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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe User , von meiner im Oktober 2008 verstorbenen Mutter werde ich ein 1/2 es Haus erben und eine noch nicht zu bestimmende Menge Geld. Das Haus ist 250 KM von meinem Wohnort entfernt und ich erbe es zusammen mit meinem Bruder.Ich kann meine Hälfte deshalb auch nicht selbst bewohnen, mein Bruder lebt darin seit langen Jahren. Ich habe gute Chancen nächste Woche in feste Arbeit zu kommen , der Erbschein ist noch nicht ausgestellt. Kann mir die ARGE , wenn ich in fester Beschäftigung bin , nachträglich etwas von meinem Erbe nehmen? Und mit was muss ich rechnen wenn der Erbschein eintrifft bevor mein Arbeitsvertrag gültig ist? Vor allem bekommt man doch in den ersten 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme ja noch Unterstützung vom Amt, zählen die mit ? Wenn jemand dazu Auskunft geben kann wäre ich echt dankbar. Danke im voraus ,Merlin.1505 |
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#2
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| Das halbe Haus wäre nicht geschütztes Vermögen. Du müsstest wahrscheinlich a) Miete von deinem Bruder verlangen und b) gucken, dass du es veräußerst, beleihst etc. Wobei das eher unerheblich ist, da du auch Bareinnahmen dann hast, man wird wohl eher das ALG 2 einfach einstellen. Wenn du bis zum Zufluss des Erbes eine Arbeit gefunden hast, hat es sich natürlich erledigt, dann passiert nix. Und wenn der Zufluss mit der Arbeitsaufnahme zusammenfällt, dann gibt es keine Unterstützung weiter, weil du eben auch Bargeld erbst und damit sicherlich dein Anspruch auf ALG 2 entfällt. Du müsstest also bis zum ersten Lohn von dem Erbe leben. Turtle |
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| arbeitsaufnahme, erbe, hartz iv |
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