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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.06.2011, 10:27
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Beiträge: 1
Standard Ist ein KfW-Darlehen Einkommen nach SGB II?

Ich brauche Hilfe zu dieser Frage.
Ich bin in der Elternzeit und beziehe Leistungen seit April 2009 vom Arbeitsamt. Mein Mann studiert, nunmehr über die Regelstudienzeit hinaus. Da er kein BaFöG mehr erhält, hat er ein KfW-Darlehen beantragt und bekommen. Das Amt möchte dieses Darlehen als Einkommen anrechnen. Die gesamten Bewilligungszeiträume davor, hat es das BaFöG nicht angerechnet. Nun stellt sich mir die Frage, ob gerade dieses verzinsliche und in voller Höhe zurückzahlbare Darlehen überhaupt angerechnet werden kann. Bei meiner Recherche dazu habe ich im Netz ein Urteil des Sozialgerichtes gelesen, dass ein Kredit zur Anschaffung eines PKWs nicht angerechnet werden darf. Der PKW diente natürlich dem Zweck einer Arbeitsaufnahme. Aber dient der Abschluss eines Studiums nicht dem gleichen Zweck?
Ich bin für jeden fachkundigen Rat dankbar.

die Katrin
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  #2  
Alt 12.06.2011, 11:19
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen.
Zum Bildungskredit selbst kannst du hier in den fachlichen Hinweisen der BA lesen:

http://www.harald-thome.de/media/fil...11.04.2011.pdf

Randziffer 11.95

Turtle
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Stichworte
einkommen, kfw-darlehen, sbg 2

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