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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen: Ich bin versicherungspflichtig angestellt und erhalte ergänzend zu meinem Lohn noch ALGII. Nun bin ich länger als 6 Wochen krank (inkl. 11 Tage Krankenhaus), mein Chef hat nun weiniger Lohn gezahlt und die Krankheit auch der KK angezeigt. Allerdings habe ich nun von einem KK-Mitarbeiter gesagt bekommen, dass ich, da ich ja ergänzend ALGII erhalten würde, keinen Anspruch auf Krankengeld hätte, da würde ja das ALGII aufgestockt werden. Stimmt das? Und wenn ja, auf was stockt die ARGE denn auf?? Lieber Gruß Kasuhe |
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#2
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| Das stimmt nicht. Du hast Anspruch auf Krankengeld, da Du ja sozialversicherungspflichtig arbeitest. Nur wenn Du ausschließlich ALG II kriegen würdest, hättest Du keinen Anspruch. Du bist auch verpflichtet, das Krankengeld zu beantragen, da Du ja Deine Hilfebedürftigkeit nicht erhöhen darfst. |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde dann mal berichten, was die Krankenkasse TK dazu sagt, das ich schon wieder da bin. Lieber Gruß Kasuhe |
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#4
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| Wie Vegas schon schrieb, Du hast Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird dann beim ALG 2 angerechnet, ähnlich wie bisher Dein Gehalt, nur eben mit anderen Freibeträgen, da es kein Erwerbseinkommen ist.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| algii, hartz4, krankengeld |
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