| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Zunächst einmal ein freundliches Hallo an alle. Es sind bei der benannten Bundesagentur für Arbeit gleich 3 komplette Anträge einfach so verschwunden. Benötige dringend Infos, ob so etwas ein Einzelfall ist oder ob es noch mehr Personen gibt, denen ähnliches passiert ist. Bitte auch um Antworten, wenn es sich um andere Dienststellen handelt. In diesem Fall hier will das Amt die verstrichene Zeit nicht nachbezahlen. Welche Rechtsmittel gibt es ? Oder gibt es evtl. Urteile ? Vielen Dank im vorraus. |
|
#2
| |||
| |||
| Wenn Du den Zugang des Antrags bei der ARGE beweisen kannst, dann hat ARGE auch von diesem Tag an zu zahlen. |
|
#3
| |||
| |||
| Hi !!! Danke Dir für Deine schnelle Antwort. Aber,.....dass ist schon klar. Da es aber noch kein nötiges Formblatt "Empfangsbestätigung" gibt, kann es doch wohl nicht richtig sein, dass hier die Beweispflicht beim Hartz IV Empfänger liegt. Denn auch dort beim Amt, arbeiten Menschen. Und jedem kann mal etwas wegkommen. Und in diesem Fall hier gibt es für die Zwischenzeit keine Änderungen der persönlichen und Wirtschaftlichen Verhältnisse. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Doch, die Beweispflicht liegt beim Antragsteller. Ein Formblatt für die Eingangsbestätigung muss es nicht geben, die kann man selber schreiben und vom Amt mit Stempel bestätigen lassen.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo Jette, ja,.....leider ist es so. Man bedenke aber bitte auch, das nicht jeder Mensch selbstsicher dort hin geht. Und wenn dieser Mensch dann auch noch ganz ganz klein wird, sobald dort ein Mensch vom Amt auch nur den Mund aufmacht, dann spricht das nicht dafür, das sich eine solche Antragstellerin auch noch wagt, von dieser "Amtsperson" eine Bescheinigung austellen zu lassen. Zumal es sich dabei um eine "Mehrarbeit" handelt, welche nirgendwo geschrieben steht. In der Zukunft aber, werden wir ein solches "Formblatt" vorlegen. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Eine Eingangsbestätigung muss ja auch nicht die Person auf dem Amt schreiben. Der Antragsteller schreibt eben vorher schon die Empfangsbestätigung und läßt sich das dann abstempeln. Und wenn der Antragsteller eher ängstlich zum Amt geht, dann sollte sich die Person vielleicht in Zukunft jemanden suchen, der ihn begleitet als Unterstützung.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
|
#7
| |||
| |||
| Ja Jette, genau so wird es zumindest in Zukunft auch sein. Aber trotzdem würde ich gerne wissen, ob es noch mehr betroffene gibt. |
|
#8
| |||
| |||
| Selbstverständlich gibt es noch mehr Betroffene, es wäre ja abolut unnatürlich, wenn bei den vielen Behörden und dem Papierwust nicht hin und wieder mal etwas durcheinander kommt. Warst Du denn bei der Antragsabgabe allein, oder hat Dich jemand begleitet - denn auch eine Zeugenaussage kann ein Zugangsbeweis sein, da gibt es keine Vorschriften, wie der auszusehen hat. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |