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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, da die ARGE selbst nicht richtig bescheid wussste, stelle ich meine Frage nun an euch. Ich hoffe, dass hier einige Experten anwesend sind. Ich bin 29, habe nach mein Studium beendet und bin nun seit ein paar Monaten auf Jobsuche. Vor dieser Zeit habe ich bereits einige Jahre gearbeitet und mir etwas angespart. Da ich leider noch keinen Job gefunden habe, wohne ich noch zu Hause und habe nur ein mtl. Einkommen von 160 Euro durch einen kleinen Nebenjob. Nun kam die AOK auf mich zu und teilte mir mit, dass die studentische Krankenversicherung abgelaufen sei und ich jetzt den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung (auch rückwirkend) zahlen müsste. Das sind ca. 150 Euro. Arbeitslosengeld II habe ich nicht beantragt und bin auch nichts als arbeitslos gemeldet. Die AOK teilte mir jedoch mit, dass sie Fälle erlebt haben, wo NUR die Krankenkassenbeiträge übernommen bzw teilweise übernommen worden sind, ohne das sonstige Leistungen der ARGE in Anspruch genommen worden sind. Aus meinem "Einkommen" kann ich die Beiträge logischerweise nicht finanzieren, da ich auch noch Lebensversicherungsbeiträge etc zahlen muss. Nun meine Fragen: 1. Über die Familienversicherung meiner Eltern kann ich mich mit 29 ja sicher nicht mehr versichern lassen, oder? 2. Unter welchen Voraussetzungen besteht für mich die Möglichkeit, dass der Staat bzw die ARGE für mich die Krankenkassenbeiträge übernimmt? 3. Welches Vermögen darf ich dafür maximal haben? 4. Wenn mein Vermögen zu hoch sein sollte, könnte ich ja theoretisch alles abheben, aber dann will man sicher Nachweise von mir oder? Ich weiß ja nicht, wie genau die prüfen. Da ich jetzt schon etliche Jahre meine Beiträge bezahlt habe und jetzt verständlicherweise nicht mein Angespartes dafür aufbrauchen möchte, wäre es super, wenn ich für mich einen Lösungsansatz hättet. Besten Dank :-) Viele Grüße Dennis |
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#2
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| Zwei Möglichkeiten: Entweder du hast Alg II-Anspruch. Dann wird damit auch dein KV-Beitrag gezahlt. Oder du hast wegen Vermögen (Grenze = 150 € pro Lebensalter plus 750 €) keinen Alg II-Anspruch. Dann musst du es aus deinem Vermögen bezahlen, bis du unter dem Freibetrag bist. Hinweis: Alg II wird nicht rückwirkend gezahlt. Somit zählt jeder Tag der Anztagstellung.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Ich musste mich mal vor einiger Zeit etwas ausgiebiger mit diesem Thema beschäftigen. Deswegen: Seit 1.4.2007 gibt es in Deutschland für (fast) alle die Pflicht einer Krankenversicherung. Ist geregelt in: SGB 5 - Einzelnorm Bei Dir dürfte hier Absatz 13 zutreffen: Zitat:
Ach ja, ich weiß nicht, wie das jetzt rechtlich genau aussieht. Informier Dich in der Hinsicht nochmal bei einer dafür zuständigen Person. Es könnte sein, dass mit Deiner Exmatrikulation auch der Versicherungsvertrag mit Deiner Krankenkasse endete. Allerdings wurde vom Gesetzgeber eine "Motivation" für Unversicherte eingeführt, die besagt, dass die Krankenkasse, in der du als letztes Mitglied warst, die Beiträge für den gesamten Zeitraum, in dem du nicht versichert warst, nachfordern kann. Soll heißen: Egal, ob du jetzt offiziell versichert oder nicht versichert bist, die AOK kann von Dir die Beiträge nachfordern. Den genauen Paragraphen find ich leider nicht mehr dazu. Du solltest Dich also lieber gestern als heute zur Arge bewegen, um herauszufinden, ob du Anspruch auf ALGII und damit auf die Übernahme der Versicherungsbeiträge hast. Alternativ kannst du natürlich auch die 150 Euro pro Monat selbst zahlen. |
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#4
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| Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Also habe ich nur Anspruch auf die Übernahme der Leistungen, wenn ich auch die Voraussetzung für ALG II erfülle? Sprich, mein Vermögen darf nicht höher sein, als die 150 pro Lebensjahr + 750 einmalig? Da bin ich aber drüber, also bleibt mir wohl nix anderes übrig, als die 150 zu zahlen? Und es stimmt, die AOK will das rückwirkend. Ich hab aber auch mal gehört, dass die ARGE die Beiträge bezuschusst, auch wenn jemand sonst keine Leistungen in Anspruch nimmt. Aber das ist wohl nur in besonderen Fällen möglich.... Habt ihr sonst noch eine Idee? Ansonsten bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die AOK anzurufen Familienversichert über meine Eltern geht ja sicher auch nicht mehr? |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Ja, das sind die Fälle, wo jemand durch nicht-SV-versicherungspflichtige Einkünfte ganz knapp nicht mehr bedürftig ist und durch die KV-Beiträge wieder bedürftig würde (sogenannte Zirkelschlussfälle). Hier übernimmt die ARGE den Anteil.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Nein, da bist du zu alt dafür.
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#8
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| dann werde ich wohl in den sauren apfel beissen müssen...hätte ich besser nicht soviel gespart :-). ich danke euch für eure beiträge. tolles forum muss ich sagen! grüße dennis |
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