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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, habe letzte Woche meinen neuen Mietvertrag für meine Wohnung in einer anderen Stadt unterschrieben. In der kommende Woche bekomme ich ihn von meinem neuen Vermieter wieder zu geschickt. Nun muss ich auch dort einen neuen ALG2-Antrag stellen. Mein derzeitiger Bescheid läuft zum 31. Juli aus. Habe schon einige Male nachgefragt, ob ich schon einen neuen Antrag bekomme. Jedes Mal wurde mir gesagt, ich müsse erst meinen Wohnsitz in der neuen Stadt haben, bevor ich den Antrag bekomme. Da ich alleinerziehend bin, 2 Kinder habe und mit dem 3. Kind schwanger bin, möchte ich ganz gern, dass ich jetzt schon den Antrag stelle, damit zum 1. August alles normal weiterläuft wie bisher. Kann ich, wenn ich den Mietvertrag habe, bei der zuständigen ARGE den neuen Antrag verlangen oder wie soll ich am besten vorgehen? P.S. Zustimmung für Umzug und Kostenübernahme der Kaution liegt vor. |
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#2
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| Kannst du ja gerne machen, man wird ihn aber sicherlich nicht bearbeiten. Denn man wird von dir eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes verlangen. Und die kannst du erst erbringen, wenn du tatsächlich schon dort wohnst. Vorher gibt das EWMA sie dir nicht. Turtle |
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#3
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| Eine nette Dame von der ARGE hat mir gesagt, dass ich wenn ich den Mietvertrag habe, mich beim Einwohnermeldeamt mit meinem neuen Mietvertrag schon vorher anmelden kann. Jetzt weiss ich echt nicht, was richtig ist. |
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#4
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| Habe noch eine Frage: Ist es möglich, da ja mein Umzug feststeht und das derzeitige Amt von meinem Umzug bescheid weiss, wenn ich meinen Mietvertrag habe, mich beim Einwohnermeldeamt mit der neuen Anschrift als Hauptwohnsitz und meine alte Anschrift als Zweitwohnsitz anmelde oder gibt es da Schwierigkeiten bei der ARGE? |
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#5
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| Du kannst dich mit HWS nur dort anmelden, wo du dich auch tatsächlich überwiegend aufhältst. Würdest du das machen, würdest du also von der alten ARGE kein Geld mehr bekommen. Und das mit der Meldebescheinigung: Mir hat letztens eine Kollegin des Einwohnermeldeamtes in einem ähnlichen Fall erst empört berichtet, dass meine Kollegen von der Leistung jemanden zu ihr geschickt haben, der sich eine Meldebestätigung holen soll, obwohl er noch gar nicht in meiner Kreisstadt wohnte. Ihre Aussage, also die der Kollegin von EWMA: "Das geht DEFINITIV NICHT! Turtle |
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#6
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| Wann soll ich am besten mich ummelden und den komplett neuen Antrag stellen? |
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#7
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| Wann ziehst du denn um bzw. ab wann kannst Du in die neue Wohnung? Zum 1. August oder kannst Du schon vorher einziehen?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#8
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| Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben. Laut Hauswart kann ich wohl erst 14 Tage vor Mietbeginn rein. Da ich schwanger und alleinerziehend bin, lässt er mich eventl. 3 bis 3,5 Wochen früher rein. Ich hoffe es jedenfalls, da ich noch renovieren muss. Meine Leistungen vom derzeitigen Jobcenter werden zum 31. Juli eingestellt, da mein Mietvertrag in der neuen Stadt am 1.8. beginnt. |
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#9
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| Genau das thema was ich gesucht habe. Bei mir ist es nämlich genauso. Mein ALG Bescheid geht bis 31.08 aber zum 01.06 würde ich in einer anderen Stadt wohnen...Der Vermieter lässt mich aber schon vorher rein zum renovieren. Wann kann man den Antrag stellen und wie damit man einen nahtlosen übergang hat? Und es muss einen weg geben. 2007 war es nämlich andersrum da bin ich von Köln nach hier ohne zustimmung und da hat alles reibungslos geklappt. Ich hab schon die zustimmung zum umzug meiner derzeitigen arge und bekomme jetzt die tage noch die zusicherung und mein SB hat gesagt ich soll dann den mietvertrag unterschreiben. Und mit den ganzen unterlagen zur neuen arge und dort einen neuantrag stellen ist das alles so richtig? ICh will keine fehler machen |
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