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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Ich weiss schon langsam echt nichtmehr weiter.Wir haben diesen Monat kein Geld bekommen, weil ich angeblich eine Beschäftigung nachgegangen bin und zwar eBay Verkäufer...... Und so hat das ganze angefangen: Beim Fortzahlungsantrag musste ich die Kontoauszüge für 3 Monate vorlegen.Da ich aber in den letzten 4 Monaten Sachen bei eBay Verkauft habe, hab ich die Kontoauszüge direkt alle vorgelegt. Da wir unbedingt neue Betten brauchten habe ich in 4 Monaten für insgesamt rund 2200€ Sachen bei eBay verkauft die wir nichtmehr benötigen! Natürlich habe ich denen auch die Quittungen vom Möbelhaus vorgelegt. Darunter war ein kaputter Laptop in Einzelteile, Spielzeug von meiner Tochter, aber auch Sachen aus einem Onlinespiel. Von den 2200€ gehören aber meinen Eltern 650€ und meinem Bruder 155€, weil ich auch Sachen von denen über mein eBay Acc verkauft habe. Am 25.11.2008 hab ich ein Schreiben bekommen und da steht drin das ich einer Beschäftigung nachgegangen bin als eBay Verkäufer. Was natürlich nicht stimmt das es alles Privatverkäufe waren. Und ich mich zu dem Vorfall melden soll, ansonsten wird nach Aktenlage entschieden. Am 26.11.2008 war ich dann beim Anwalt und er hat Widerspruch dagegen eingelegt.Er hat es hingefaxt und per Post geschickt. Am 28.11.2008 wartete ich auf das Geld und es kam nicht. Am Montag dann da Angerufen und meine bearbeiterin hat gesagt es wäre aber rausgegangen und ich sollte noch 1 Tag warten. Ein Tag später wieder angerufen und es wurde mir gesagt das Geld wäre gesperrt bis ich mich zu dem Thema äussere... Hab dann natürlich erzählt das ich bei Anwalt war und er auschon was hingeschickt hat.Daraufhin hat man mir gesagt es wird fertiggemacht und das Geld wäre in 2 Tagen da. 2 Tage später war natürlich nichts da und ich wieder angerufen,die Miete haben die nun angeblich abgeschickt, aber mir steht angeblich kein Geld zu und der Hammer ist, nun sagen die doch tatsächlich das die nix vom Anwalt bekommen haben. Ich habe hier vom Anwalt eine Schriftliche Kopie was er am 26.11.2008 hingefaxt und geschrieben hat. Bis heute kam Angeblich davon nichts bei der ABO an.... Wir haben heute schon den 5ten, ich habe kein Geld mehr und weiss echt nichtmehr weiter.... Ich gehe zwar Arbeiten, verdiene da aber nur 450€-500€ im Monat. Der Lohn kommt aber auch erst am 12.12.2008. Hätte ich mir nicht schon 100€ von meinen Eltern geliehen wäre ich nichtmal mehr zur Arbeit gekommen und meine Tochter hätte im Kindergarten nichts zu essen. Keine Ahnung was ich jetzt noch machen soll.... MFG Martina |
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#2
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| Naja ich weiss nicht grade die Sache mit dem Onlinerollenspiel, scheint mir schon gewinnorientiert zu sein. Man gehe von WoW aus zahle im Monat 15€ für den Acc, erwirtschafte Ingame 10000 Gold und verkauft die bei Ebay für 100€. Bei einem Sppiel wie SecondLife wäre es sogar noch eindeutiger. |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Hallo! Kannst du nicht per Ausdruck nachweisen was du verkauft hast,also das es Privatdinge sind.Ich verkaufe auch immer Dinge die wir nicht mehr brauchen und davon kaufe ich dann neue.Z.B. in ein Second Hand Laden oder auch bei Ebay. Und bei Ebay geht das nun mal nur übers Konto. Kann mir doch keiner verbieten meine Privatsachen zu verkaufen um etwas wichtigeres zu erwerben. Weise es dem Amt irgendwie nach und beim nächsten mal mach es über deine Familie und deren Konto ,so ersparst du dir unnötig Ärger-ich meine natürlich wenn es tatsächlich um deine nicht mehr benötigten Sachen geht. |
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#5
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| Zitat:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hallo, Gerade kam ein Schreiben an, das nun MONATLICH 455€ an eBay Verkäufen angerechnet werden.......... Ich hab das aber nicht Monatlich sondern die eBay Verkäufe waren EINMALIG soviel. Nun wurde nichtmal die Miete Komplett Bezahlt und ich bekomme 26€ an Lebensunterhaltskosten. Wirklich Klasse.Wird n richtig schönes Weihnachtsfest......... MFG |
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#6
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| Also dann bleibt dir nur übrig das mit deinem Anwalt durchzuziehen. Ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen. Das hilft dir zwar im Moment nicht,aber trotzdem. Kann dir keiner verbieten irgendwas bei Ebay an Privatdingen zu verkaufen. Das Amt muss dir aber nachweisen das du mit Gewinn eine Sache verkauft bzw.gehandelt hast. Drück dir die Daumen. |
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#7
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| Hallo, Morgen hab ich ein Termin wegen Elternzeitende und Arbeitsbesprechung. Da wir ja bix jetzt IMMER noch kein Geld haben kann ich den Termin natürlich nicht Wahrnehmen. Am Telefon hat man mir gesagt dann soll ich halt hinlaufen, das hat noch keinem geschadet und ihr ist es egal ob wir Geld bekommen haben oder nicht. Dann soll ich halt die Leistungsabteilung nerven. Ich hab ihr auch erklärt das es über unseren Anwalt läuft, und er schon widerspruch eingelegt hat deswegen,das hat sie aber nicht Interessiert. Zudem ist unsere Tochter auchnoch Krank und kann nicht in den Kindergarten.Nun soll ich eine Krankmeldung vom Kinderarzt vorlegen. Sollte diese aber Geld kosten kann ich das auchnicht. Wir haben uns schon von meinen Eltern Geld geliehen, das wir überhaupt was haben. Mein Mann bekomm erst am 12. den Lohn und das Kindergeld ist auch noch nicht da. Ich kann bald einfach nichtmehr..... MFG Martina |
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#8
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| muss man net sowas als einmaliger verdienst angeben? da werden doch bei alles pber 100 euro 80% angerechnet kleiner tip such mal nach tafel bei dir so habt ihr wenigstens etwas zu essen den da darfste mit alg 2 ja hingehen imübrigen dauern überweisungne beim amt generell 5 tage zur sparkasse so hab ich die erfahrung und wegen krankenschein mach dir keinen kopf solange du kein schreiben der kasse oder vomamt kriegst das du net mehr krankenversichert bist wird dich der auch nichts kosten |
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#9
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| Zitat:
![]() ![]() ![]() @ sweetangel4u: Da hilft nur ein Anwalt. Dem Amt ist deine Not völlig egal. |
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#10
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| Zitat:
Und wenn du dann schon bei deinem Anwalt bist, dann kläre am besten auch gleich in wie weit du dich selber Strafbar bemacht hast mit dem Verkauf der Onlinegame Sachen. Auch wenn es unendliches davon im www gibt, ist es bei fastallen betreibern unter den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen und kann zur Anzeige führen. |
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