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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich bräuchte dringend Infos zu meinem Problem. Hier mal vorab die Fakten: Bin sein 15 Jahren zusammen mit meiner Frau selbstständig (kleine Werbeagentur, sonst keine Angestellten). Problem: Rechtsform GmbH, ich Inhaber/Geschäftsführer, meine Frau Angestellte. Firma ist -noch-nicht pleite oder insolvent und soll auch nicht aufgelöst werden, aber wirft seit 12 Monaten kaum noch was ab. Inzwischen sind ALLE Reserven aufgebraucht und in 2 Wochen fehlt das Geld für Aldi. Bank gibt keinen Kredit obwohl Firma und privat ausser Hauskredit komplett schuldenfrei. Aber natürlich kann unsere GmbH uns jetzt und sicher auch die nächsten Monate NULL Gehalt zahlen. Das Eigenheim muss mit 850,-€ mtl. abgezahlt werden, hat 180m², wovon allerdings sicher 60m² für die Firma als Büro/Lager/Werkstatt genutzt werden. Sonst ist kein Vermögen vorhanden und auch die Altersversorgung haben wir inzwischen aufgelöst und komplett in die Firma gesteckt. Es sind noch 2 Kinder (12 u. 14) zu versorgen. Die Fragen sind jetzt: 1. Wo kann man was beantragen? Wieviel dürfte es ca. geben? 2. Kann die GmbH weiter bestehen bleiben? Firma soll unter keinen Umständen aufgelöst werden, da ja Aufträge bearbeitet werden und auch für 2010 bereits Aufträge vorliegen. Davon kann man sich aber ja jetzt nicht kaufen. 3. Wie wird die GmbH "bewertet"? Die hat keine Vermögenswerte oder nennenswerte Maschinen, aber PKW (ca. 10tsd wert). 4. Wird die Tilgungsrate fürs Haus übernommen? 5. Gibts irgendwelche Sofort- oder Einmalhilfen? Freue mich auf schnelle Antworten. |
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#2
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| Zu 4. kann schonmal vorab gesagt werden, dass da nur die Tilgunszinsen übernomen wird und die evtl. nicht komplett wegen der Firma. |
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#3
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| Zur Problematik ALG II und Kapitalgesellschaft gibt es eine Zusammenfassung hier: ALG-Ratgeber bei Problemen mit dem ALG - Thema anzeigen - Kapitalgesellschaft und ALG II Generell, Du musst die GmbH nicht auflösen, Du musst Dich daran halten, dass GmbH und Du zwei verschiedene Personen sind, nur Du aber kannst ALG II beantragen. Das Haus könnte ein Problem sein, aber ich nehme mal an, die genannten 60 m² sind ausgesprochen langfristig an die GmbH vermietet. Dann dürfte der Rest als angemessen durchgehen (würde mich aber nicht wundern, wenn es da Probleme gibt). Tilgungsrate fürs Haus wird nicht übernommen, wohl aber Zinsen, Nebenkosten, Heizung. Es könnte ratsam sein, dass Du mich auch noch per Private Nachricht (PN) kontaktierst. |
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#4
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| Ich habe gehört, dass es da auch Maximalgrössen fürs Haus gibt. Wie wird denn das berechnet? Wohnfläche ist 180m² aber davon werden ja 60² von der Firma genutzt. |
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#5
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| So wie Clownfisch auch schreibt, da die Firma ja 60m² nutzt ist es durchaus sehr wahrscheinlich, dass die Arge die Zinsen, Nebenkosten und Heizung nur für 120m² übernimmt. |
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#6
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| Wie groß darf denn der Privatanteil des Hauses maximal sein? Weisst du wie die Fläche berechnet wird? |
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#7
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| Bei einer 4-köpfigen Familie dürfte ein Eigenheim von ca. 130 m² angemessen sein (ich meine, so hätte das BSG mal entschieden). |
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#8
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| Zitat:
Hausunkostenanteil einfließen lassen. (60qm von 180qm) Einfach gesagt, 2/3 sind privat, 1/3 ist an die GmbH vermietet. Oder es werden anteilsmäßig die Unkosten und Zinsen bei der Gewinn-Verlustrechnung = Steuer der GmbH berücksichtigt. Dieser Anteil gehört auch weiterhin zur GmbH und wird von der Arge unberücksichtigt bleiben. Von den restlichen 2/3 Privat bewohnten Haus werden die anfallenden (EBEN 2/3 vom Gesamten) Unkosten und Zins übernommen werden. KEINE TILGUNG !!! Nur der Zinsanteil und die Nebenkosten. Strom und Warmwasserbereitung gehört NICHT zu den Nebenkosten. Die Anerkannten NEbenkosten werden bis zur Höchstgrenze übernommen. Sind in eurer Region (arge nachfragen) z.B. für 4 Pers. 500 Euro Miete angemessen - werden bei euch auch bis max. 500 Euro Zinsen und Nebenkosten übernommen. - der nachtvogel - |
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#9
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| Das Problem wird hier darin bestehen, der ARGE begreiflich zu machen, dass die GmbH und der Antragsteller zwei unterschiedliche Personen sind. Damit also unterliegt z.B. die GmbH nicht den Gewinnermittlungsvorschriften der ARGE - sie darf den Gewinn noch nicht mal so ermitteln, wie es ARGE verlangt. |
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| Stichworte |
| eigenheim, gmbh, selbstständigkeit, tilgungsrate |
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