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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 31.05.2010, 22:22
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Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 4
Standard Kann ich jetzt schon Harz 4 beantragen?

Hallo zusammen, ich bin noch neu hier und habe schon gleich eine frage :-)
Also ich bin seit 9 Monaten Alleinerziehend und bekomme im Monat 654 Euro Elterngeld, 133 Euro Unterhaltsvorschuss und 184 Euro Kindergeld macht zusammen 971 Euro.
Naja irgendwie kommen wir damit zur zeit noch über die Runden.
Allerdings müssen wir jetzt umziehen in eine größere Wohnung und das was ich jetzt so an Mietkosten gesehen habe wird das wohl dann langsam knapp. vorallem weil wir das eine oder andere uns wohl noch anschaffen müssen (wie eine Küche zB.)
Jetzt frage ich mich kann ich jetzt schon Hartz 4 beantragen bzw würde ich jetzt auch schon Hartz 4 bekommen oder muss ich erst warten bis ich kein Elterngeld mehr bekomme?
Oder würde ich garkein Hartz 4 bekommen sonder eher Wohngeld?
Ich danke schon mal für eure Hilfe.
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  #2  
Alt 31.05.2010, 22:27
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Du dürftest u. U. jetzt schon einen ALG 2 Anspruch haben. Nutze doch einfach den Rechner dieser Hompage. Gebe beim Einkommen aber 300 Euro weniger an, 300 Euro Elterngeld sind nämlich frei. Bzw. 150 Euro, wenn du auf 2 Jahre gesplittet hast.

Turtle
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  #3  
Alt 31.05.2010, 22:31
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Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 4
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Sorry wenn das jetzt vielleicht eine dumme Frage ist aber wo finde ich den Rechner?
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  #4  
Alt 31.05.2010, 22:33
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Beiträge: 4.005
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Zitat:
Zitat von Scrat21 Beitrag anzeigen
Sorry wenn das jetzt vielleicht eine dumme Frage ist aber wo finde ich den Rechner?
ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
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  #5  
Alt 31.05.2010, 22:51
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Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 4
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Also wenn ich das dort jetzt alles richtig gerechnet habe würde ich angeblich noch 341,52 Euro Harz 4 bekommen das erscheint mir ziemlich viel .
Sind denn 300 Euro wirklich Frei?
Und Warum?
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  #6  
Alt 31.05.2010, 23:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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1. Ja.
2. Weils im Gesetz steht.

Turtle
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  #7  
Alt 31.05.2010, 23:05
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Beiträge: 1.108
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3a) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Elterngeldes, der die nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge übersteigt, in voller Höhe berücksichtigt.

§ 11 Abs. 3a

1) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt.

§ 10 BEEG
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #8  
Alt 31.05.2010, 23:11
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Beiträge: 4
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Ok danke für eure hilfe.
Selbst wenn ich nicht so viel bekomme wie ich es ausgerechnet habe auch die Hälfte würde mir schon extrem weiterhelfen.
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Stichworte
alleinerziehend, elterngeld, hartz 4, kindergeld, unterhaltsvorschuss

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