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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen Ich hoffe,dass mir hier nach unendlichem durchforsten des Internets endlich geholfen werden kann. Mein Schatz und ich wollen uns nun endlich das Ja-Wort geben. Er kommt aus Kroatien und ich bin Deutsche. Bisher haben wir es immer so gehandhabt,dass er 3 Monate hier war und wieder 3 Monate in Kroatien nur wird dies auf die Dauer gesehen zu kostspielig. Ist aber leider nicht anders möglich da Kroatien nicht in der EU ist. Und jetzt wird es etwas kompliziert...... Ich bekomme zur Zeit Hartz 4 was sich aber zum Glück in absehbarer Zeit wieder ändern wird. Ich habe eine Zusage für einen Ausbildungsplatz wo ich allerdings nur Lehrlingsgehalt beziehe und das Sozialamt mir für die Zeit der Ausbildung den Rest zusteuert. Ich habe aber auch eine 90 %ige Zusage für einen schulischen Ausbildungsplatz wo ich aus dem Hartz 4 Bezug komplett rausfallen würde. Mein Freund hat vielleicht einen Arbeitsplatz in Frankfurt (ca 300km von meinem Wohnort entfernt) Jetzt aber die eigentliche Frage. Können wir überhaupt heiraten,wenn ich Hartz 4 bekomme und das mit seinem Job nicht klappen sollte? Er wird doch nicht unterstützt werden,wenn wir heiraten oder? Darf ich bei Hartz 4 überhaupt heiraten,da ich ihn von den 400 Euro ja nicht mitversorgen kann und wir zusammen wohnen würden und der Wasser und Stromverbrauch ja auch steigen würde.... Weiß jemand ob er Deutschkentnisse haben muss für eine Hochzeit? Ich hoffe auf eure Antworten und vielen Dank fürs lesen |
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#2
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| Hallo Larissa, Hat er denn überhaupt eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland? Würde mich erstmal bei der Ausländerbehörde "schlau machen". Einfach einreisen nach dem Motto "er kann sich ja vielleicht selbst versorgen" wird nicht gehen. Warum ziehst du nicht nach Kroatien.? lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Er hat bisher keine Aufenthaltsgenehmigung. Wie gesagt,bisher galt er immer als Tourist da er 3 Monate Aufenthalt nie überschritten hat. Wenn er die Arbeitsstelle in Frankfurt bekommt,würde er ein Visum bekommen für die Zeit der Arbeit. Das läuft aber alles über Kroatien da die von dort aus hier hin fahren,2-3 Monate in Frankfurt arbeiten und dann 2 Monate frei haben und so weiter.Quasi wie auf Montage sein. Seinem Arbeitgeber wäre es aber egal wo er seinen Wohnsitz hat. Ob nun hier oder in Kroatien. Ich möchte mich aber nur informieren,falls wirklich alle Stricke reißen und ich diese Ausbildung mache und weiter im Hartz 4 Bezug bleiben sollte und er die Arbeitsstelle vielleicht doch nicht bekommt. Was wäre,wenn wir beide eine Arbeit hätten und dann doch irgendwann beide arbeitslos werden? Würde er dann ALG 1 oder 2 bekommen? Nach Kroatien möchte ich nicht ziehen. Ich spreche weder die Sprache (ich breche mir bei den Versuchen diese Sprache zu sprechen die Zunge ab) Desweiteren habe ich hier alles und möchte mich gerne weiterbilden. Ich habe ein Kind und möchte es auch nicht aus seinem gewohnten Umfeld rausreißen. Desweiteren finde ich den Standart in Kroatien bei weitem nicht so hoch wie hier in Deutschland. |
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#4
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| Hallo Larissa, Das ist alles schön was du hier schreibst,aber der deutsche Staat wird da anders sehen. Bevor ihr an alles Weitere denkt ( Heirat) usw. erst klären ob er eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bekommt. Alles andere könnte fatale Auswirkungen für euch haben. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#5
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| Da TE zur Zeit von Sozialgeld lebt und dann auch später als Azubi den mittellosen und offensichtlich auch der deutschen Sprache nicht mächtigen Mann nicht ernähren kann würde es wohl schwierig werden, da die Zuwanderung in die Sozialsysteme nach Deutschland vermieden werden soll. Technisch müßte sie, man möge mich korrigieren, wenn es nicht stimmt, einen solventen Bürgen finden, der dafür bürgt, im Falle der Sozialbedürftigkeit des Mannes die Versorgung des mittellosen Mannes zu übernehmen, sodaß er nicht in Deutschland den Sozialkassen auf der Tasche liegt. Desweiteren müssen nach dem Ausländergesetz hinreichend deutsche Sprachkenntnisse vorliegen, die er sich in seinem Heimatland erwerben muß. |
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#6
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Meinst du nicht, man sollte wenigstens miteinander sprechen können bevor man heiratet?Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#7
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Zwischenfrage: ist die Ortsabwesenheit genehmigt? Oder wie klappt das? |
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#8
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#9
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| Und was hat das jetzt mit dem Fall zu tun? |
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#10
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| Reines Interesse, deshalb ja "Zwischenfrage" |
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| Stichworte |
| ausländer, hartz 4, hochzeit |
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