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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, da ich mit meiner Vollzeit nur knapp über 600€ verdiene + Alg 2 Zuschuss 150, aber Fahrkosten wieder 140€ abgehen, bleibt mir für meine Vollzeitstelle am Ende 610€ zum leben übrig, also Hartz 4 Niveau. Deshalb wurde mir damals Einstiegsgeld genehmigt für ein paar Monate. Nun könnte ich eine Vollzeitstelle mal wieder haben, allerdings bekomme ich kein Vermittlungsgutschein, lieber zahlt man mir Jahre lang wieder Alg 2 weil ich Februar arbeitslos werde, statt einmal 2000€ zu zahlen um einen wirklich fast sicheren Endzeitjob zu haben" Also wollte gern das Einstiegsgeld verlängern für meine jetzige Tätigkeit. Jeder von der Hotline sagt mir das ist möglich. PErsönliches Gespräch mit mein Bearbeiter gehabt, er sagt "nein sowas gibt es hier nicht". Ist das wieder nur eine kann leistung, wie man halt gerad drauf ist ob ich jemand leiden kann. Warum bekommen es andere genehmigt die in meiner Lage sind und ich nicht? Was kann ich dagegen tun? Auch die Aussage wegen den V-Gutschein "ja da müssen sie halt wenn sie wieder arbeitslos mal eine weile warten, dann kann ich ihnen einen geben" kotzt mich an. Muß ich einen auf Assi machen um heutzutage arbeiten gehen zu dürfen? Wer hat den scheiss erfunden mit den V-Gutschein. DAs macht alles kaputt. Innerhalb von 2 Jahren 3 verpatze Chancen gehabt nur weil jede Firma es jetzt ausnutzt damit! So habe ich nie eine reele Chance auf eine feste Stelle, weil ich immer sofort wieder arbeiten gehe über Zeitarbeit, wenn ich arbeitslos werde und wenn es Hartz 4 Niveau ist. Und bitte keine Aussagen "man kann ja die 2000€ selber zahlen wer kein Anspruch auf V-Gutschein hat.". Ich hab das Geld nicht und werde mich auch nicht verschulden! Dieses Gleichberechtigungsgesetz was einen dann immer mit der Barzahlung erzählt wird ist für mich auch ein Witz. Da ist keine Gleichberechtigung zu sehen. |
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#2
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| Hi, ich habe zwar auch keine Lösung für dein Problem, aber folgenden Text gefunden. Zentrale der BA Handlungsempfehlung Ausstellung von Vermittlungsgutscheinen (VGS) für SGB II-Anspruchsberechtigte Nach der Arbeitshilfe „Hinweise zum Vermittlungsgutscheinverfahren ab 1.1.2005“ (Handlungsempfehlung 11/2004) ist es grundsätzlich zweckmäßig, Alg II-Anspruchsberechtigten einen VGS zu gewähren. Dieser Hinweis wird ergänzt: Im Falle der Ablehnung eines VGS ist ein schriftlicher Bescheid mit individueller Begründung zu erstellen. Selbstbindungen, wonach ein VGS z. B. nur ausgestellt wird, wenn die Vermittlungsbemühungen eines privaten Arbeitsvermittlers zur Einstellungsbereitschaft eines Arbeitgebers geführt haben, stehen nicht im Einklang mit der Rechtslage einschl. den Grundsätzen der Ermessensausübung sowie den Intentionen des Gesetzgebers und sind entbehrlich, weil ein VGS ohnehin erst im Falle einer erfolgreichen Vermittlung und einer mindestens 6-wöchigen Beschäftigungsdauer ausgabewirksam wird. Von Selbstbindungen ist daher abzusehen. Stelle gegebenenfalls nochmals einen Antrag auf VGS und bestehe bei Ablehnung mit Hinweis auf obiger Handlungsempfehlung der Zentrale der BA auf einen schriftlichen Bescheid individueller Begründung. Es besteht allerdings für ALG II Bezieher kein Rechtsanspruch auf den VGS. Den haben nur ALG I Bezieher. Einen Rechtsanspruch auf einen VGS hat, wer Rechtsanspruch
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines VGS gelten auch im SGB II analog denen im SGB III, d. h. der Betreffende muss mind. 2 Monate arbeitslos gewesen sein. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, so dass -auch wenn die ARGE die Kann-Leistung zu Gunsten des Fragestellers ausüben wollte - kein VGS ausgestellt werden, da nicht alo. Verlängerung ESG: Wenn keine Anzeichen bestehen, dass die derzeitige Tätigkeit irgendwann mal bedarfsdeckend ist, gibt es keine Verlängerung des ESG. Das ESG soll dazu dienen, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Wenn dem nicht so ist und das ESG zum Dauerzuschuss werden soll, kann es nicht verlängert werden. Als "Dauerzuschuss" ist bereits das normale ALG 2 gedacht, bei dem ja auf das Einkommen bereits ein Freibetrag gewährt wird, der insoweit als Anreiz zur Ausübung der Tätigkeit völlig ausreichend ist. Turtle |
