Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.12.2008, 16:53
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 110
Standard Kilometergeld-Aufstocker

Bekomme ich als Aufstocker eigentlich auch Kilometergeld wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahre und wie wird das berechnet ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.12.2008, 17:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

du arbeitest und beziehst aufstockend ALG II.

Dann gilt folgendes :

Eine Pauschale von 100 Euro bleibt immer anrechnungsfrei.

Die Pauschale soll alle Ausgaben für
  • Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR für öffentliche und private Versicherungen
  • Kfz-Versicherungen
  • Arbeitsmittelpauschale von 15,33 EUR
  • Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten,
  • Kosten für riester-geförderte Altersvorsorge
  • die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Kinderbetreuung Gewerkschaftsbeitrag usw. abdecken.
Ab 401 Euro brutto können höhere Ausgaben geltend gemacht werden.

5. Aufwendungen durch das Arbeitsverhältnis, die nicht vom Arbeitgeber oder Dritten erstattet werden:werden in der Anlage EK Einkommenserklärung abgefragt.http://tinyurl.com/5acyap
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.12.2008, 19:17
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 110
Standard

Danke erstmal.

Ich bekomme 1250 EUR Brutto, wir sind als Bedarfsgemeinschaft trotzdem noch Hartz 4 Empfänger. ich zahle 101,40 EUR monatlich Fahrtkosten (Bahn). Durch Verspätung der Bahn bekam ich schon öfter Ärger. Nun würde mich interessieren, ob und wieviel das Amt bei einer Strecke von ca 70 km hin und zurück erstatten würde, wenn ich mit dem eigenen PKW fahre.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.12.2008, 19:20
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Das Amt nimmt die einfache Strecke (also von zu Hause bis zur Arbeit). Bei dir also 35 km. Bei einer 5-Tage-Woche nimmt man dann einen Durchschnittsmonatswert von 19 Tagen und dann pro km 0,20 €.

Rechnung nochmal zusammenhängend:

35 km x 19 Tage x 0,20 € = 133 € Fahrtkosten die berücksichtigt werden können beim Freibetrag.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.12.2008, 19:28
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Wobei Du hier aber bitte zusätzlich bedenken musst, dass Du die Fahrtkosten zusätzlich auch im Rahmen Deines Lohnsteuerjahresausgleichs geltend machen kannst, dann aber nicht mit € 0,20 pro km sondern mit € 0,30/km. Dies käme dann pro Jahr auf € 2.394,00, gibt also dann noch mal, je nach Deinem Spitzensteuersatz, noch mal etliche Euros zusätzlich im Geldbeutel.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.12.2008, 19:32
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Wobei die Steuererstattung dann wiederum auf die Leistungen angerechnet wird, wenn man dann noch im Leistungsbezug ist.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 16.12.2008, 19:39
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Wobei die Steuererstattung dann wiederum auf die Leistungen angerechnet wird, wenn man dann noch im Leistungsbezug ist.
Richtig, aber ab und an soll es ja noch vorkommen, das Menschen sich aus dem ALG II Bezug verabschieden können, dann ist die Freude angesagt. Ich hab das blöd ausgedrückt und wollte damit nicht sagen, es gibt Geld zusätzlich, solange man im Bezug ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 16.12.2008, 19:45
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Deswegen habe ich es ja auch extra noch auf den Leistungsbezug abgestellt.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 17.12.2008, 18:15
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 110
Standard

Ich glaube nicht so richtig das wenn ich die Fahrtkosten vom Amt bekomme das mir das Finanzamt diese auch nochmal erstatten würde.Ich bin schließlich ein gläsener Mensch geworden .Wenn ich Geld für meinen Ferrari !!!!!!
auf das Sparbuch bringe darf das sich ja auch nicht vermehren für mich völlig unlogisch. Ich bin 43 Jahre bin jeden Tag 12 h unterwegs und muß um Erlaubnis fragen wenn ich umziehen möchte. Irgentwie erinnert mich das alles
an einen Staat den es seit 18 Jahren nicht mehr gibt .
Naja das Leben geht weiter .
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 17.12.2008, 18:25
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Zitat:
und muß um Erlaubnis fragen wenn ich umziehen möchte.
Musst Du nur, wenn Du staatlicherseits Geld benötigst, sonst natürlich nicht.....
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufstocker, kilometergeld

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:56 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0