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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Zitat:
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#12
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| Einkommen ist das, was man während des Bezugszeitraumes von ALG II wertmässig dazu erhält. Vermögen ist das, was man bei Antragstellung bereits hatte. SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, [....] SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. [....] (4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, [...] Es handelt sich beim Erbe definitiv um Einkommen, nicht um Vermögen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#13
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| Ich glaube dass die Antwort auf diese Frage nicht so ganz einfach ist. Einige Sozialgerichte sagen es ist Einkommen, andere, zum Beispiel Aachen, es ist Vermögen. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts steht wohl noch aus. Solange ist es wohl Ansichtssache. |
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#14
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| @ Mandy - Auf die von Dir zitierten Paragraphen hatte ich Bezug genommen, Du darfst also davon ausgehen, die kenne ich. Darf ich Dich vielleicht noch darauf verweisen, dass die hier angeschnittene Sichtweise Erbe = Vermögen anscheinen (siehe die von mir zitierten BT-Drucksache) vom Gesetzgeber gewünscht wurde und auch, allerdings für die AlHi höchstrichterlich bestätigt ist (BSG, Urteil vom 17.03.2005, B7a/7 AL 10/04 R). Mit einem einfachen Zitat des Gesetztestextes ist es wohl nicht getan. Lies dazu doch auch mal Brühl in LPK-SGB II, § 11 Rn. 9 |
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