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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.03.2009, 14:11
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Beiträge: 1
Böse keinen Zuschlag nach Alg I für Alleinerziehende?????

Hallo,
ich war bis 28.2.09 Alg I Bezieherin und bin nun seit März Alg II. Hier habe ich entdeckt, das ich einen befristeten Zuschlag bekommen kann, wenn ich aus Alg I komme. Der Hartz IV Rechner hier berechnet mir dies auch, aber auf meinem Bescheid bekomme ich dies nicht. Seither hatte ich 880 Euro Alg I im Monat. Ich bin Alleinerziehen und bekomme von Alg II nun knapp 590 Euro. Bei meiner Nachfrage, warum ich den Zuschlag nicht bekomme hieß es, mein Arbeitslosengeld I wäre ja niedriger gewesen.
Kann mir jemand sagen, ob dies Rechtens ist?

Seither 880 Euro Alg I zusätzlich Unterhalt & Kindergeld
jetzt 590 Euro Alg II + Unterhalt + Kindergeld = mehr als Alg I

Die Rechnen bei Alg II alles rein und dann ist der Betrag klar höher als das Alg I, aber seither hatte ich dies ja zusätzlich?!?

Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen, ich weis nicht wo ich sonst Nachfragen soll.
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  #2  
Alt 03.03.2009, 14:19
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
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Das ist falsch. Berechnungsgrundlage ist das AlgI (+ evtl. gezahltes Wohngeld) im Vergleich zum Alg II-Anspruch. Weitere Einkünfte wie Kindergeld dürfen da nicht dazu gerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 24 SGB II. Unbedingt Widerspruch einlegen.
__________________
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alleinerziehend, zuschlag nach alg i

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