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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe gerade ein dickes Problem und hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Ich komme aus Thüringen und bin nach Niedersachsen gezogen. Hatte in Thüringen als Backwarenverkäufer gearbeitet, ich bin jetzt 25 und bin in der zwischenzeit nach Niedersachsen gezogen. Wohne momentan bei meiner Freundin ihren Großeltern mit Untermietvertrag (übergangsweiße). Musste den Job in Thüringen durch den Umzug als Aufhebungsvertrag aus Gesundheitlichen Gründen aufgeben. Nun bin ich zum Arbeitsamt für ALG 1 hier habe ich eine sperre von 12 Wochen bekommen. 01.08.09-1.11.09 Dann bin ich zur ARGE für ALG 2, dort habe ich alles Ausgefüllt und nun bekahm ich ein schreiben, wo ich fast aus allen wolken fiel. Auch hier bekahm ich eine 100% Sperre reingeknallt nur Unterkunft & Lebensmittelgutschein würde ich bekommen. Nun, ich fasse zusammen: Umgezogen kein Geld keine Arbeit keine Wohnung. Wir leben doch in einem Sorzialstaat, wieso bekomme ich da kein Geld?!Obwohl ich eingezajlt habe. Nun zur eigentlichen Frage, gibt es Irgentwelche Einrichtungen die in solchen Fällen einspringt, Kirchlich oder Stiftungen oder irgentwas wo ich eine Chance habe, ein wenig Geld zu bekommen um zu Überleben? Oder kann ich gegen den Bescheid vorgehen? lg keven |
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#2
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| Zitat:
Du kannst dir noch Lebensmittelgutscheine bei der Arge holen bzw. zur Tafel gehen. |
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#3
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| das bringt mir leider herzlig wenig...ich muss strom und gerichtskosten zahlen. das gibts doch nicht es muss doch was geben damit man nicht komplett mittellos wird. |
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#4
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| Zitat:
Wenn du dir den Umzug hättest genehmigen lassen (oder wenigstens keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben sondern dich kündigen lassen), wärst du nicht mittellos. Ausserdem hast du ein Dach über dem Kopf und zu essen. |
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#5
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| nimm es mir nicht übel aber das hilft mir alles nichts, ich bin hier bestenfalls nur geduldet und hause mehr als wohnen. gelöscht von Mod -keinen Link in andere Foren- es muss doch ein gesetz geben das mir sagt, das dass ALG 2 nicht um 100% gesperrt werden darf. Ich meine man soll sich ja auch bewerben und zu vorstellungsgesprächen fahren...wie ohne geld??? man soll wäsche waschen,strom bezahlen.Wie ohne Geld? Man kann doch den leuten nicht einfach alles sperren und se verrecken lassen. Gibt es irgentwelche Paragraphen oder Gerichtsurteile? Geändert von jette (08.09.2009 um 20:38 Uhr) |
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#6
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| Nee, es gibt kein Gesetz, das sagt, dass das Alg2 nicht um 100 % der Regelleistung gesperrt werden darf. Zum Zeitpunkt des Sperrzeitbeginns (gleichzeitig auch Beginn der Sanktion beim Alg2) warst du noch unter 25 Jahre. Somit wird die Regelleistung gemäß § 31 SGB II auch um 100 % gekürzt während der Sperrzeit und des gleichzeitigen Alg2-Bezuges. Du hättest vor deinem Handeln das Finanzielle klären sollen und nicht im Glauben sein sollen, dass der Staat schon alles finanziert. Und verrecken wirst du nicht, weil du eben die Kostenbürgschaftsscheine für Lebensmittel und Hygieneartikel bekommst. Das ist im Monat 42 % der Regelleistung (150,78 € bei einer Regelleistung von 359 €).
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| mhhh...nja hätte ich wohl besser machen sollen ![]() ich habe ja auch ne eingliederungsvereinbarung unterschrieben, aber wie soll ich bewerbungen versenden zu gesprächen fahren können usw ohne ein cent in der tasche. oder strom bezahlen und sowas? gibts da irgent etwas wo ich hilfe erwarten kann? Kirche oder sowas oder beim Haus der Sorzialen Dienste. irgent etwas??? |
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#8
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| Bzgl. der Bewerbungskosten usw. solltest du mal Kontakt mit deinem Fallmanager/Vermittler in der Arge aufnehmen oder ggfls. mal abwarten, ob Turtle (sie hat bestimmt häufig solche Fälle ) noch antwortet, wie in solch einem Fall verfahren wird.Den Stromanteil müsstest du dann eben nach der beendeten Sanktion an die Großeltern deiner Freundin zahlen. Eine Notlage wird ja bestimmt nicht entstehen, denn du hast ja sicherlich keinen eigenen Stromzähler und einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter, wenn du nur zur Untermiete wohnst. Ob Diakonie oder ähnliche Einrichtungen aushelfen, kann ich nicht sagen. Da müsstest du dann Mal bei den Einrichtungen nachfragen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#9
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| mhhh...*kopf kratz* ja werde ich wohl so machen müssen, ich habe jetzt schonmal alle teller wäscher jobs rausgeschrieben und rufe morgen alle an, so schnell wie möglich jetzt geld ran schaffen, ansonsten verkauf ich meine organe aufn schwarzmarkt ![]() wie siehts eigentlich aus, ich brauch ja ne eigene wohnung weil hier das nur vorübergehend ist für 3 monate. da muss ich ja selbst strom zahlen wenn ich dort eine anmiete,was ist dann? ich find das ganz schön krass, ich war immer arbeiten und plötzlich wenn ich einmal abhängig werde, wird alles gesperrt.find ich eine echte frechheit. und da soll man sich vorbereiten können? ein ding der unmöglichkeit in meinen augen. ich bedanke mich aber schon einmal für die fixen antworten |
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#10
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| Zitat:
![]() Zitat:
Wenn du danach also in eine eigene Wohnung ziehst, dann ist doch auch keine Sanktion mehr da (es sei denn, du begehst noch eine Pflichtverletzung nach dem § 31 SGB II) und du kannst dann auch deinen Strom zahlen. Wie hoch wird denn dein Alg1 sein, wenn die Sperrzeit vorbei ist? Vielleicht benötigst du dann ja kein Alg2 mehr oder kannst bzw. mußt dann eh zum Wohngeld wechseln. Zitat:
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