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#4
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| Der anreiz durch alg 2 zu schuss ist bei mir gegeben? Ähm hast du bitte gelesen wieviel mir zu leben bleibt nach Fahrkosten? Ich hätte als arbeitsloser mehr geld zur verfügung, bzw würde sogar noch überall hilfe bekommen. Und warum bekommen es dann andere weiter genehmigt bei mir auf Arbeit? Ich habe dadurch eigentlich gar keinen Anreiz, sondern mir würde es als arbeitsloser besser gehen und nach 2 monaten könnte ich auch endlich ein V-Gutschein bekommen. Ich will ja aber nicht solange ein auf arbeitslos machen. Aber anscheind muß man heutzutage so denken damit es einen einfach besser geht. |
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#5
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| Dich hindert niemand, einen Vermittlungsvertrag mit einem pAV abzuschließen und dem z. B. monatlich 10% deines neuen Lohnes abzutreten um die Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Ansonsten ist es nunmal so, dass es beim ALG 2 einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit gibt, der unabhängig von den Aufwendungen für die Arbeit noch EXTRA gewährt wird. Dieser Freibetrag ist als Anreiz zum Arbeiten völlig ausreichend. In der Sozialhilfe gab es übrigens mal den Grundsatz, dass die Tatsache, dass man die Sozialhilfe nicht wegen Arbeitsverweigerung gekürzt bekommt, völlig ausreichend ist als Anreiz. Halte dir das bitte mal zugute! Wenn du also z. B. 800 Euro brutto und 600 Euro netto verdienst und 25 km zur Arbeit fährst, dann hast du entweder den Grundfreibetrag von 100 Euro, der dann auch deine Fahrkosten abdeckt oder aber - wenn die Aufwendungen an Fahrkosten, Kfz-Haftpflicht usw - höher sind als 100 Euro sogar die höheren Kosten, die berücksichtigt werden. ZUSÄTZLICH gibt es aber noch einen Freibetrag i. H. v. 20% von 700 Euro = 140!! Euro. Also sag nicht, dass du auf demselben Niveau leben musst, wie jemand ohne Arbeit. Turtle |
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#6
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| Tut mir leid das sehe ich anders als du. Hartz 4 bei mir 585€ gewesen. Arbeit jetzt mit Alg 2 Zuschuss minus Fahrkosten 610€ also 25€ mehr. aaaaber. Dadurch das wir auf Auto angewiesen sind muß man beachten das ich nicht sagen kann "das auto bleibt im winter in der garage stehen". Nein Winterreifen müssen her, Werkstattkosten zum anbringen, Verschleissteile Reperaturen usw. Also noch mal pauschal 50€ weniger im Monat Arbeitsloser zahlt keine GEZ, bekommt Kosten für Bewerbungen Passofotos etc...mir nicht genehmigt wurden Arbeitslose bekommen in unserer Stadt Sozialticket für die Bahn 25€ im Monat, ich müsste 60€ bezahlen, bin aber eh auf Auto angewiesen, wären wieder 35€ weniger usw usw. Wahrscheinlich werdet ihr bei euch auf dem Amt zu gut bezahlt das ihr nicht wisst wie es ist. Und ja ich kenne einen der dort arbeitet 1600€ dafür das er paar Stunden lockeren Computerjob macht. Das mache ich auch nur für 40% eures Gehaltes. Könnt mich da aufregen wenn manche hier so tun als geht es mir doch gut genug! Aber wehe (ich bin nicht ausländerfeindig!) es kommt jemand aufs Amt der auf einmal kein deutsch kann wenn der SB was von ihn will...den wird wieder alles genehemigt..könnte ja Stress machen dort. Und mit den 10% Lohnabzug..klar wenn die mich nach 5monaten raus hauen was dann? verdien ich 800netto minus 10% bin ich wieder auf den Niveau wie jetzt und hab dann noch ein Berg voller Schulden im gegensatz zu den der den Gutschein hat, den passiert nix wenn er fliegt. Wer den V-Gutschein erfunden hat sollte man.....anscheind sind einige aufm Amt zu faul geworden selbst zu vermitteln, also hat man sich den Mist ausgedacht was alles nur noch schlimmer macht auf den Arbeitsmarkt in Sachen Gleichberechtigung! finish |
