlich auch im Rahmen Deines Lohnsteuerjahresausgleichs geltend machen kannst, dann aber nicht mit € 0,20 pro km sondern mit € 0,30/km. Dies käme dann pro Jahr auf € 2.394,00, gibt also dann noch mal, je nach Deinem Spitzensteuersatz, noch mal etliche Euros zusätzlich im Geldbeutel. |
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#6
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| Wobei die Steuererstattung dann wiederum auf die Leistungen angerechnet wird, wenn man dann noch im Leistungsbezug ist.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| Richtig, aber ab und an soll es ja noch vorkommen, das Menschen sich aus dem ALG II Bezug verabschieden können, dann ist die Freude angesagt. Ich hab das blöd ausgedrückt und wollte damit nicht sagen, es gibt Geld zusätzlich, solange man im Bezug ist. |
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#8
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| Deswegen habe ich es ja auch extra noch auf den Leistungsbezug abgestellt.
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#9
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| Ich glaube nicht so richtig das wenn ich die Fahrtkosten vom Amt bekomme das mir das Finanzamt diese auch nochmal erstatten würde.Ich bin schließlich ein gläsener Mensch geworden .Wenn ich Geld für meinen Ferrari !!!!!! auf das Sparbuch bringe darf das sich ja auch nicht vermehren für mich völlig unlogisch. Ich bin 43 Jahre bin jeden Tag 12 h unterwegs und muß um Erlaubnis fragen wenn ich umziehen möchte. Irgentwie erinnert mich das alles an einen Staat den es seit 18 Jahren nicht mehr gibt . Naja das Leben geht weiter . |
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#10
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| Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| aufstocker, kilometergeld |
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