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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.04.2009, 19:10
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Beiträge: 10
Standard Kein (bezahltes) Praktikum bei Hart IV?

Hallo zusammen!

Momentan bin ich sehr verzweifelt und hoffe, dass mir hier der eine oder andere vielleicht helfen kann. Dafür fange ich mal von vorne an:

Ich wollte Hartz IV beantragen, da mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erloschen ist. Hab alles schön eingehalten. Unterlagen zusammengesucht, meinem Vermieter wegen einer Mietbescheinigung auf den Sack gegangen und und und.
Bei dem Gespräch mit dem Mitarbeiter der ARGE (indem mir der Antrag gegeben wurde und gesagt wurde welche Unterlagen ich einreichen soll), habe ich nachgefragt, ob ich ein Praktikum machen darf, da es in der Branche üblich ist damit in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Daraufhin sagte mir der Mitarbeiter, dass ich so etwas machen könnte in einem Zeitraum für zwei Monate. Dann fragte ich (im selben Gespräch) ob ich auch mir etwas zu Hartz IV dazuverdienen könnte. "Klar dürfen sie das. Am besten soviel wie möglich." Okay, dachte ich (ich sollte lieber nicht soviel denken!), dann ginge ja auch ein bezahltes Praktikum in Ordnung und habe mich daraufhin auch auf solche Stellen beworben, neben branchenähnlichen Volontariaten.

Kurz darauf war ich in der glücklichen Lage, nach einem Jahr Abstinez vom Arbeitsmarkt, ein solches Praktikum zu bekommen, dessen Entgeld 300 Euro betragen sollte und nach drei Monaten die Option auf ein Volontariat bestünde. Und man hat ja lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, habe ich ja gesagt, da mir ja Mitarbeiter der ARGE sagten Praktikum bzw. ein wenig Einkommen kein Problem.

VOR dem Antritt des Praktikum (es war alles ziemlich kurzfristig) meldete ich mich schriftlich bei der ARGE und wollte eben meinen Antrag entgültig abgeben. Zwei Tage hörte ich nichts (hab mich per Mail gemeldet) und schließlich angerufen, wo mir der Mitarbeiter gleich sagte: "Sie dürfen kein Praktikum machen." Da stand ich gerade vor dem Gebäude meines Arbeitsgeber und hatte bereits 2 Stunden gearbeitet. Im gleichen Atemzug fragte ich ob der Fall anders liege, wenn ich eine freiwillige Mitarbeit in dem Unternehmen mache.

"Nein! Dürfen sie nicht, weil sie ab diesem Moment dann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!"

"Aber ich versuche doch gerade Arbeit zu finden (lange Erklärung...)"

"Dürfen sie trotzdem nicht, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und bei dem Volo handelt es sich ja nur um eine Option, das ist zu wenig!"

Ich habe mich dann im Internet kundig gemacht und überall (hier in Forum, im SGB II und und) ist immer nur von geringen Erwerbstätigkeiten etc. die Rede. Nie steht irgendwo, dass es kein Praktikum sein darf! Jetzt war mein Chef so nett und bat mir eben nen Vertrag als freiwillige Mitarbeit an, dass das ganze nicht unter dem Siegel Praktikum lief, eben als "geringfügige Beschäftigung". Ich habe allerdings noch vorher bei dem Mitarbeiter angerufen und nachgefragt, ob das ginge.

"Nein! Ich weiß, dass es ein Praktikum ist." (hat er ja auch schwarz auf weiß durch meine Mail - *argh*)

Ausserdem hatte ich noch mit mit einem Anwalt in Kontakt gesetzt, der mir sagte, ich solle den Antrag ganz normal stellen und wenn er abgelehnt wird Widerspruch einlegen. Daraufhin wollte ich heute einen Termin haben zum Abgeben.

"Wieso denn das?"

Kurz erklärt warum (kein Geld, keine Unterstützung von den Eltern etc.)

Von meinen Eltern kann ich keine Unterstützung erwarten, die stecken gerade alles in die Pflege meines Großvaters.

Ich versteh das alles nicht: Laut SGB II sind alle Hilfebedürftige verpflichtet ALLE Möglichkeiten zu nutzen, die einen bei einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt helfen können:

Dieses stützt SGB II §2 Abschnitt 1 (Grundsatz des Forderns):

Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung
ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv
an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere
eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige
Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.


