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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 08.02.2011, 18:44
Bamby1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kann ich für mich und meine Tochter Hartz 4 beantragen wenn mein Fraund arbeitet?

hallo,

ich habe eine frage und blick allein durch die gesetze ect. einfach nicht durch.

folgende situation:
mein freund (wir sind nicht verheiratet) arbeitet voll und verdient ca. 1400€. ab mai fällt mein elterngeld (664€) weg und ich bekomm für unsere kleine (dann 1 jahr nur noch kindergeld von 184€).

ich habe versucht sie im kindergarten anzumelden und keinen platz bekommen. nun war ich heute bei einer tagesmutter die sagt mir auch nicht zu.

meine eigentliche frage ist, besteht die möglichkeit, dass ich für mich und meine tochter hartz 4 oder ähnliches beantrage und ich somit mein kind selber betreuen kann bis ich nen kindergartenplatz gefunden habe?

unsere whg kostet warm 650€ und hat 73m²... ich weiss noch nicht mal ob dies überhaupt angemessen ist. ach ja und wir kommen aus nrw.

ich bitte hier nun um erst gemeinte antworten und nicht um aussagen wie z.b. "das hättest du dir bevor du ein kind bekommst überlegen solle" ect. denn das hilft mir gerade überhaupt nicht weiter.

danke

lg, Bamby1985
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  #2  
Alt 08.02.2011, 18:53
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Ob die Wohnung angemessen ist, musst Du beim zuständigen Amt erfragen.

Fakt ist, dass sein Einkommen angerechnet wird und Ihr entweder alle noch bedürftig seid und ALG II zum aufstocken bekommt oder keiner. Du kannst mal den ALG II-rechner benutzen und Eure Daten eingeben.
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Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 08.02.2011, 18:55
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Tabelle der KDU

Ob die Miete / KDU angemessen sind, dazu hat Mandy im Unterforum zu den Kosten der Unterkunft die für die einzelnen Städte relevanten Daten verlinkt. der Einfachheit aber diesem Link folgen:

Harald Thome - Örtliche Richtlinien
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  #4  
Alt 08.02.2011, 18:55
Bamby1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

aber warum arbeitslosengled 2???

ich hab ja arbeit... nur bin ich noch 1 weiteres jahr eigentlich in elternzeit...
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  #5  
Alt 08.02.2011, 18:56
Bamby1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

ne ne, wir sind schon ein paar... eine kleine familie halt... er ist ja auch der vater von dem kind. hab durch den link erfahren das uns 77m² zustehen... aber mit den m² preisen versteh ich wieder nicht...
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  #6  
Alt 08.02.2011, 19:03
Bamby1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Summe der Leistungen: 861.60 €
+ Summe der Unterkunftskosten: 650.00 €
-
Summe der Einkünfte: 1254.00 €
+
befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch: 257.60 €


das kommt bei dem rechner raus... bedeutet dass ich von den 257,60€ auch ncoh die miete bezahlen muss oder ist die dann schon bezahlt???
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  #7  
Alt 08.02.2011, 19:03
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Unterschied ALG I und ALG II.

ALG II ist die Leistung, die man bei Bedürftigkeit erhält. Nicht zu verwechseln mit dem ALG I. ALG I bekommt man nur, wenn man zuvor durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat (Siehe SGB III).

Grundlage für den Bezug von ALG II bildet das SGB II und hier sind auch die Voraussetzungen für den Bezug von ALG II beschrieben.

SGB 2 - Einzelnorm

Beim Bezug von ALG II muss man also gar nicht arbeitslos sein.
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  #8  
Alt 08.02.2011, 19:10
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Was zählt zum Bedarf

Vorsicht: Der befristete Zuschlag (§24 SGB II) fällt 2011 weg.! Hattest du aber eh mit 0.- EUR berücksichtigt (in deiner Berechnung also irrelevant).

Beim Bedarf wird berücksichtigt: Regelsatz der einzelnen Personen einer BG zzgl. Miete.

Zum Regelsatz: Eine Auflistung darüber, wie hoch der aktuell ist, findest du u.a. hier.

Hartz IV 4 Regelsatz - Arbeitslosengeld II - ALG 2 - Regelbedarf

Dann wird das Einkommen entsprechend der Bedingungen für die Einkommensarten nach ALG II berücksichtigt (Erwerbseinkommen; Sonstige Einkommen). Daraus errechnet sich die Höhe der Bedürftigkeit und somit das ALG II.
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  #9  
Alt 08.02.2011, 19:14
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das was Du da ausgerechnet hast, vorausgesetzt die Miete geht so als angemessen durch, ist die Summe , die Ihr noch bekommen würdet. Ihr müsst also Von seinem Einkommen, dem Kindergeld und dieser Summe ALG II alles bezahlen.
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Grüsse,

Mandy

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  #10  
Alt 08.02.2011, 19:17
Bamby1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

ich danke euch vielmals für die schnellen und hilfreichen antworten!!!
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Stichworte
hartz 4, kind unter 3 jahre, lebensgemeinschaft

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