Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.03.2010, 16:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 2
Standard jobkomm zwingt mich mein Kleingewerbe aufzugeben

Hallo erstmal......

ich habe seit einiger zeit probleme mit meiner arge....

ich bin seit 2.5 jahren kleingewerbetreibender und konnte auch davon einige zeit gut leben. durch meine auftragslage gab es keine weiteren umsätze was dazu führte das ich hartz4 beantragen musste, bei der anmeldung gab ich an ein kleingewerbe zu besitzen das aber keine umsätze mehr abwirft( bank hatte inzwischen mein kto. wegen umsatzlosigkeit gekündigt).

also musste ich eine schätzung der umsätze der nächsten 6 monate schätzen.

keine aufträge+kein kto. = umsatzprognose 0€.

nun habe ich einen neuen sachbearbeiter bekommen der mich zwingen will mein gewerbe abzumelden bevor ich weitere leistungen bekomme.

ich hatte mein gewerbe aber mit dem ziel eröffnet einen berufsabschluss zu erlangen wenn ich das gewerbe nur lang genung betreibe.....

seit 2 wochen ruhen jetzt meine leistungen obwohl ich alles ehrlich angegeben habe und alle unterlagen seit 1 monat vorliegen....

meine frage ist nun kann mich die arge dazu zwingen mein gewerbe aufzugeben und mir meine grundsicherungsleistungen vorenthalten bis eine gew. abmeldung vorliegt???

mfg

ein besorgter bürger^^
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.03.2010, 18:40
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Nein, dazu gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Hast Du von der ARGE irgendwas Schriftliches? Vermutlich nicht.

Und wieder gilt: Niemals ohne Beistand (Zeugen) zur ARGE gehen - und wenn irgend möglich überhaupt nicht dahin, sondern alles schriftlich machen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.03.2010, 18:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.204
Standard

Du kannst selbstständig herumwirtschaften solange du willst. Das wäre dann dein Hobby, genau wie dir niemand das Briefmarkensammeln verbieten kann.

Allerdings hat das nichts mit der ARGE zu tun. Die kann dich als normalen erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen betrachten wenn sie deine Selbstständigenbemühungen so sieht wie das Finanzamt, als Liebhaberei.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.03.2010, 19:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 2
Standard

<irgendwie komt mir das wie erpressung vor da die arge mir meine grundleistung ruhen lässt bis ich mein gewerbe abmelde...

wovon soll ich dann leben?
ist die grundsicherung nich eine pflichtleistung zum leben?
erst hat man mich genötigt die bank zu wechseln um ein neues kto. zu bekommen, jetzt werde ich wohl wie´s aussieht auf den ersten kontoführungsgebühren sitzenbleiben.
mann will erst über meine bedürftigkeit entscheiden wenn ich der leistungsabteilung nachweisen kann das ich mein gewerbe aufgegeben habe.
dabei habe ich meine bedürftigkeit mehr als einmal dargestellt und bewiesen....

ist das nicht körperverletzung und illegal???
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.03.2010, 19:34
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Ich wiederhole meine Frage - hast Du irgendwas Schriftliches in der Hand?

Gegen dummes Gerede eines SB kann man schlecht vorgehen - weil man's nicht beweisen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.03.2010, 20:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zum abmelden des Gewerbes kannst du nicht gezwungen werden.
Aber du mußt dich TROTZ Gewerbe auf Job suche begeben.
Einfach gesagt, alles tun um die Hilfebedürtigkeit möglichst zu verringern.
Da ist das Gewerbe kein Schutz vor.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.03.2010, 20:24
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Und Meister mpumpe redet wieder Unsinn. Das Finanzamt wird niemals ein Gewerbe nach 2,5 Jahren als Liebhaberei ansehen. Die haben nämlich Ahnung und wissen, wie lange es braucht, ein Gewerbe in die Gewinnzone zu bringen. Wenn nach 5 Jahren keine positive Entwicklung erkennbar ist, dann wird evtl. mal an die Liebhaberei gedacht, aber sicher nicht früher.

Aber ich kenn das dumme Gerede der ARGE - bei mir kam man auch nach 3 (!) Monaten und meinte, jetzt müssten aber mal langsam Gewinne kommen, sonst müsse ich das Gewerbe wieder abmelden. Die Gespräche am Anfang waren an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, danach erhielt ich aber eine super SB - das muss auch mal erwähnt werden, das es solche gibt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 15.03.2010, 12:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 9
Standard

In Fällen der nichtauszahlung zustehender Leistungen gibt es noch das Sozialgericht. Da gibt es nette Sachbearbeiter die sich solcher Sachen annehmen.

Hatte auch schon mal so einen Fall, da riet mir ein RA beim Sozialgericht eine einstweilige verfügung zu holen und mit dieser dann beim Amt mein Geld holen. Des Amtes Glückes war es das ich am nächsten Tag mein Geld bekommen habe. Und das erst nach 4 Wochen!!

Sowas ist absolut kein Problem, du schilderst dem Sachbearbeiter deinen Fall und dieser kümmert sich dann sofort drum.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 15.03.2010, 12:25
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Zitat:
Zitat von syntanic Beitrag anzeigen
Sowas ist absolut kein Problem, du schilderst dem Sachbearbeiter deinen Fall und dieser kümmert sich dann sofort drum.
Ganz so ist das nun auch nicht. Die Sachbearbeiter (vermutlich meinst Du die Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle) nehmen den Antrag auf und formulieren den für Dich fachgerecht.

Dann bekommt den ein Richter auf den Tisch und die ARGE wird zur Stellungnahme aufgefordert. Dazu wird ihr eine Frist gesetzt. Sagt ARGE nichts, entscheidet der Richter auf Grund des Antrags. Sagt ARGE was, dann kannst Du wieder dazu Stellung nehmen.

Das Verfahren dauert also im Regelfall schon einige Wochen, von jetzt auf gleich ist sehr selten - hab ich aber auch schon erlebt. Da muss ein Richter wohl einige sehr wohlgesetzte Worte telefonisch gegenüber der ARGE gefunden haben. 30 Minuten (!) nachdem ich den Antrag abgegeben hatte, lag bereits Nachricht des Sozialgerichts im Fax, dass die ARGE nach telefonischer Rücksprache dem Antrag in vollem Umfang stattgegeben habe. Wenige Minuten darauf kam die entsprechende Bestätigung der ARGE per Fax.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Selbstständigkeit mit Kleingewerbe und ALG 2 tearsdontlie1979 Hartz IV 4 - ALG II 2 4 25.07.2009 11:41
BG und Kleingewerbe bame Hartz IV 4 - ALG II 2 8 08.12.2008 17:39


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:47 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0