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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 18.12.2008, 08:41
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Registriert seit: 20.11.2008
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Zitat:
Zitat von percey88 Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht so richtig das wenn ich die Fahrtkosten vom Amt bekomme das mir das Finanzamt diese auch nochmal erstatten würde..
Doch. Das sind zwei Dinge, die zunächst nichts miteinander zu tun haben.

Wenn du aber die Fahrkosten auf der LSt-Karte eintragen lässt, erhöht sich dein Netto und du bekommst weniger Alg II. Wenn du es im Nachhinein in der St.-Erklärung geltend machst, wird die Steueerstattung beim Alg II angerechnet. Somit gleicht sich alles aus.
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  #12  
Alt 18.12.2008, 16:52
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Beiträge: 110
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Das Amt kann doch aber sagen die Miete oder die Nebenkosten sind zu hoch
und es würde sicher wieder Ärger vorprogrammiert. Ich muste mich neulich erst wieder rechtfertigen weil die Nebenkosten 6 Cent pro Quadratmeter zu viel waren insgesamt ca 3 EURO .
Ich verstehe nicht so ganz wie das mit der Lohnsteuerkarte funktionieren soll
mein Arbeitgeber wird mir doch nicht mehr Lohn Netto zahlen wiel ich Fahrtkosten habe ??
Grüsse Percey88
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  #13  
Alt 18.12.2008, 17:01
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Zitat:
Zitat von percey88 Beitrag anzeigen
mein Arbeitgeber wird mir doch nicht mehr Lohn Netto zahlen wiel ich Fahrtkosten habe ??
Grüsse Percey88
Doch. Das geht. Du musst nur einen Freibetrag vom Finanzamt eintragen lassen.
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  #14  
Alt 20.12.2008, 05:57
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Also wenn ich das richtig verstanden habe müßte ich die anfallenden Fahrtkosten vom Finanzamt auf der Lsk als Freibetrag eintragen lassen und der Arbeitgeber
würde die Kosten praktisch weniger an das Finanzamt abführen sondern gleich
an mich zahlen . Was mich jetzt bloß ein wenig stutzig macht bei meinem geringen Verdienst von 1250 Brutto wird bei Steuerrechtliche Abzüge bloß
59,50 und bei SV- rechtl. Abzüge 261,58 abgezogen also würde ich von der Sache von der Summe dieser Abzüge noch meine Fahrtkosten abziehen ???
Und so gut wie gar keine Abzüge mehr haben ????


Grüsse Percey88
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  #15  
Alt 20.12.2008, 09:58
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Das siehst Du nicht so ganz richtig. Wenn Du Dir die Fahrtkosten als Freibetrag auf der LSK eintragen lässt, dann verminderst Du damit Dein zu versteuerndes Einkommen. Aber das ist ja auch nur gerecht: Wenn Du mit deinem geringen Einkommen täglich 20km zur Arbeit fährst, dann macht Deine Entlastung eben 20 x € 0,3 x "Dein geringer Steuersatz".

Fährt ein sehr gut Verdienender die gleiche Strecke, dann macht seine Entlastung eben 20 x € 0,3 x "sein sehr hoher Steuersatz", er spart also viel mehr als Du, schließlich fährt er ja auch ein viel dickeres Auto und das kostet.

Es soll allerdings einige wenige, wohl eher unverständige Menschen geben, die die tiefe Gerechtigkeit in dieser Ungleichbehandlung nicht erkennen können oder wollen.
Denn wie heißt es schon in der Bibel in Lukas 19,26 so richtig:
Zitat:
Ich aber sage euch: Wer da hat, dem wird gegeben werden; von dem aber, der nichts hat, wird auch das genommen werden, was er hat.
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aufstocker, kilometergeld

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