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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe da mal eine Frage. Meine Schwester ist arbeitslos und ich fürchte, dass sie in Hartz IV rutscht. Aus einer Abfindung wird sie ca 12.000€ und aus einem Erbe ca 14.00€ bekommen. Ihre spätere Rente wird sehr schlecht sein, deshalb will sie das Geld fürs Alter anlegen. Welche Möglichkeiten sind sinnvoll. Ich dachte da an eine kleine Wohnung zum Vermieten, über die sie im Alter verfügen kann. LG, Nurmi |
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#2
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| Eine nicht selbstgenutzte Wohnung ist nicht geschützt und muß verkauft werden. |
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#3
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| Gilt es nicht als Schonvermögen? |
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#4
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| Nein, nur wenn die Wohnung von dem Hilfeempfänger selber bewohnt wird. Vermietetes Wohneigentum ist nicht geschützt. |
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#5
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| Zitat:
Erstens ist sie bei ALGII und Grundsicherung geschützt......solange selbst bewohnt. Zweitens spart man sich so die Miete. Unser Wohneigentum ist der stärkste Stützpfeiler unserer Altersvorsorge. - der nachtvogel - |
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#6
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| Bei uns auch. Das Dach über dem Kopf kann uns keine Inflation oder neue SGB2-Verordnung mehr nehmen. |
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#7
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| Zitat:
.... wir zahlen ja zur Zeit noch an unserem Haus .... aber nicht mehr so lange.... und vorallem Miete wäre hier 610 Euro für uns angemessen......fürs Haus zahle ich 586 Euro Tilgung / Zins und halt noch die Nebenkosten. Aber ich habe ein Haus mitten im Grünen. Man darf auch die Lebensqualität nicht vergessen. - der nachtvogel - |
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#8
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| Für eine Wohnung reicht nicht das ganze Geld. Meine Schwester müßte also einen Kredit nehmen. Wie läßt sich das mit Hartz IV vereinbaren? Bis hierhin auch schönen Dank für die Ratschläge |
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#9
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| Wenn ihre Hausbank oder Bausparkasse ihr das Wohneigentum mit diesem nicht unerheblichen Eigenanteil von €26.000 finanziert, ist das auch mit ALGII (vorausgesetzt der Erbfall, der Erwerb und die Finanzierung findet vor dem ALGII-Bezug statt) kein großes Problem. Sie bekommt die Darlehenszinsen (nicht die Tilgung!) statt der Kaltmiete bezahlt ebenso die angemessenen Wohnnebenkosten. |
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#10
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| Zitat:
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| hartz 4, wohneigentum |
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