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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe mich hier angemeldet, da ich meinem Sohn helfen möchte. Er bekommt sein Hartz IV-Geld immer per Scheck. Im Moment macht er einen Alkoholentzug. Der Scheck für März ist bis jetzt in seiner Wohnung nicht angekommen. Ich fahre seit 11 Tagen jeden Tag zu seinem Briefkasten. Das Arbeitsamt sagt, dass der Scheck am 26.02. rausgeschickt wurde. Er ist aber nicht angekommen und die ARGE sagt, dass er auch nicht eingelöst wurde. Wie kann ich jetzt das Arbeitsamt dazu bewegen mal nach dem Brief zu forschen, was laut Post bisher noch nicht geschehen ist. Die Dame bei der Hotline war sehr unhöflich und das Gespräch lief nur darauf hinaus, dass ich abgewimmelt werden sollte. Kann mir vielleicht jemand kurz schreiben, wie ich mich jetzt verhalten soll. Es liegt eine Vollmacht meines Sohnes vor, dass ich seine Angelegenheiten bei der ARGE für ihn klären kann. Kann ich verlangen, dass ein neuer Scheck ausgestellt wird? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Bärbel |
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#2
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| Du musst der ARGE nur erklären, dass bisher kein Geld angekommen ist. Bei Übersendung eines Schecks liegt das Zugangsrisiko bei der ARGE, die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der Scheck durch den berechtigten Empfänger eingelöst ist und die Bank vorbehaltslos gezahlt hat - so lange das nicht der Fall ist, ist ARGE zur Zahlung verpflichtet. Im Übrigen muss ARGE nicht "forschen" - die können den Scheck sperren und einen Neuen schicken. Ganz einfach das Ganze. |
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#3
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| Hallo, meinem Sohn und mir wurde gesagt, dass die ARGE Ihre Vorschriften hätte. Man müsste eben abwarten. Der Scheck könnte noch eingelöst werden. Die ARGE könnte meinem Sohn evtl. einen Vorschuss auf den nächsten Monat auszahlen. Aber das will mein Sohn nicht. Er steht auf dem Standpunkt die ARGE soll das Geld, was ihm für diesen Monat zusteht nur zahlen. Aber wer zahlt den Strom und alles? Dann müsste man der ARGE doch sagen können, dass man darauf besteht, dass sofort ein neuer Scheck ausgestellt wird? Oder? Kann ich die ARGE jetzt ein wenig unter Druck setzen? Oder muss ich mir anhören, dass viele "Kunden" ihren Scheck erst viel später einlösen? |
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#4
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| Das hört man oft, das man sich hinter "Vorschriften" versteckt. Fragt man dann, wo man denn diese Vorschriften nachlesen könne, dann kommt oft vielsagendes Schweigen. Das Geld hat am 1. des Monats zur Verfügung zu stehen - ist das nicht der Fall, dann kannnst Du auch sofortige Auszahlung verlangen. Niemand auf Seiten der ARGE kann und darf Dich zwingen, wegen Versäumnissen der ARGE Schulden zu machen und Deinen bisherigen untadeligen Ruf als pünktlicher Zahler zu gefährden. Ich würde da schon sehr deutlich werden. |
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#5
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| Diese Vorschrift gibt es nicht. Er kann eine Barzahlung beantragen und falls der Scheck doch noch kommt, muß er ihn der Arge geben. Macht er das nicht, macht er sich strafbar. Das muß er auch unterschreiben, wenn er sich die Barzahlung holt. Ein Nachforschungsauftrag kann Monate dauern, so lange kann kein Mensch warten. Man wird ihn aber sicher auffordern, sich ein Konto zuzulegen und darauf hinweisen, daß die Barzahlung eine Ausnahme ist. |
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#6
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| Die Aufforderung nützt gar nichts, wenn er kein Konto bekommt und das ist auch keine Ausnahme. Ich musste diesbezüglich nichts nachweisen. ich habe zwar wieder ein Konto, aber bei der nächsten Kontopfändung ist es wieder weg. Und dann war es das für mich und zwar für immer. Den Zirkus habe ich jetzt schon dreimal mitgemacht, irgendwann ist endgültig Schluss.
__________________ Gruß holly |
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#7
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| Es gibt mindestens drei bundesweite Banken, die eine Selbstverpflichtung haben, jedem ein Guthabenkonto zu geben. Und wenn Du das nicht willst, mußt Du damit leben, daß der Scheck auch mal unpünktlich ist. Postweg geht eben nicht immer von einen auf den anderen Tag. |
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#8
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| Mit Zirkus hatte ich die Kontopfändung gemeint, nicht die Scheckzahlung. ;-) Der war immer da und auch immer rechtzeitig. Ein Konto zu bekommen, das mag noch gehen, aber spätestens bei Pfändung ist es wieder weg.
__________________ Gruß holly |
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#9
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| Bei uns richtet die Sparkasse jedem ein Konto auf Guthabenbasis ein und lässt das auch nach einer neuen Kontopfändung bestehen, also nichts mit Kontokündigung. |
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#10
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| Schön für euch. ,-) Bei uns habe ich das sogar von der Sparkasse schriftlich bekommen. Kündigung bis zum ...wegen Pfändung des Kontos. War ein Guthabenkonto, das waren auch die drei vorher, die ich hatte. Was hätte ich da machen können bzw. in Zukunft? Neues Konto ist jetzt bei der Dresdner.
__________________ Gruß holly |
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