Ich bin echt am Ende und total verzweifelt! Ich hab mich so gefreut endlich wieder was gefunden zuhaben, nach den ganzen Absagen.

Kennt sich irgendjemand aus oder hat einen Rat für mich? Ist das alles wirklich so?
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  #2  
Alt 03.04.2009, 22:36
Benutzerbild von grünspan
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Beiträge: 416
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Lass dich doch nicht verschrecken...

Am Telefon kann der doch viel erzählen...

Lad´ dir einen Erhebungsbogen, der für das Praktikum notwendig ist, aus dem Netz und schick den an deinen SB. Ansonsten machst du so weiter...

Was soll passieren.??? NIX! Meinst du, bekommst einen schriftlichen Bescheid mit der Aussage :" Sie dürfen kein Praktikum machen"

Im Leben nicht...und wenn ja wär´ich ja brennend an der Begründung interessiert...



Oder gar eine Sanktion??? Wg. Arbeitsaufnahme???

Bestehe bei der nächsten Kontaktaufnahme, auf einen schriftlichen Bescheid,bezüglich des "nichtdürfens" eines Praktikums

ansonsten..: Weitermachen!!
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  #3  
Alt 04.04.2009, 08:49
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Danke Grünspan,

eigentlich hatte ich auch nicht vor mich verschrecken zu lassen, nur wenn man am Telefon wütende und laute Anworten bekommt und dann noch in einer mächtigen Männerstimme, dann zuckt man doch schon zusammen.

Mal ne Frage (nur interessenhalber) was bewirkt denn der Erhebungsbogen bzw. kann er bewirken?

Auf einen schriftlichen Bescheid warum ich kein Praktikum machen darf hab ich schon bestanden, (hatte mir auch der Anwalt empfohlen) da hieß es dann:

"Warum das denn?"
"Damit ich es schriftlich habe."
"Und was bringt ihnen das?"
"Ich möchte es einfach schriftlich haben, dass ich kein Praktikum machen kann."
"Ich ruf' sie am Montag zurück. Ich habe hier auch gerade jemanden sitzen." (Es war Freitag, 12:20 und ich weiß jetzt schon, dass ich am Montag dort anrufen werde, denn wenn ich die Füße still halte, halten die sie auch still - logisch)

Ich mach mir nur Gedanken, dass der mich jetzt hängen läßt mit der Antragsabgabe (Frist läuft am 14.04. ab) bzw. gleich nur für den April abhandelt.

Ich mach das alles zum ersten Mal durch und lass mich wahrscheinlich deswegen etwas verunsichern. Mich wundert es auch, dass andere ein Praktikum mit Option auf eine Volo machen können. Vielleicht sollte ich in deren Stadt umziehen . Meine Freundin hab ich schon angerufen und sie meinte es wär alles kein Thema gewesen. *argh*
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  #4  
Alt 04.04.2009, 11:07
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Korrektur:

Das mit dem Praktikum meiner Freundin war 2008. Seit 01.01.2009 gelten da wohl neue Bestimmungen (Wieso wusste das mein SB nicht bzw. hat sofort reagiert als ich ihm schrieb, dass ich ein Praktikum anfange...)
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  #5  
Alt 04.04.2009, 11:46
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Wer hat dir den am Telefon gesagt, dass du das Praktikum nicht machen darfst, dein Sachbearbeiter Arbeitsvermittlung oder Leistungsabteilung? Dein Vermittler hat deinen Antrag auf Leistungsanspruch nicht zu bearbeiten, ergo kann er da auch nichts liegen lassen. Was er aber machen kann, ist er die Leiste informiert, dass du einer bezahlten Arbeit nachgehst.
Hast du ein Praktikumsvertrag, ähnlich eines Arbeitsvertrages, in dem Steht, was du in der zeit verdienst? Dann ab damit zur Leistungsabeiteung und die ARbeitsaufnahme anzeigen. Dann wird gegengerechnet, was du verdienst und gut.
Wenn es allerdings nur ein mündlicher Vertrag ist, dann muß dein Sachbearbeiter/ Vermittlung dir das Praktikum genehmigen. In dem Fall wäre es als Betriebliche Trainingsmaßnahme zu buchen, und diese darf leider nur über 4 Wochen genemigt werden.
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  #6  
Alt 04.04.2009, 12:34
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Hallo Xaninchen,

nein mein Vermittler hat damit gar nichts zu tun. Hab ja noch keinen bei der ARGE, da ich ja den Antrag noch gar nicht stellen konnte (ging bei der Masse an Text wahrscheinlich unter).

