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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 15.03.2010, 13:24
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Standard Keine Leistung - trotzdem Vermittlung ?

Ich frage für eine Bekannte: Angenommen man ist arbeitslos, bezieht aber keine Leistung vom Staat, da das ALG 1 ausgelaufen ist, und der Ehemann genügend verdient um einen ALG 2-Bezug zu vermeiden. Kann man sich dann trotzdem freiwillig in die Vermittlung der Arbeitagentur begeben, um in den Genuss von Vermittlungsleistungen (Weiterbildungen, etc.) zu kommen, oder sind diese Leistungen nur Leistungsbeziehern vorbehalten ?
Und wenn ja - ist die ALG1 oder die ALG2-Behörde in dem Fall zuständig ?
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  #2  
Alt 15.03.2010, 13:27
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Wann ist das ALG I ausgelaufen?
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  #3  
Alt 15.03.2010, 13:36
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Es ist sogar anzuraten, sich als Nichtleistungsbezieher weiterhin arbeitslos zu melden, da dies für die Mitgliedszeiten in der Rentenversicherung zählt. Zuständig ist die Arbeitsagentur. Es können auch solche Sachen wie Bewerbungskosten übernommen werden, wenn man nicht eigenleistungsfähig ist. Man muss aber die gleichen Pflichten wie ein Leistungsbezieher erfüllen. Wenn man es nicht tut, wird man abgemeldet.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #4  
Alt 15.03.2010, 13:39
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Deshalb wollte ich ja wissen, wann das ALG I ausgelaufen ist, denn die Anrechnungszeiten in der RV kennen leider den Unterbrechnungstatbestand. U.U. müsste man sich überlegen, eine etwaige Lücke mit freiwiligen Beiträgen zu schließen, aber auch das ist an Fristen gebunden.
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  #5  
Alt 15.03.2010, 14:38
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So genau kenne ich die Umstände nicht, sie war einige Jahre wegen der Kinder aus dem Berufsleben, da denke ich mit der Rente das ist geregelt. Es geht darum, ob sie z.B. mit einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme rechnen kann, usw.
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