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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, am 25.08.09 habe ich (Anm.: per Einschreiben mit Rückschein für 5,50€) Widerspruch gegen meinen Hartz IV-Bescheid eingelegt. (Anm.: Die Post benötigte ganze 7 Tage, um dieses Einschreiben innerhalb Berlins zuzustellen!!!!) Am 01.09.09 wurde also das Einschreiben vom Jobcenter entgegengenommen. Bis heute wurden keine Daten aus den, nun vorliegenden, Unterlagen in das System eingepflegt. Hat jemand hier eine Ahnung, wie lange es dauert/n kann, bis man sich des Widerspruchs dort annimmt bzw. wann ich auf eine Reaktion hoffen kann? Wie lange hat's bei Euch gedauert, bis Ihr Antwort bekamt? Danke für Infos. Doro. |
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#2
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| 3 Monate hat die Arge Zeit. Danach kann man Untätigkeitsklage einreichen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Meine Umschulung, für die ich einen endgültigen Bescheid benötige, beginnt am 29.09.09 und letzten Freitag (11.09.09) war noch keine meiner nachgereichten Unterlagen in das System eingepflegt. Wenn ich also Pech habe, kann ich meine Umschulung erst im März beginnen und hänge somit 6 Monate länger als nötig auf Hartz IV und lieg' der arbeitenden Bevölkerung 6 Monate länger als nötig auf der Tasche. Hinzu kommt noch, dass ich nebenbei nicht arbeiten darf, da ich ja mein Gewerbe abmelden musste, um den endgültigen Bescheid zu bekommen. Wenn ich jetzt wieder 'ne Nebentätigkeit mit monatlich wechselnder Einkommenshöhe annehme, fängt das Ganze wieder von vorn an. Zudem kann ich von 379€ im Monat nicht leben. Nun habe ich die Leistungsabteilung angeschrieben und den Sachverhalt erklärt, rechne mir aber keine hohen Chancen aus, dass sie meinen Widerspruch vorrangig behandeln. Kann man denn da gar nichts machen, wenn es so eilt? Sozialgericht etc.? |
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#4
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| 1. persönliches Gespräch mit dem Vermittler 2. evtl. auch ein Gespräch mit der Widerspruchsstelle 3. schau Dir mal den letzten Satz an. Aber 3. würde ich wirklich nur nach 1. oder 2. empfehlen. |
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#5
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| Was hat der Widerspruch gegen den ALG 2 Leistungsbescheid mit dem Vermittlungsbereich zu tun? Dem Vermittlungsbereich ist es doch scheißegal, ob du z. B. in Widerspruch gehst, weil dir statt 400 Euro Miete nur 350 Euro angerechnet wurden oder sowas... Oder wurde ALG 2 abgelehnt? Turtle |
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| antwort, hartz iv, reaktion, widerspruch |
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