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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 21.12.2011, 13:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2011
Beiträge: 1
Standard Ist Hartz4 ab 2012 komplett pfändbar?

Hallo liebe Leute,

ich bin alleinstehend, beziehe zur Zeit ALG2, hinzu kommt noch, dass ich vor 2 Jahren eine Eidesstattliche Versicherung abgeben musste.
Das heisst also ich habe Schulden bei 3 verschiedenen Gläubigern, die ich momentan aber nicht alle bedienen kann.

Habe ich diese Neuregelung ab 2012 richtig verstanden, dass ab 1.1. meine Gläubiger mir das komplette Konto (= ALG2, andere Einkünfte habe ich z.Zt. nicht) pfänden können? Auch trotz der Eidesstaatlichen Versicherung?

Also würde sich in meinem Fall dringend ein P-Konto empfehlen?

Schonmal Danke für Eure Hilfe und frohes Fest!
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  #2  
Alt 21.12.2011, 13:09
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.840
Standard

Zitat:
Zitat von lamenga Beitrag anzeigen
Also würde sich in meinem Fall dringend ein P-Konto empfehlen?
Ja, denn ab 01.01.12 entfällt der Pfändungsschutz von Sozialleistungen auf normalen Konten.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 21.12.2011, 13:10
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

https://www.sparda-hessen.de/pdf/spa...sen/pkonto.pdf
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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eidesstattliche, hartz4, pfändung

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