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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 14.09.2011, 14:54
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Standard Hochzeit und UVG?

Hallo ich bin in der 16. Woche schwanger von meinem neuen Partner. Ich habe aber schon einen 5 jährigen Sohn und beziehe Hartz 4 genauso wie UVG für meinen Sohn. Die nötigen Pfändungen bei seinem Erzeuger waren bis jetzt ohne Erfolg.

Nun wollen mein Partner und ich heiraten. Und somit falle ich ja eigentlich aus dem UVG raus oder? Wenn wir wirklich das Geld nicht von dem Erzeuger bekommen und auch kein UVG mehr, weiß ich nicht wie wir das alles stemmen sollen. Somit steht und fällt die Hochzeit für mich. Ich will meinen neuen Partner natürlich nicht belasten.

Könnt ihr mir einen Tipp oder Erfahrungen mitteilen was das angeht?
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  #2  
Alt 14.09.2011, 15:18
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Beiträge: 429
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Wieviel verdient dein zukünftiger Ehemann denn?
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  #3  
Alt 14.09.2011, 15:32
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Also aktuell hat er 1400 netto.....
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  #4  
Alt 14.09.2011, 16:07
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Nun ja, wenn die Liebe nicht dafür reicht, dass er dich und die 2 Kinder durchfüttern will, dann solltet ihr die Hochzeit wirklich sein lassen.

Dann muss er eben spätestens nach der Geburt Unterhalt für dich und sein Kind bezahlen.

Turtle
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  #5  
Alt 14.09.2011, 16:10
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überflüssige antwort wenn man den text richtig gelesen hätte. ICH will ihn dem nicht aussetzen, nicht umgekehrt.

bitte nur RICHTIGE tipps und net so nen müll!!!!
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  #6  
Alt 14.09.2011, 16:10
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Hallo LittleDevil,

Das du den Vater deines Sohnes Erzeuger nennst?????


Was den Unterhalsvorschuss angeht:

Er wird für maximal 72 Monate bezahlt.

Bekamst du diesen seit Geburt des Sohnes,dann ist er sowieso am auslaufen/
ausgelaufen.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #7  
Alt 14.09.2011, 16:14
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Beiträge: 4
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naja leider ist er nur ein erzeuger denn für einen vater hat er nicht ein typischen merkmal an den tag gelegt. es ist gar nicht schlimm wenn ein vater nicht zahlen kann aber absichtlich alles zu machen um nicht zahlen zu müssen, geht überhaupt nicht. beide haben das kind gezeugt und beide müssen dafür gerade stehen. soviel zu dem thema!

ich habe UVG ab dem 18. lebensmonat bekommen, bis jetzt natürlich. ich kenn das so, dass UVG bis zum 6 jahren gezahlt wird. und die habe ich noch nicht erreicht!
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  #8  
Alt 14.09.2011, 16:15
Benutzerbild von Turtle1972
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Welche Hilfe hätten wir denn gern? "Bei dir wird man natürlich eine Ausnahme machen und UVG trotz Heirat weiterzahlen, weil du so nett bist."?!

Du weißt doch die Antwort schon: Entweder Heirat und kein UVG oder keine Heirat und weiter UVG.

Was willst du denn bitte sonst hören?!

Und ohne Heirat wird dein jetziger Lover für dich und das gemeinsame Kind Unterhalt leisten müssen. Noch böser: Wenn du ihn nicht hättest belasten wollen, hättste verhüten müssen und gehst arbeiten.

Turtle
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  #9  
Alt 14.09.2011, 18:28
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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@LittleDevil: halte Dich bitte an unsere Forenregeln bzgl. Groß-/Kleinschreibung!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #10  
Alt 14.09.2011, 21:56
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Beiträge: 2.047
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Zitat:
Zitat von LittleDevil Beitrag anzeigen
weiß ich nicht wie wir das alles stemmen sollen. Somit steht und fällt die Hochzeit für mich. Ich will meinen neuen Partner natürlich nicht belasten.
Indem du arbeitest.
Es ist nicht nur immer der Vater für den Unterhalt zuständig.

Wenn der Partner jetzt 1400 euro bei Stkl.1 rausbekommt, gibt das gute 2100 Euro Brutto.
Verheiratet in Stkl. 3 sind das dann 1600 Euro.
dazu 184 Euro Kindergeld - 1784 Euro für 3 Personen, ist das zu wenig?

Wenn das gemeinsame Kind geboren wird
seid ihr dann bei 1968 Euro und 1 Jahr Elterngeld in Höhe von 300 Euro........
Reicht das noch nicht, mußt du dir halt einen Job suchen.

mal zum Vergleich: Euer ALGII Satz wäre 1122 Euro plus angemessene Miete.
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hartz 4, hochzeit, uvg

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