Ich habe bei dem Gespräch mit dem Mitarbeiter der Bewilligungstelle gesprochen, ob Praktia in Ordnung wären oder nicht (siehe meinen ersten Beitrag), nach seinen Infos bin ich dann davon ausgegangen, dass ein bezahltes Praktikum in Ordnung wäre, wenn eben auch die Übernahme in eine Volontariat besteht würde, quasi festes Arbeitsverhältnis.

Die Zusage für das Praktikum habe ich VOR meiner Antragsabgabe erhalten und mich eben sofort bei dem zuständigen Mitarbeiter der ARGE (Bewilligungsstelle) gemeldet und nach gefragt, welche zusätzlichen Formulare ich noch ausfüllen müsste. Jetzt hab ich den Salat. Hätte er mir auch nur einen Tag später Bescheid gegeben, dass sowas nicht geht und ich dadurch keine Leistungen in Anspruch nehmen kann, hätte ich sofort wieder mein Praktikum abgesagt.

Ich weiß, dass Praktia Ausbeute sind, aber ich hab eben nichts anderes mehr gesehen und nach diesem Strohhalm gegriffen. Zumal dieses bezahlt gewesen wäre und mir ein Volo in Aussicht gestellt wurde. Was bei diversen anderen Praktia nicht gewesen wäre für die ich mich vorgestellt habe.

Ich habe dieses Einjährige Rumsitzen zu Hause so was von satt, dafür hätte ich nicht studieren müssen. Ich habe mich immer um Arbeit bemüht (war ja auch 1,5 Jahre nach meinem Studium berufstätig - allerdings nur als Aushilfen oder als Praktikant (allerdings mit Sozialleistungen (war über 400 euro), den Rest konnte ich mich mir über Erspartes finanzieren, da hätte ich kein Hartz 4 beantragen können). Jetzt komme ich an meine Grenzen.

Mich stört aber im allgemeinen die Aussage, dass "ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe." - Sehe ich ein, aber kann mir jemand den Unterschied erklären zwischen Minijob, geringfügige Beschäftigung und einem Praktikum? Stünde man nicht in allen drei Fällen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Ich mache das alles zum ersten Mal mit - deswegen die vielen Fragen

PS: Einen Vertrag hab ich
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  #7  
Alt 04.04.2009, 15:42
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"Mich stört aber im allgemeinen die Aussage, dass "ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe." - Sehe ich ein, aber kann mir jemand den Unterschied erklären zwischen Minijob, geringfügige Beschäftigung und einem Praktikum? Stünde man nicht in allen drei Fällen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Ich mache das alles zum ersten Mal mit - deswegen die vielen Fragen "

Stimmt, in allen drei Fällen stehst du dem Arbeitsmarkt nur begrenzt zur Verfügung.
Aber bei einem Minijob oder geringfügigen beschäftigung unternimmst du etwas, um diene Hilfsbedürftigkeit zu senken. Ein Praktikum ist meinstens ohne Entgeld.
Deswegen fragte ich nach dem Praktikumsvertrag und ob da drin steht, was du verdienst. Wenn ja, kann der als Arbeitsvertrag gewertet werden und ist damit durchaus zulässig. Dieses geehmigt dir aber nicht die Leiste, sondern dein Arbeitsvermittler. Also, wenn du einen vertrag hast aus dem ein Verdienst herraus geht, dann ab am Montag zur Eingangszone und einen termin bei deinem Vermittler stellen. Du bist schon einem zugeteilt, du weißt nur noch ncihts davon Das geht direkt, wenn du dich das erste mal bei der Arge gemeldet hast und du erfasst wurdest.
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  #8  
Alt 05.04.2009, 15:40
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Danke schön für die Tipps. Werd ich tun... und hoffe, dass es was erwirkt und es dann bei meinem Vermittler nicht auch heißt: "Nee, is nicht. Is ja ein Praktikum."

Wir werden sehen
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