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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo erstmal...... ich habe seit einiger zeit probleme mit meiner arge.... ich bin seit 2.5 jahren kleingewerbetreibender und konnte auch davon einige zeit gut leben. durch meine auftragslage gab es keine weiteren umsätze was dazu führte das ich hartz4 beantragen musste, bei der anmeldung gab ich an ein kleingewerbe zu besitzen das aber keine umsätze mehr abwirft( bank hatte inzwischen mein kto. wegen umsatzlosigkeit gekündigt). also musste ich eine schätzung der umsätze der nächsten 6 monate schätzen. keine aufträge+kein kto. = umsatzprognose 0€. nun habe ich einen neuen sachbearbeiter bekommen der mich zwingen will mein gewerbe abzumelden bevor ich weitere leistungen bekomme. ich hatte mein gewerbe aber mit dem ziel eröffnet einen berufsabschluss zu erlangen wenn ich das gewerbe nur lang genung betreibe..... seit 2 wochen ruhen jetzt meine leistungen obwohl ich alles ehrlich angegeben habe und alle unterlagen seit 1 monat vorliegen.... meine frage ist nun kann mich die arge dazu zwingen mein gewerbe aufzugeben und mir meine grundsicherungsleistungen vorenthalten bis eine gew. abmeldung vorliegt??? mfg ein besorgter bürger^^ |
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#2
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| Nein, dazu gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Hast Du von der ARGE irgendwas Schriftliches? Vermutlich nicht. Und wieder gilt: Niemals ohne Beistand (Zeugen) zur ARGE gehen - und wenn irgend möglich überhaupt nicht dahin, sondern alles schriftlich machen. |
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#3
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| Du kannst selbstständig herumwirtschaften solange du willst. Das wäre dann dein Hobby, genau wie dir niemand das Briefmarkensammeln verbieten kann. Allerdings hat das nichts mit der ARGE zu tun. Die kann dich als normalen erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen betrachten wenn sie deine Selbstständigenbemühungen so sieht wie das Finanzamt, als Liebhaberei. |
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#4
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| <irgendwie komt mir das wie erpressung vor da die arge mir meine grundleistung ruhen lässt bis ich mein gewerbe abmelde... wovon soll ich dann leben? ist die grundsicherung nich eine pflichtleistung zum leben? erst hat man mich genötigt die bank zu wechseln um ein neues kto. zu bekommen, jetzt werde ich wohl wie´s aussieht auf den ersten kontoführungsgebühren sitzenbleiben. mann will erst über meine bedürftigkeit entscheiden wenn ich der leistungsabteilung nachweisen kann das ich mein gewerbe aufgegeben habe. dabei habe ich meine bedürftigkeit mehr als einmal dargestellt und bewiesen.... ist das nicht körperverletzung und illegal??? |
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#5
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| Ich wiederhole meine Frage - hast Du irgendwas Schriftliches in der Hand? Gegen dummes Gerede eines SB kann man schlecht vorgehen - weil man's nicht beweisen kann. |
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#6
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| Zum abmelden des Gewerbes kannst du nicht gezwungen werden. Aber du mußt dich TROTZ Gewerbe auf Job suche begeben. Einfach gesagt, alles tun um die Hilfebedürtigkeit möglichst zu verringern. Da ist das Gewerbe kein Schutz vor. |
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#7
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| Und Meister mpumpe redet wieder Unsinn. Das Finanzamt wird niemals ein Gewerbe nach 2,5 Jahren als Liebhaberei ansehen. Die haben nämlich Ahnung und wissen, wie lange es braucht, ein Gewerbe in die Gewinnzone zu bringen. Wenn nach 5 Jahren keine positive Entwicklung erkennbar ist, dann wird evtl. mal an die Liebhaberei gedacht, aber sicher nicht früher. Aber ich kenn das dumme Gerede der ARGE - bei mir kam man auch nach 3 (!) Monaten und meinte, jetzt müssten aber mal langsam Gewinne kommen, sonst müsse ich das Gewerbe wieder abmelden. Die Gespräche am Anfang waren an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, danach erhielt ich aber eine super SB - das muss auch mal erwähnt werden, das es solche gibt. |
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#8
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| In Fällen der nichtauszahlung zustehender Leistungen gibt es noch das Sozialgericht. Da gibt es nette Sachbearbeiter die sich solcher Sachen annehmen. Hatte auch schon mal so einen Fall, da riet mir ein RA beim Sozialgericht eine einstweilige verfügung zu holen und mit dieser dann beim Amt mein Geld holen. Des Amtes Glückes war es das ich am nächsten Tag mein Geld bekommen habe. Und das erst nach 4 Wochen!! Sowas ist absolut kein Problem, du schilderst dem Sachbearbeiter deinen Fall und dieser kümmert sich dann sofort drum. |
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#9
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| Zitat:
Dann bekommt den ein Richter auf den Tisch und die ARGE wird zur Stellungnahme aufgefordert. Dazu wird ihr eine Frist gesetzt. Sagt ARGE nichts, entscheidet der Richter auf Grund des Antrags. Sagt ARGE was, dann kannst Du wieder dazu Stellung nehmen. Das Verfahren dauert also im Regelfall schon einige Wochen, von jetzt auf gleich ist sehr selten - hab ich aber auch schon erlebt. Da muss ein Richter wohl einige sehr wohlgesetzte Worte telefonisch gegenüber der ARGE gefunden haben. 30 Minuten (!) nachdem ich den Antrag abgegeben hatte, lag bereits Nachricht des Sozialgerichts im Fax, dass die ARGE nach telefonischer Rücksprache dem Antrag in vollem Umfang stattgegeben habe. Wenige Minuten darauf kam die entsprechende Bestätigung der ARGE per Fax. |
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