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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.01.2012, 08:46
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Frage In Widerspruch gehen

Hallo,

ich frage hier für meine Schwester.

Ihre Tochter (meine Nichte) hat vor 2 Wochen Ihren Leistungsbescheid erhalten. Sie bekommt keine Leistungen. Sie hat ein Kind (geboren Mai 2011) und wohnt mit dem Kleinen im Haus meiner Schwester. Zu ihrem Einkommen zählen 2x Kindergeld, Unterhaltsvorschuss sowie das Elterngeld. Meine Nichte selbst besucht noch die 10. Klasse.

Meine mit Nichte mit ihrem Sohn bildet ja nun einen eigene Bedarfsgemeinschaft, wie ihr gesagt wurde. Ist es denn richtig, dass bei ihr keine Kosten für die Unterkunft angerechnet werden? Auch wurde das Elterngeld mit 333 statt 300 Euro berechnet, da das ja auch von keinem vorherigen Einkommen berechnet werden konnte. Meine Schwester überlegt gegen diesen Bescheid für meine Nichte in Widerspruch zu gehen. Wenn das in diesem Fall sinnvoll wäre, hätten wir auch gerne noch gewusst, was noch beim Schreiben zu beachten ist.
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  #2  
Alt 11.01.2012, 08:53
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von DanyS77 Beitrag anzeigen
Ist es denn richtig, dass bei ihr keine Kosten für die Unterkunft angerechnet werden?
Wenn keine Kosten geltend gemacht wurden bzw. sie auch vorher kostenfrei gewohnt hat, ja.

Zitat:
Auch wurde das Elterngeld mit 333 statt 300 Euro berechnet
Von der Elterngeldstelle wurden € 333 errechnet oder vom Jobcenter wurden € 333 als Einkommen angerechnet?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 11.01.2012, 09:02
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von DanyS77 Beitrag anzeigen
Ist es denn richtig, dass bei ihr keine Kosten für die Unterkunft angerechnet werden?
In welcher Höhe hat sie denn Kosten der Unterkunft konkret nachgewiesen? Bitte beachte das unterstrichene Wort, das ist wichtig.
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  #4  
Alt 11.01.2012, 09:04
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wenn keine Kosten geltend gemacht wurden bzw. sie auch vorher kostenfrei gewohnt hat, ja.

Meine Schwester hat bisher keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten. Sie wohnen in einem noch nicht abgezahlten Haus. Meine Nichte und ihr Sohn bilden ja erst seit der Geburt des Kleinen eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Deshalb hat meine Nichte ja bisher auch "kostenfrei" gewohnt.


Von der Elterngeldstelle wurden € 333 errechnet oder vom Jobcenter wurden € 333 als Einkommen angerechnet?
Nein, vom Jobcenter wurden 333 Euro berechnet, obwohl die von der Elterngeldstelle nur die Mindestsatz von 3000 Euro erhält, da sie vorher kein Einkommen hatte.
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  #5  
Alt 11.01.2012, 09:06
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Nachweise wollte keiner, aber sie musste ihre Wohnverhältnisse angeben.
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  #6  
Alt 11.01.2012, 09:17
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Zitat:
Zitat von DanyS77 Beitrag anzeigen
Nachweise wollte keiner, aber sie musste ihre Wohnverhältnisse angeben.
Ja was hat sie denn bisher an Miete gezahlt?
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  #7  
Alt 11.01.2012, 09:17
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Zitat:
Zitat von DanyS77 Beitrag anzeigen
Nachweise wollte keiner, aber sie musste ihre Wohnverhältnisse angeben.

Wenn sie im Haus der Schwester leben, wohnen sie wahrscheinlich mietfrei, oder wurden ihnen eine Wohnung im Haus vermietet?
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #8  
Alt 11.01.2012, 09:55
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Die junge Mutter lebt im Haus ihrer eigenen Mutter.
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  #9  
Alt 11.01.2012, 10:02
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Die junge Mutter lebt im Haus ihrer eigenen Mutter.
Oder so
Vielleicht aber trotzdem ohne vermieteten Wohnraum...
__________________
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(Orson Welles)

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  #10  
Alt 11.01.2012, 10:02
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Die junge Mutter lebt im Haus ihrer eigenen Mutter.
Ja, wohnt sie. Das macht es ja so kompliziert.
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Stichworte
ablehnungsbescheid, bedarfgemeinschaft, elterngeld, kosten der unterkunft, schulpflichtig

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