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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin noch mit meinem Ex-Partner verheiratet. Ich bin Auszubildende und habe ein Nettoeinkommen von ca. 730€. Er bekommt etwa 480€ Alg2. Leider haben wir vorher keinen Vertrag vereinbart, so schätze ich, dass ich alles was ich allein in die gemeinsame Wohnung investiert habe, teilen muss, obwohl er selbst nichts dafür getan hat. Nun ist aber meine eigentliche Frage, wie es dabei mit den Scheidungskosten aussehen wird. Ob die Arge einen teil dazu zahlt oder einen Teil übernimmt und wie ey für ihn mit dem Alg 2 danach aussehen wird. Ob er weniger oder mehr bekommt. Ich wäre euch für eure Antworten dankbar. Gruß! |
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#2
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| Deiner Frage entnehme ich, dass du noch keinen Anwalt aufgesucht hast. Der hätte dich nämlich im Vorfeld schon über die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe informieren können. Das Jobcenter hat damit nichts zu tun.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| ... und die Frage, wie es für IHN mit ALG-II aussieht, die müsste ER schon selber stellen. DU hast damit dann nichts mehr zu tun. |
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| Stichworte |
| alg 2, scheidung |
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