Ist ein KfW-Darlehen Einkommen nach SGB II? Ich brauche Hilfe zu dieser Frage.
Ich bin in der Elternzeit und beziehe Leistungen seit April 2009 vom Arbeitsamt. Mein Mann studiert, nunmehr über die Regelstudienzeit hinaus. Da er kein BaFöG mehr erhält, hat er ein KfW-Darlehen beantragt und bekommen. Das Amt möchte dieses Darlehen als Einkommen anrechnen. Die gesamten Bewilligungszeiträume davor, hat es das BaFöG nicht angerechnet. Nun stellt sich mir die Frage, ob gerade dieses verzinsliche und in voller Höhe zurückzahlbare Darlehen überhaupt angerechnet werden kann. Bei meiner Recherche dazu habe ich im Netz ein Urteil des Sozialgerichtes gelesen, dass ein Kredit zur Anschaffung eines PKWs nicht angerechnet werden darf. Der PKW diente natürlich dem Zweck einer Arbeitsaufnahme. Aber dient der Abschluss eines Studiums nicht dem gleichen Zweck?
Ich bin für jeden fachkundigen Rat dankbar.
die Katrin |