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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo alle zusammen, Ich habe hier eine dringende Frage und leider nirgends eine antwort gefunden und hoffe, das mir einer von Euch helfen kann. Es geht darum, das ich im März diesen Jahres unser zweites Kind erwarte (es war nicht geplant, da ich gerade wieder angefangen habe zu arbeiten). Unser erstes wird im Februar 2 Jahre alt für den ich bei der Arge in Elternzeit laufe. Ich arbeite nun aber schon seit nem halben Jahr auf 400€ basis und sollte in Teilzeit gehen. Jetzt haben meine Chefin und ich uns darauf geeinigt, das sobald ich aus dem Mutterschutz raus bin ich wieder kommen kann und erstmal wieder auf 400€ weiter machen und sie mich dann in Teilzeit gehen lässt, leider habe ich dafür noch keine nachweise. Daraufhin stellt sich jetzt die frage für mich ob mein Mann für das neue Kind in Elternzeit gehen kann trotz Hartz IV, damit ich dann auch meinen Teilzeitjob ausüben kann. Denn momentan drohen sie uns mit Sanktion, weil mein Mann sich angeblich nicht an die Eingliederungsvereinbarung hält obwohl er stark eingeschränkt ist durch eine Krankheit, die wir der Arge durch Ärztliche Atteste auch nachgewiesen haben, wollen sie Ihn in eine Maßnahme/Beruf schieben, den er laut Arzt nicht mehr ausüben darf. Er schreibt bewerbungen über bewerbung, aber durch das Attest kommen nur absagen. ![]() Kann uns jemand helfen...? Kann er nun in Elternzeit gehen und gibt es da extra anträge oder ähnliches? |
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#2
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| Natürlich kann er. Ihr könnt Euch aussuchen, wer die Elternzeit macht. Ist doch auch sinnvoll, daß der zu hause bleibt, der sowieso keine Arbeit hat. Du mußt Dich dann halt weiter um Arbeit bemühen, die Euch möglichst aus ALG II rausbringt. Du solltest die Sache mit dem Teilzeitjob allerdings forcieren. |
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#3
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| Danke schön für die schnelle Antwort |
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| Stichworte |
| elternzeit, frau arbeitet, hatz iv, sanktion |
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