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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #51  
Alt 15.05.2010, 08:18
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Vielen Dank für die rasche Auskunft.........also keine finanziellen Nachteile bei Krankenhausaufenthalt und REHA.....sehr gut
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  #52  
Alt 28.06.2010, 09:33
Benutzerbild von alice16
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Ort: Noch in einem Haus, die Brücke naht
Beiträge: 4
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Werden auch die 10,00 EURO "Tagesmaut" die an das Krankenhaus bezahlt werden müssen von der AGRE voll übernommen?
__________________
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.
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  #53  
Alt 28.06.2010, 09:34
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.840
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Zitat:
Zitat von alice16 Beitrag anzeigen
Werden auch die 10,00 EURO "Tagesmaut" die an das Krankenhaus bezahlt werden müssen von der AGRE voll übernommen?
Nein. dazu gibt es keine rechtliche Grundlage.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #54  
Alt 28.06.2010, 09:34
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Nein gibts keine Möglichkeit.
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  #55  
Alt 10.08.2010, 15:26
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Registriert seit: 10.08.2010
Beiträge: 4
Standard Elterngeld + Hartz 4 + Freibeträge

Hallo,

ich bekomme Elterngeld und möchte mit ALG II aufstocken. Soviel ich weiß, bei der Berechnung muss der Grundfreibetrag von 300 EUR berücksichtigt werden.

Gilt das Elterngeld als Erwerbseinkommen? Wenn ja, müssten dann nicht zusätzlich Freibeträge wie bei Erwerbseinkommen (100 € frei + prozentuale Freibeträge des Überschusses) berücksichtigt werden?

Danke + LG, Siggi
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  #56  
Alt 10.08.2010, 15:28
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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hallo
nein Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und kein Erwerbseinkommen , also nur 30 Euro Pauschale und ggfls. PKW Haftpflicht Abzug...

Gruß
Enibas
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  #57  
Alt 10.08.2010, 16:38
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Keine 30 Euro Pauschale, keine Kfz-Haftpflicht:

§ 11 Abs. 3a SGB II:

(3a) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Elterngeldes, der die nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge übersteigt, in voller Höhe berücksichtigt.

Turtle
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  #58  
Alt 25.10.2011, 21:25
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Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 154
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Zitat:
Zitat von Beschmuzer Beitrag anzeigen
Laut § 21 Abs. 2b SGB XIII ist das was du schreibst aber schwachsinn .
Das gute alte SGB 13. Wer kennt es nicht.
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