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#7
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| Ach weißt du, du kannst denken, was du willst. Wenn du zu der Sorte: "Ich bin viel mehr wert." gehörst, dann hindert dich doch niemand daran, dich auf eine Stelle zu bewerben, bei der du 1600 Euro für ein paar Stunden Computer klimpern verdienst. Mach es und werd glücklich. Die Versagung des ESG kannst du gern mit Widerspruch anfechten, wird allerdings nicht viel bei rauskommen, glaub mir. Und über das Gesetz hinwegsetzen und dir trotz nicht vorhandener Arbeitslosigkeit einen Vermittlungsgutschein ausstellen, das wird nunmal auch niemand tun. Weil die Damen und Herren vom Amt lieber Kaffee trinken, als sich ungesetzlich zu betätigen. Du weißt schon... ist ja auch einfacher. Sorry, wenn dir meine Antworten nicht gefallen haben. Allerdings bin ich nicht hier, um Fragestellern Honig ums Maul zu schmieren. Dafür musst du dir andere Foren suchen. Fragt sich nur, ob es dir hilft, oder zahlt man dir dort dein ESG weiter und gibt dir einen VGS? Turtle |
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#8
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| ich tue doch nicht so als sei ich was besseres, das kam aber von dir so rüber, sonst würde ich mich doch nicht so aufregen. Ihr macht nun mal keine kompliziertere Arbeit als wir, verdient aber das 3 fache und dann tut ihr so als ob wir uns bedanken können und froh drüber sein müssen das wir mit 600€ hinkommen müssen für einen vollzeitjob und wir gar keine chance haben auf festeinstellung. Es geht um die gleichberechtigung, das ich genauso "arm" dran bin wie ein arbeitsloser, ihn aber dann aber ohne probleme ein V-Gutschein ausgeschrieben wird und mir nicht. Sorry das ist keine Gleichberechtigung da ich in der gleichen finanz. Lage bin. Ich will sehe das du für 700€ im Monat weiter dein Job machen würdest mit Freude, aber nicht weißt wie du deine Kinder ernähren sollst! Mit den Einstiegsgeld, sag ich jetzt halt nix mehr. Die Bundesagentur empfiehlt eigentlich 12 Monate und keine 6 Monate wie bei mir, aber na ja..ist ja eh alles Entscheidungssache vom Bearbeiter. Wäre ich ne hübsche junge Frau, hätte der Bearbeiter wohl noch anders entschieden...das ist das Problem bei "Entscheidung des SB". Und gib doch zu...dieser ganze V-Gutscheinquatsch macht es nur noch schlimmer. Weniger Arbeit fürs amt, da es jetzt fast nur noch Stellen per Vermittler gibt und die wollen Gutschein oder Kohle bar. Und ja, ich hatte auch einen der das Geld mit einmal wollte und nicht auf Raten (hätte ich aber auch nicht gemacht). Seit dem es den Quatsch gibt habe ich in den letzten 3 Jahren nicht mehr einen Vorschlag vom Amt bekommen! Und wegen dein "kaffee trinken"..das kam aus deinen Mund, frag mich allerdings wenn du dort arbeitest, wie du dann von früh bis abends hier immer schreiben kannst???? glaub jemand sollte den Thread hier schliesen, bevor ich mich nur mehr aufrege. |
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#9
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| Es geht darum: Du hast eine Frage gestellt und es wurde dir geantwortet. Einstiegsgeld ist eine ERMESSENSleistung der ARGE und an etliche Kriterien gebunden. Ich kenne viele Entscheidungen der Gerichte, die zu Ablehnungen bei Verlängerungen entsprechend wie bei dir geschehen geurteilt habe und sogar erklärten, dass sie nicht verstanden haben, wieso überhaupt erst ESG gewährt wurde! Und das mit dem VGS und den 2 Monaten Arbeitslosigkeit ist nunmal gesetzlich vorgeschrieben. Dass dir die Antworten nicht gefallen - dafür kann ich nichts. Du solltest dir daher die Frage stellen, was du wolltest. Korrekte Antworten oder Bauchpinseleien? Für Diskussionen um Sinn und Zweck von SGB II oder SGB III: dafür ist ein anderes Unterforum da! Zitat:
Turtle |
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