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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 11.02.2009, 16:29
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Beiträge: 3.125
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Hallo Clownfisch,

deine Ausführungen sind Quatsch. Zunächst sind wir hier im SGB II. Da ist das BGB uninteressant. Erbe ist Einkommen, wenn es während des Alg II-Bewzuges zufließt und Vermögen, wenn es vor Antragstellung schon vorlag. Ergibt sich alles aus den §§ 11 und 12.

Und das mit der Sachbezugsverordnung ist völliger Quatsch. Bei Immobilien geht es nach dem Verkehrswert.
Danke für Deine kompetente Äußerung, nur deckt sich Deine Aussage weder mit dem SGB II noch mit den von mir angeführten Gesetzesmaterialien dazu. Und gib doch bitte einmal bekannt, wo im SGB man den Hinweis findet, dass das BGB im Bereich des SGB nicht anwendbar ist.
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  #12  
Alt 11.02.2009, 16:37
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
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Einkommen ist das, was man während des Bezugszeitraumes von ALG II wertmässig dazu erhält. Vermögen ist das, was man bei Antragstellung bereits hatte.



SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, [....]


SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen

(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. [....]

(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, [...]


Es handelt sich beim Erbe definitiv um Einkommen, nicht um Vermögen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #13  
Alt 11.02.2009, 17:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 321
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Ich glaube dass die Antwort auf diese Frage nicht so ganz einfach ist. Einige Sozialgerichte sagen es ist Einkommen, andere, zum Beispiel Aachen, es ist Vermögen. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts steht wohl noch aus.
Solange ist es wohl Ansichtssache.
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  #14  
Alt 11.02.2009, 17:35
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Beiträge: 3.125
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@ Mandy - Auf die von Dir zitierten Paragraphen hatte ich Bezug genommen, Du darfst also davon ausgehen, die kenne ich. Darf ich Dich vielleicht noch darauf verweisen, dass die hier angeschnittene Sichtweise Erbe = Vermögen anscheinen (siehe die von mir zitierten BT-Drucksache) vom Gesetzgeber gewünscht wurde und auch, allerdings für die AlHi höchstrichterlich bestätigt ist (BSG, Urteil vom 17.03.2005, B7a/7 AL 10/04 R). Mit einem einfachen Zitat des Gesetztestextes ist es wohl nicht getan.

Lies dazu doch auch mal Brühl in LPK-SGB II, § 11 Rn. 9
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