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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin 30 Jahre alt, mein Mann 38 Jahre unsere Tochter 7 Jahre und der kleine Nachwuchs ist jetzt fast ein Jahr.. ![]() Kurz zu meiner Frage: Wir sind seit 1,5 Jahren arbeitslos (davor immer Berufstätig!!!), mein Mann hat mittlerweile erstmal einen Job auf 400 € Basis.. So, wir beziehen Harz 4 und Elterngeld (300 €) das Elterngeld läuft im März 2011 aus (ich habe es dann 1 Jahr bekommen)aber ich würde trotzdem gerne noch ein Jahr meine Elternzeit verlängern.. Ist das trotz Harz 4 möglich und wo mache ich das? Kann das Jobcenter mir das ablehnen?? |
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#2
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| Elternzeit (und auch die Verlängerung) beantragt man üblicherweise beim Arbeitgeber. Sofern ihr beide keinen mehr habt, kann sich mit einem Kind unter 3 Jahren nur einer von euch darauf berufen, nicht arbeiten gehen zu wollen/können/müssen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Mein Mann geht wahrscheinlich wieder ab Mai fest arbeiten .. Aber ich muss sagen das ich das 1 Jahr mit meinem Sohn genossen habe und deshalb würde ich gerne 1 Jahr Verlängern..Ich war bei meiner großen Tochter nur 6 Wochen zuhause.. Wir hatten damals ein Geschäft und daher war es nicht länger möglich. Kann das Jobcenter mir den Antrag auf Verlängerung verweigern? |
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#4
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| Du kannst das nicht beantragen beim Jobcenter. Wenn dein Mann wieder arbeiten geht, kannst du doch ohnehin zu Hause bleiben, da es einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in den meisten Bundesländern erst ab dem 3. Geburtstag des Kindes gibt. Bis dahin bist du dann eben zu Hause und fertig.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Danke für Deine raschen Antworten!! Mein Elterngeld läuft aber im März aus und ob es sicher klappt das der Chef meinen Mann in Festeinstellung übernimmt dafür leg ich nicht die Hand ins Feuer deshalb wollte ich es vorsichtshalber beantragen... Kann das Jobcenter meinen Antrag ablehnen? Wir wohnen in Berlin falls das eine Rolle spielt |
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#6
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| Das Jobcenter ist nicht Dein Arbeitgeber. Und nur ein Arbeitgeber kann über die Länge der Elternzeit bestimmen. Wenn Du keinen Arbeitgeber hast, dann kannst du logischerweise keinen Antrag stellen. Wo auch?!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| elterngeld, elternzeit, harz4, verlängerung |
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