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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich frage hier für meine Schwester. Ihre Tochter (meine Nichte) hat vor 2 Wochen Ihren Leistungsbescheid erhalten. Sie bekommt keine Leistungen. Sie hat ein Kind (geboren Mai 2011) und wohnt mit dem Kleinen im Haus meiner Schwester. Zu ihrem Einkommen zählen 2x Kindergeld, Unterhaltsvorschuss sowie das Elterngeld. Meine Nichte selbst besucht noch die 10. Klasse. Meine mit Nichte mit ihrem Sohn bildet ja nun einen eigene Bedarfsgemeinschaft, wie ihr gesagt wurde. Ist es denn richtig, dass bei ihr keine Kosten für die Unterkunft angerechnet werden? Auch wurde das Elterngeld mit 333 statt 300 Euro berechnet, da das ja auch von keinem vorherigen Einkommen berechnet werden konnte. Meine Schwester überlegt gegen diesen Bescheid für meine Nichte in Widerspruch zu gehen. Wenn das in diesem Fall sinnvoll wäre, hätten wir auch gerne noch gewusst, was noch beim Schreiben zu beachten ist. |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| In welcher Höhe hat sie denn Kosten der Unterkunft konkret nachgewiesen? Bitte beachte das unterstrichene Wort, das ist wichtig. |
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#4
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#5
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| Nachweise wollte keiner, aber sie musste ihre Wohnverhältnisse angeben. |
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#6
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| Ja was hat sie denn bisher an Miete gezahlt? |
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#7
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| Wenn sie im Haus der Schwester leben, wohnen sie wahrscheinlich mietfrei, oder wurden ihnen eine Wohnung im Haus vermietet?
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#8
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| Die junge Mutter lebt im Haus ihrer eigenen Mutter.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#9
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| Oder so ![]() Vielleicht aber trotzdem ohne vermieteten Wohnraum...
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#10
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| Ja, wohnt sie. Das macht es ja so kompliziert. |
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| Stichworte |
| ablehnungsbescheid, bedarfgemeinschaft, elterngeld, kosten der unterkunft, schulpflichtig |
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