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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 11.01.2012, 10:05
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Da ist nichts kompliziert. Wenn sie bislang kostenfrei gewohnt hat und keine Kosten geltend gemacht hat, geht das Jobcenter davon aus, dass sie keine Kosten der Unterkunft braucht. Und man bekommt eben nur, was man braucht.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #12  
Alt 11.01.2012, 10:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 9
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Sie hat keine Miete gezahlt, da sie noch minderjährig ist und bisher zur gesamten Bedarfsgemeinschaft gehörte. Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft bildet meine Nichte mit Ihrem Kind erst seit der Geburt. Nun erhält die Nichte das Elterngeld und besucht weiterhin die Schule um den Abschluss zu machen und meine Schwester ist in Elternzeit gegangen und geht trotzdem noch 40 Stunden im Monat arbeiten.
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  #13  
Alt 11.01.2012, 10:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
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Ein ähnliches Thema hatten wir hier vor kurzem schonmal.

Im Grunde deckt das Enkelkind seinen Bedarf ja selber über Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss.

Und solange die Tochter eine Ausbildung nachgeht oder eine Schule besucht ist die Mutter unterhaltspflichtig, dieser Unterhaltspflicht kommt sie mit kostenloser Kost & Logis nach.
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Stichworte
ablehnungsbescheid, bedarfgemeinschaft, elterngeld, kosten der unterkunft, schulpflichtig

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